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82073000
WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECK, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLENInterchangeable tools fuer hand tools, auch power-operated, oder fuer machine tools (z. B., fuer pressing, stamping, punching, tapping, threading, drilling, boring, broaching, milling, turning oder screw driving), einschl. dies fuer drawing oder extruding metal, und rock-drilling oder earth-boring tools

Interchangeable tools fuer hand tools, auch power-operated, oder fuer machine tools (z. B., fuer pressing, stamping, punching, tapping, threading, drilling, boring, broaching, milling, turning oder screw driving), einschl. dies fuer drawing oder extruding metal, und rock-drilling oder earth-boring tools, tools fuer pressing, stamping oder punching

Definition und Umfang der Unterposition 8207 30

Die Unterposition 8207 30 der Kombinierten Nomenklatur umfasst auswechselbare Werkzeuge zum Pressen, Stanzen, Lochen oder Ausschneiden, die zum Einsetzen in Werkzeugmaschinen oder Handwerkzeuge bestimmt sind. Zu dieser Kategorie gehören insbesondere Matrizen (Stempel und Einsätze), Stanzwerkzeuge, Tiefziehwerkzeuge und Lochstempel, die in Pressen und Kraftpressen zur Formgebung von Metallblechen, Kunststoffen, Leder und Karton verwendet werden. Die Klassierung in Unterposition 8207 30 setzt voraus, dass das Werkzeug auswechselbar ist, d. h. zum Einsetzen in eine Maschine oder einen Werkzeughalter bestimmt ist und keinen integralen Bestandteil einer Maschine darstellt. Der Inhalt der Unterposition 8207 30 entspricht den Erläuterungen zum Harmonisierten System für Position 8207, die Werkzeuge ausschließen, die einen integralen Bestandteil einer Maschine bilden. Typische Werkstoffe für Press- und Stanzwerkzeuge sind Schnellarbeitsstahl (HSS), legierter Werkzeugstahl und Hartmetall (Wolframkarbid-Verbundwerkstoffe), wobei die Werkstoffwahl die Verschleißfestigkeit und Eignung für die Serienfertigung bestimmt. Die Klassierung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, insbesondere Vorschrift 1 und 6. Bei Zweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) empfohlen.

Einfuhranforderungen für die Unterposition 8207 30

Die Einfuhr von Press- und Stanzwerkzeugen der Unterposition 8207 30 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine gültige EORI-Nummer verfügen und eine elektronische Zollanmeldung mit dem richtigen KN-Code einreichen. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören eine Handelsrechnung mit technischer Beschreibung des Werkzeugs, Werkstoff des Arbeitsteils, Abmessungen und Verwendungszweck, ein Beförderungsdokument (CMR, Konnossement oder Luftfrachtbrief) sowie eine Packliste. Bei Werkzeugen aus Hartmetall oder hochlegiertem Werkzeugstahl mit erheblichem Handelswert wird eine detaillierte technische Spezifikation zur Unterstützung der Zollwertermittlung empfohlen. Stanzwerkzeuge, die als eigenständige Sicherheitsvorrichtungen für Maschinen in den EU-Markt eingeführt werden, können der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 oder der einschlägigen EU-Maschinenverordnung unterliegen. Bei Veredelungsverkehr (aktive oder passive Veredelung) für Werkzeuge, die zum Nachschleifen oder zur Instandsetzung ins Ausland gesendet und wieder eingeführt werden, können Zollvorteile bestehen. Aktuelle Handelsmaßnahmen und Dokumentenanforderungen sind vor der Einfuhr in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für die Unterposition 8207 30

