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82074000
WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECK, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLENInterchangeable tools fuer hand tools, auch power-operated, oder fuer machine tools (z. B., fuer pressing, stamping, punching, tapping, threading, drilling, boring, broaching, milling, turning oder screw driving), einschl. dies fuer drawing oder extruding metal, und rock-drilling oder earth-boring tools

Interchangeable tools fuer hand tools, auch power-operated, oder fuer machine tools (z. B., fuer pressing, stamping, punching, tapping, threading, drilling, boring, broaching, milling, turning oder screw driving), einschl. dies fuer drawing oder extruding metal, und rock-drilling oder earth-boring tools, tools fuer tapping oder threading

Definition und Umfang der Unterposition 8207 40

Die Unterposition 8207 40 der Kombinierten Nomenklatur umfasst auswechselbare Werkzeuge zum Schneiden oder Walzen von Innen- und Außengewinden. Zu dieser Kategorie gehören Maschinengewindebohrer und Handgewindebohrer zum Schneiden von Innengewinden in Bohrungen, runde Schneideisen zum Schneiden von Außengewinden an Stangen und Schrauben, Gewindeschneidköpfe mit auswechselbaren Backen für Gewindeschneidmaschinen, Gewinderollwerkzeuge zur spanlosen Kaltformgebung von Gewinden sowie Gewindefurchbohrer zur Gewindeformgebung durch Materialverdrängung. Die Klassierung in Unterposition 8207 40 setzt voraus, dass das Werkzeug auswechselbar ist und zum Einsetzen in eine Gewindeschneidmaschine, eine Bohrmaschine oder einen Handhalter bestimmt ist. Typische Werkstoffe für Gewindebohrer und Schneideisen sind Schnellarbeitsstahl (HSS und HSS-Co) sowie für schwer zerspanbare Werkstoffe Hartmetall und Werkzeuge mit PVD/CVD-Beschichtungen (TiN, TiAlN). Die Klassierung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie den Erläuterungen zum Harmonisierten System für Position 8207. Bei Klassierungszweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft empfohlen.

Einfuhranforderungen für die Unterposition 8207 40

Die Einfuhr von Gewindeschneidwerkzeugen der Unterposition 8207 40 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine gültige EORI-Nummer verfügen und eine elektronische Zollanmeldung mit dem richtigen KN-Code einreichen. Erforderliche Unterlagen sind eine Handelsrechnung mit technischer Beschreibung des Werkzeugs (Typ, Werkstoff: HSS, HSS-Co oder Hartmetall, Gewindetyp und -größe), ein Beförderungsdokument sowie eine Packliste. Bei der Einfuhr von Gewindebohrergarnituren oder Schneideisensätzen zusammen mit Gewindebohrerwinden oder Maschinenhaltern ist die korrekte Klassierung des Satzes als Ganzes gemäß Allgemeiner Auslegungsvorschrift 3 oder 5 zu bestimmen. Gewindeschneidwerkzeuge sind Industrieerzeugnisse und erfordern in der Regel keine speziellen Einfuhrgenehmigungen oder Sicherheitszertifikate für Verbraucherprodukte, es sei denn, sie werden im Einzelhandel an Endverbraucher vermarktet. Bei großen Handelsmengen kann das Veredelungsverfahren (aktive Veredelung) für Werkzeuge geprüft werden, die zum Nachschleifen eingeführt und wiederausgeführt werden. Aktuelle Handelsmaßnahmen sind vor der Einfuhr in der TARIC-Datenbank zu überprüfen.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für die Unterposition 8207 40

