83026000
VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN›Base-metal mountings, fittings und similar articles suitable fuer furniture, doors, staircases, windows, blinds, coachwork, saddlery, trunks, chests, caskets oder like; base-metal hat-racks, hat-pegs, brackets und similar fixtures; castors mit mountings aus unedle Metalle; automatic door closers aus unedle Metalle
Base-metal mountings, fittings und similar articles suitable fuer furniture, doors, staircases, windows, blinds, coachwork, saddlery, trunks, chests, caskets oder like; base-metal hat-racks, hat-pegs, brackets und similar fixtures; castors mit mountings aus unedle Metalle; automatic door closers aus unedle Metalle, automatic door closers
Definition und Geltungsbereich des CN-Codes 830260
Der CN-Code 830260 erfasst automatische Türschließer aus unedlen Metallen, das heißt mechanische oder hydraulische Vorrichtungen, die sicherstellen, dass ein Türflügel nach dem Öffnen selbsttätig und kontrolliert schließt. Zur Kategorie zählen aufgesetzte Obentürschließer in Standardausführung mit Normarm und Gleitschienen-Kurvenarm, verdeckt eingebaute Obentürschließer, die in das Türblatt oder den Zargenbereich eingelassen werden, Bodentürschließer, die im Fußboden unter der Drehachse des Türflügels montiert werden, sowie elektromagnetische oder elektropneumatische Feststellanlagen für Brandschutz- und Fluchttüren. Das Funktionsprinzip eines hydraulischen Türschließers verbindet eine Rückholfeder, die den Schließhub antreibt, mit einem ölgefüllten Dämpfungskreis zur Steuerung der Schließgeschwindigkeit; separate Ventile erlauben typischerweise die unabhängige Einstellung von Schließgeschwindigkeit, Endschließgeschwindigkeit und Öffnungsdämpfung (Back-Check). CN 830260 ist von erheblicher Bedeutung für den baulichen Brandschutz, da Türen an Brandabschnittsgrenzen zertifizierte automatische Schließvorrichtungen benötigen, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Das Vorhandensein eines konformen Türschließers ist häufig Voraussetzung für die Abnahme der Brandschutztürkonstruktion und die Betriebsgenehmigung des Gebäudes. Darüber hinaus sind Türschließer in öffentlichen Gebäuden, Büros, Hotels und Krankenhäusern weit verbreitet, um ein sicheres und bequemes Schließen der Türen zu gewährleisten.
Türschließerarten und ihre Anwendungsbereiche
Das unter CN 830260 erfasste Produktspektrum umfasst mehrere technisch unterschiedliche Kategorien, die jeweils unterschiedlichen architektonischen und regulatorischen Anforderungen entsprechen. Aufgesetzte Obentürschließer mit Standardarm oder Parallelarm sind der meistinstallierte Typ; sie werden an Innen- und Außentüren in Büros, Schulen, Krankenhäusern, Einzelhandel und Wohngebäuden eingesetzt. Die Schließkraft wird durch die EN-Größenklasse bestimmt, die von EN 2 für leichte Innentüren bis EN 6 für schwere Außentüren reicht. Gleitschienen-Kurvenarme ermöglichen es, den Arm während des gesamten Öffnungsbogens parallel zur Tür zu führen, was die Ausschwenktiefe reduziert und die Barrierefreiheit verbessert. Verdeckte Obentürschließer und Transom-Schließer werden in Türblatt oder Zarge eingelassen und in architektonischen und denkmalgeschützten Projekten bevorzugt eingesetzt, wo ein sauberes Erscheinungsbild ohne sichtbare Mechanik gefordert wird. Bodentürschließer kommen unter rahmenlosen Glastüren in verglasten Eingangsbereichen von Gewerbe- und Handelsimmobilien zum Einsatz. Elektromagnetische Feststellanlagen, die bei Aktivierung des Brandmeldealarms den Türflügel freigeben und das Schließen durch die Schließerfeder ermöglichen, werden ebenfalls hier eingereiht und sind an vielen Brandschutztüren in öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben.
