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KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON›Heizkessel für Zentralheizung, ausgenommen solche der Position 8402
Heizkessel für Zentralheizung, ausgenommen solche der Position 8402, Kessel
Untercodes (2)
Einreihung von Zentralheizungskesseln (8403 10)
Die Unterposition 8403 10 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Zentralheizungskessel, ausgenommen Kessel der Position 8402, d.h. Heizkessel zur Beheizung von Wohn-, Geschäfts- und öffentlichen Gebäuden. Die Unterposition umfasst kondensierende und konventionelle Gaskessel, Ölkessel, Festbrennstoffkessel (Kohle, Holz, Pellets, Biomasse) sowie Elektrokessel, sofern sie die Funktion der Zentralheizung mit Wasserkreislauf erfüllen. Das entscheidende Einreihungskriterium zur Unterscheidung der Position 8403 von 8402 ist die Bestimmung zur Gebäudeheizung bei niedrigen Druck- und Temperaturparametern und nicht zur industriellen Dampferzeugung. Zentralheizungskessel arbeiten bei Drücken bis 6 bar und Wassertemperaturen bis 90-95°C. Kombikessel (Heizung und Warmwasserbereitung) werden ebenfalls in 8403 10 eingereiht. Die Einreihung folgt den AV-Regeln 1 und 6. Wärmepumpen werden in Position 8418 eingereiht, elektrische Heizkörper in Position 8516.
Ökodesign, ErP und Einfuhranforderungen für Heizkessel
Zentralheizungskessel der Unterposition 8403 10 unterliegen den Ökodesign-Verordnungen (EU) Nr. 813/2013 (Raumheizgeräte) und (EU) Nr. 814/2013 (Warmwasserbereiter), die Mindestanforderungen an Energieeffizienz und Emissionen festlegen. Die Energiekennzeichnungsverordnung (EU) 2017/1369 verlangt ein Energielabel der Klassen A bis G. Gaskessel unterliegen der Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe (GAR) und erfordern die CE-Kennzeichnung. Festbrennstoffkessel unterliegen der Ökodesign-Verordnung (EU) 2015/1189. Die PED 2014/68/EU kann für Kessel gelten, die oberhalb bestimmter Druckschwellen arbeiten. Die Einfuhr erfordert eine EORI-Nummer, Zollanmeldung, EU-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, Energielabel und technische Unterlagen. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt für mechanische Elemente des Brennstoffzuführungssystems.
Zollsätze und Handel mit Zentralheizungskesseln (8403 10)
Die MFN-Zollsätze für Zentralheizungskessel der Unterposition 8403 10 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der EU-Markt für Heizkessel ist ein großer Verbrauchermarkt mit starkem Wettbewerb zwischen europäischen Herstellern und Importeuren aus China, der Türkei und Korea. Wichtige europäische Hersteller sind Unternehmen aus Deutschland, Italien, Frankreich, den Niederlanden und Polen. Präferenzielle Zollsätze können im Rahmen von FTA-Abkommen verfügbar sein. Erzeugnisse des Kapitels 84 unterliegen nicht dem CBAM-Mechanismus. Der Einführer sollte in TARIC Antidumpingzölle prüfen. Die Einfuhr von Gaskesseln aus Drittländern erfordert die Überprüfung der Konformität mit GAR 2016/426 und den Ökodesign-Verordnungen. Marktüberwachungsbehörden kontrollieren importierte Kessel aktiv. Bei der Einfuhr wird die nationale Mehrwertsteuer erhoben. Aktuelle Sätze in TARIC prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Wie unterscheidet sich ein Zentralheizungskessel (8403) von einem Dampfkessel (8402)?
Ein Zentralheizungskessel (Position 8403) ist zur Gebäudeheizung bestimmt, arbeitet bei niedrigen Parametern (Druck bis 6 bar, Wassertemperatur bis 95°C) und erzeugt warmes Heizungswasser. Ein Dampfkessel (Position 8402) erzeugt Dampf oder überhitztes Wasser für industrielle Anwendungen bei hohen Druck- und Temperaturparametern. Das Einreihungskriterium ist die Bestimmung (Gebäudeheizung vs. industrielle Prozesse) und die Betriebsparameter. Heizkessel unterliegen Ökodesign- und GAR-Vorschriften, Dampfkessel der PED.
Welche Energieeffizienzklassen gelten für Zentralheizungskessel?
Zentralheizungskessel auf dem EU-Markt müssen ein Energielabel gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 811/2013 tragen. Die Skala reicht von Klasse A+++ bis G. Die Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 813/2013 legt Mindestanforderungen an die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz fest. Seit September 2015 müssen Gas- und Ölkessel eine Mindesteffizienz erreichen. Brennwertkessel erreichen die höchste Effizienzklasse A. Kessel, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, dürfen auf dem EU-Markt nicht in Verkehr gebracht werden.
Werden Pellet- und Biomassekessel in die Unterposition 8403 10 eingereiht?
Ja. Holzpellet-, Hackschnitzel-, Brikett- und andere Biomassekessel zur Zentralheizung von Gebäuden werden in die Unterposition 8403 10 eingereiht. Sie unterliegen der Ökodesign-Verordnung (EU) 2015/1189 für Festbrennstoffkessel, die Mindestanforderungen an die Effizienz und Emissionsgrenzwerte für Feinstaub, CO, OGC und NOx festlegt. Die CE-Kennzeichnung ist erforderlich. Biomassekessel müssen EN 303-5 entsprechen. Das Energielabel ist obligatorisch.
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