Die MFN-Zollsätze für Waren der Unterposition 8207 30 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie periodischen Änderungen unterliegen. Präferenzzölle können im Rahmen von Freihandelsabkommen der EU, u. a. mit Japan (EPA), Südkorea, Kanada (CETA), dem Vereinigten Königreich (TCA) und der Ukraine (DCFTA), sowie für Länder, die von dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) profitieren, verfügbar sein. Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Präferenzzolls ist ein gültiger Ursprungsnachweis, z. B. eine EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung, eine Lieferantenerklärung oder eine REX-Erklärung, sowie die Einhaltung der jeweiligen Ursprungsregeln. Einführer sollten in der TARIC-Datenbank prüfen, ob Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen gegenüber dem betreffenden Ausfuhrland gelten, da diese die effektive Zollbelastung erheblich erhöhen können. Einfuhren aus Russland und Weißrussland können Beschränkungen aufgrund von EU-Sanktionspaketen unterliegen. Zur Zollschuld wird die Mehrwertsteuer gemäß dem im Einfuhrmitgliedstaat geltenden nationalen Steuersatz hinzugerechnet. Alle geltenden Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind direkt in TARIC zu überprüfen.

Technische Anforderungen an Werkzeuge zum Pressen - ISO und Cermet

Der KN-Code 8207 30 umfasst Werkzeuge zum Pressen für CNC- und konventionelle Werkzeugmaschinen. Diese auswechselbaren Werkzeuge können aus Cermet, Sinterhartmetall oder Schnellarbeitsstahl bestehen. Die Einfuhr unterliegt den TARIC-Standardzollsätzen, und die Werkzeuge müssen ISO-Normen für Maße, Toleranzen und Haltbarkeit erfüllen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren umfasst die Unterposition 8207 30 des Zolltarifs?
Die Unterposition 8207 30 umfasst auswechselbare Werkzeuge zum Pressen, Stanzen, Lochen und Ausschneiden: Matrizen, Stempel, Stanzwerkzeuge, Tiefziehwerkzeuge und Lochstempel, die in Pressen und Kraftpressen zur Formgebung von Metallblechen, Kunststoffen, Leder und Pappe eingesetzt werden. Entscheidendes Klassierungskriterium ist die Auswechselbarkeit - das Werkzeug muss zum Einsetzen in eine Maschine oder einen Werkzeughalter bestimmt sein und keinen integralen Bestandteil der Maschine darstellen. Die Werkzeuge bestehen in der Regel aus Schnellarbeitsstahl (HSS), legiertem Werkzeugstahl oder Hartmetall.
Unterliegen aus Drittländern eingeführte Stanzwerkzeuge Antidumpingzöllen?
Geltende Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen für die Unterposition 8207 30 sind vor jeder Einfuhr in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da diese Maßnahmen durch Entscheidungen des Rates oder der Kommission eingeführt, geändert und aufgehoben werden. Antidumpingmaßnahmen gelten in der Regel für bestimmte Ausfuhrländer und mitunter für einzelne Hersteller oder Ausführer. Der Einführer sollte in TARIC etwaige Zusatzzölle für das Ursprungsland prüfen, bevor Einfuhrbedingungen und Preise vereinbart werden. Bei Zweifeln wird eine Beratung durch einen Zollagenten oder die zuständige Zollbehörde empfohlen.
Wie sind Stanzwerkzeuge aus Hartmetall zolltariflich einzureihen?
Auswechselbare Stanz- und Ausschneidwerkzeuge mit Arbeitsteilen aus Hartmetall werden grundsätzlich in Unterposition 8207 30 eingereiht, unabhängig vom Werkstoff des Arbeitsteils, sofern das Werkzeug das Auswechselbarkeitserfordernis erfüllt und zum Einsetzen in Werkzeugmaschinen oder Handwerkzeuge bestimmt ist. Der Werkstoff des Arbeitsteils - Schnellarbeitsstahl, Werkzeugstahl oder Hartmetall - bestimmt den achtstelligen KN-Unterpositions-Code. Bei Zweifeln hinsichtlich der maßgeblichen Unterposition oder des klassierungsrelevanten Werkstoffs wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) bei der zuständigen Zollbehörde empfohlen.
Unterliegen Werkzeuge zum Pressen KN 8207 30 Antidumping-Zöllen?
Antidumping-Maßnahmen bei auswechselbaren Werkzeugen hängen vom Ursprungsland ab. Werkzeuge aus China können zusätzlichen Antidumping-Zöllen unterliegen. Die aktuellen Sätze sind im TARIC zu prüfen.