Zolltarifliche Einreihung und Zertifizierungsanforderungen
Die Einreihung automatischer Türschließer unter CN 830260 ist in der Regel eindeutig, da die Unterposition klar definiert und dediziert ist. Die maßgebliche Compliance-Herausforderung beim Import liegt weniger in der Tarifeinreihung als in den Produktzertifizierungsanforderungen. Türschließer, die für Brand- oder Rauchschutztüren bestimmt sind, müssen nach der harmonisierten Norm EN 1154 (Türschließmittel) zertifiziert sein und, soweit die Norm eine Konformitätsbewertung vorschreibt, die CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 tragen. Die zugehörige Leistungserklärung (DoP) muss die wesentlichen Merkmale ausweisen, darunter Größenklasse, Eignung für Brandschutz- und Rauchschutztüren sowie Dauerhaftigkeitskategorie; die Konformitätsbewertung muss von einer notifizierten EU-Stelle durchgeführt oder begleitet werden. Türschließer für allgemeine Bauzwecke, die von keiner harmonisierten CE-Norm erfasst werden, benötigen keine CE-Kennzeichnung, müssen jedoch der EU-Produktsicherheitsverordnung genügen. Importeure sollten in der TARIC-Datenbank prüfen, ob Präferenzzollsätze aus einem gültigen EU-Freihandelsabkommen mit dem Lieferland anwendbar sind und ob Antidumping- oder Handelsschutzmaßnahmen gelten. Die Importdokumentation umfasst Handelsrechnung, Packliste, Transportdokument, technisches Datenblatt und erforderliche Prüfzeugnisse oder CE-Leistungserklärungen.
automatische Türschließer - Baunormen und Einfuhrvorschriften
Der KN-Code 8302 60 umfasst automatische Türschließer. Beschläge und Montageteile unterliegen den TARIC-Zollsätzen. Baubeschläge müssen der Bauproduktenverordnung EU 305/2011 und den harmonisierten EN-Normen entsprechen. Möbel- und Kfz-Beschläge müssen sektorspezifische Normen erfüllen. Die ATLAS-Zollanmeldung erfordert Handelsrechnung und Konformitätserklärung.
Häufig gestellte Fragen
Werden hydraulische Obentürschließer unter CN 830260 eingereiht?
Ja, hydraulische Obentürschließer aus unedlen Metallen, einschließlich Normarm-, Parallelarm- und Gleitschienen-Ausführungen für den Obentürbereich, Bodentürschließer sowie verdeckte Einbauvarianten im Türblatt oder Zargenbereich, werden unter CN 830260 eingereiht. Die Unterposition erfasst alle automatischen Türschließvorrichtungen, die eine kontrollierte Selbstschließbewegung des Türflügels gewährleisten, unabhängig davon, ob die Dämpfung rein federbasiert, ölhydraulisch oder kombiniert hydraulisch-federbasiert ausgeführt ist. Elektromagnetische Feststellanlagen mit integriertem Schließmechanismus, elektropneumatische Schließer für Brandschutz- und Evakuierungsanwendungen sowie alle sonstigen selbsttätigen und geregelten Drehtür-Schließmechanismen aus unedlen Metallen werden gleichermaßen in dieser Unterposition eingereiht.
Welche Zertifizierungen sind für Türschließer an Brandschutztüren in der EU erforderlich?
Türschließer für Brand- oder Rauchschutztüren in EU-Gebäuden müssen nach der harmonisierten Norm EN 1154 zertifiziert sein und die CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 tragen. Der Hersteller oder Importeur muss eine Leistungserklärung (DoP) ausstellen, die EN-Größenklasse, Brand- und Rauchschutztür-Eignung sowie Dauerhaftigkeitskategorie des Türschließers ausweist. Die Konformitätsbewertung muss durch eine notifizierte EU-Stelle durchgeführt oder begleitet werden; ohne gültige DoP und CE-Kennzeichnung darf der Türschließer nicht an Brandschutztüren in EU-Mitgliedstaaten verwendet werden. Türschließer für allgemeine Bauzwecke ohne einschlägige harmonisierte CE-Norm müssen der allgemeinen Produktsicherheitsverordnung genügen.
Wie wird die korrekte EN-Größenklasse eines Türschließers beim Import ermittelt?
Die EN-Größenklassen für Türschließer von EN 2 bis EN 6 sind in der Norm EN 1154 definiert und hängen von Masse und lichter Breite des Türflügels sowie von der Nutzungsintensität ab. EN 2 gilt für die leichtesten Innentüren, EN 6 für schwere Außentüren oder intensiv genutzte Türen in öffentlichen Gebäuden. Technische Datenblätter des Herstellers geben die anwendbare Größenklasse sowie den zulässigen Türgewichts- und -breitenbereich an. Importeure sollten sicherstellen, dass diese Angaben in der Produktdokumentation enthalten sind, da sie von Baubehörden, Brandschutzinspektoren oder dem Endkunden bei der Installation abgefragt werden können.
Brauchen automatische Türschließer KN 8302 60 eine Konformitätserklärung?
Ja, automatische Türschließer KN 8302 60 benötigen eine Konformitätserklärung des Herstellers. Baubeschläge fallen unter die Bauproduktenverordnung EU 305/2011 und können eine CE-Kennzeichnung erfordern.
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