Die MFN-Zollsätze für Waren der Unterposition 8207 40 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie periodischen Änderungen unterliegen. Präferenzzölle können im Rahmen von Freihandelsabkommen der EU mit Japan (EPA), Südkorea, Kanada (CETA), dem Vereinigten Königreich (TCA) und der Ukraine (DCFTA) sowie für Länder des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) verfügbar sein. Voraussetzung für den Präferenzzoll ist ein gültiger Ursprungsnachweis - EUR.1-Bescheinigung, Lieferantenerklärung oder REX-Erklärung - sowie die Einhaltung der maßgeblichen Ursprungsregeln. Einführer sollten in TARIC prüfen, ob Antidumpingmaßnahmen für Schnellarbeitsstahl- oder Hartmetallwerkzeuge aus bestimmten Ausfuhrländern bestehen, da diese die effektive Zollbelastung erheblich erhöhen können. Einfuhren aus Russland und Weißrussland unterliegen EU-Sanktionsbeschränkungen. Zur Zollschuld wird die Mehrwertsteuer nach dem im Einfuhrmitgliedstaat geltenden nationalen Steuersatz hinzugerechnet. Alle geltenden Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind direkt in TARIC zu überprüfen.

Technische Anforderungen an Gewindeschneidwerkzeuge - ISO und Cermet

Der KN-Code 8207 40 umfasst Gewindeschneidwerkzeuge für CNC- und konventionelle Werkzeugmaschinen. Diese auswechselbaren Werkzeuge können aus Cermet, Sinterhartmetall oder Schnellarbeitsstahl bestehen. Die Einfuhr unterliegt den TARIC-Standardzollsätzen, und die Werkzeuge müssen ISO-Normen für Maße, Toleranzen und Haltbarkeit erfüllen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Erzeugnisse umfasst die Unterposition 8207 40 des KN-Zolltarifs?
Die Unterposition 8207 40 umfasst auswechselbare Werkzeuge zum Schneiden und Walzen von Gewinden: Maschinengewindebohrer und Handgewindebohrer zum Schneiden von Innengewinden, runde Schneideisen zum Schneiden von Außengewinden, Gewindeschneidköpfe mit auswechselbaren Backen, Gewinderollwerkzeuge zur spanlosen Kaltformgebung sowie Gewindefurchbohrer. Die Werkzeuge können aus Schnellarbeitsstahl (HSS, HSS-Co) oder Hartmetall bestehen. Entscheidendes Klassierungskriterium ist die Auswechselbarkeit - das Werkzeug muss zum Einsetzen in eine Maschine oder einen Halter bestimmt sein, nicht zur dauerhaften Integration in ein Gerät.
Unterliegen aus China eingeführte HSS-Gewindebohrer EU-Antidumpingzöllen?
Die EU hat in der Vergangenheit Antidumpingmaßnahmen gegenüber der Einfuhr von Schnellarbeitsstahl-Schneidwerkzeugen aus bestimmten Ländern angewendet. Geltende Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen für die Unterposition 8207 40 sind vor jeder Einfuhr in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da diese Maßnahmen laufend aktualisiert werden und je nach Ursprungsland und Ausführer variieren können. Bei Zweifeln wird eine Beratung durch einen Zollagenten oder die zuständige nationale Zollbehörde vor Abschluss von Importverträgen dringend empfohlen.
Wie ist ein Gewindebohrer der Unterposition 8207 40 von anderen Schneidwerkzeugen abzugrenzen?
Gewindebohrer und Schneideisen der Unterposition 8207 40 sind auswechselbare Werkzeuge, die ausschließlich zum Schneiden oder Formen von Innen- oder Außengewinden bestimmt sind. Die Abgrenzung gegenüber Bohrwerkzeugen (Unterposition 8207 50) oder Fräswerkzeugen (Kapitel 82) erfolgt anhand der technologischen Funktion: Ein Gewindebohrer erzeugt ein Gewinde in einer vorhandenen Bohrung, während ein Bohrer eine Bohrung ohne Gewinde erzeugt. Kombinationswerkzeuge (z. B. Bohr-Gewindebohrer) werden gemäß ihrer Hauptfunktion oder nach Allgemeiner Auslegungsvorschrift 3b klassiert. Bei Zweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) der zuständigen Zollbehörde empfohlen.
Unterliegen Gewindeschneidwerkzeuge KN 8207 40 Antidumping-Zöllen?
Antidumping-Maßnahmen bei auswechselbaren Werkzeugen hängen vom Ursprungsland ab. Werkzeuge aus China können zusätzlichen Antidumping-Zöllen unterliegen. Die aktuellen Sätze sind im TARIC zu prüfen.