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WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECK, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLENInterchangeable tools fuer hand tools, auch power-operated, oder fuer machine tools (z. B., fuer pressing, stamping, punching, tapping, threading, drilling, boring, broaching, milling, turning oder screw driving), einschl. dies fuer drawing oder extruding metal, und rock-drilling oder earth-boring tools

Interchangeable tools fuer hand tools, auch power-operated, oder fuer machine tools (z. B., fuer pressing, stamping, punching, tapping, threading, drilling, boring, broaching, milling, turning oder screw driving), einschl. dies fuer drawing oder extruding metal, und rock-drilling oder earth-boring tools, dies fuer drawing oder extruding metal

Einreihung und Geltungsbereich der Unterposition 8207 20

Unterposition 8207 20 der Kombinierten Nomenklatur umfasst auswechselbare Werkzeuge zum Ziehen oder Strangpressen von Metall. Darunter fallen vor allem Ziehmatrizen (Ziehdüsen) zur Querschnittsreduzierung von Draht, Stab oder Rohr durch Ziehen oder Durchdrücken des Metalls durch eine profilierte Bohrung sowie Strangpressmatrizen, durch die Metall zur Herstellung von Profilen des gewünschten Querschnitts gedrückt wird. Typische Erzeugnisse sind Wolframkarbid-Ziehmatrizen (Widia) für Kupfer-, Stahl-, Aluminium- und Edelmetalldraht, natürliche und polykristalline Diamant-Ziehmatrizen (PKD) für die Fein- und Ultrafeindrähtieherei, Rohrziehwerkzeuge für nahtlose Hohlprofile sowie Strangpressmatrizen für Nichteisenmetallprofile. Die Wahl des Matrizenwerkstoffs - Sinter-Wolframkarbid, Cermet, Einkristall- oder Polykristalldiamant - richtet sich nach dem zu ziehenden Metall, der erforderlichen Maßtoleranz und der Produktionsstückzahl. Grundvoraussetzung für die Einreihung in Unterposition 8207 20 ist die Bestimmung des Werkzeugs zum Ziehen oder Strangpressen von Metall. Matrizen und Düsen für Kunststoffe oder Kautschuk werden in anderen Positionen eingereiht. Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften der KN, insbesondere AV 1 und 6. Bei Zweifeln ist eine vZTA empfehlenswert.

Einfuhranforderungen für Unterposition 8207 20

Die Einfuhr von Metall-Ziehmatrizen und Strangpresswerkzeugen der Unterposition 8207 20 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine gültige EORI-Nummer verfügen und eine elektronische Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Erforderliche Unterlagen: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung und Wert, Beförderungsdokument (CMR, Konnossement oder Luftfrachtbrief), Herstellerspezifikation mit Angabe des Matrizenwerkstoffs (Wolframkarbid, PKD, Cermet, Naturdiamant), des zu ziehenden Metalls sowie der Bohrungsmaße und Toleranzen, Packliste. Diamant-Ziehmatrizen sind in der Spezifikation eindeutig als polykristalliner oder natürlicher Diamant zu benennen, da dies die Einreihung und die anwendbaren Zollsätze beeinflussen kann. Für die Anwendung eines Präferenzzollsatzes ist ein gültiger Ursprungsnachweis wie EUR.1-Bescheinigung, Erklärung auf der Rechnung oder REX-Erklärung erforderlich. Metallziehwerkzeuge unterliegen grundsätzlich keiner CE-Kennzeichnungspflicht, müssen jedoch die am Verwendungsort geltenden Arbeitssicherheitsvorschriften für Industriewerkzeuge erfüllen. Besondere Sorgfalt ist bei der Einfuhr von Wolframkarbid-Matrizen geboten, da für diesen Werkstoff je nach Ursprungsland Antidumpingmaßnahmen bestehen können. Aktuelle Handelsmaßnahmen und Dokumentationsanforderungen sind vor der Einfuhr in TARIC zu überprüfen.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 8207 20

MFN-Zollsätze für Waren der Unterposition 8207 20 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie periodischen Änderungen unterliegen können. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen verfügbar sein, darunter das Abkommen mit Japan (EPA), Südkorea, Kanada (CETA), dem Vereinigten Königreich (TCA) sowie im Rahmen des APS für Entwicklungsländer und der EBA-Initiative für die am wenigsten entwickelten Länder. Voraussetzung ist die Einhaltung der Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises wie EUR.1-Bescheinigung, Erklärung auf der Rechnung oder REX-Erklärung des eingetragenen Ausführers. Der Einführer sollte in TARIC prüfen, ob Antidumping-, Ausgleichs- oder Schutzmaßnahmen für das jeweilige Ursprungsland gelten - Wolframkarbid-Ziehmatrizen können je nach Herstellerland solchen Maßnahmen unterliegen und die effektive Zollbelastung erheblich erhöhen. Auch Diamant-Ziehmatrizen sollten auf etwaige Einfuhrbeschränkungen geprüft werden. Einfuhren aus Russland und Belarus können Beschränkungen aufgrund von EU-Sanktionspaketen unterliegen. Bei der Einfuhr wird zusätzlich Mehrwertsteuer nach dem nationalen Satz des Einfuhrmitgliedstaats erhoben. Alle geltenden Sätze und Handelsmaßnahmen sind unmittelbar vor dem Abschluss der Transaktion in TARIC zu überprüfen.

Technische Anforderungen an Ziehdüsen und Matrizen - ISO und Cermet

Der KN-Code 8207 20 umfasst Ziehdüsen und Matrizen für CNC- und konventionelle Werkzeugmaschinen. Diese auswechselbaren Werkzeuge können aus Cermet, Sinterhartmetall oder Schnellarbeitsstahl bestehen. Die Einfuhr unterliegt den TARIC-Standardzollsätzen, und die Werkzeuge müssen ISO-Normen für Maße, Toleranzen und Haltbarkeit erfüllen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren umfasst Unterposition 8207 20 und welche Erzeugnisse werden hier eingereiht?
Unterposition 8207 20 umfasst auswechselbare Ziehmatrizen und Strangpresswerkzeuge für Metall: Drahtziehmatrizen für Kupfer-, Stahl-, Aluminium- und Edelmetalldraht, Rohrziehwerkzeuge für nahtlose Hohlprofile sowie Strangpressmatrizen für Nichteisenmetallprofile. Als Matrizenwerkstoff werden Sinter-Wolframkarbid, Cermets sowie Einkristall- oder Polykristalldiamant eingesetzt. Entscheidendes Einreihungsmerkmal ist die Bestimmung des Werkzeugs zum Ziehen oder Strangpressen von Metall. Matrizen für Kunststoffe oder Kautschuk fallen in andere Tarifpositionen. Bei Zweifeln an der Einreihung empfiehlt sich eine vZTA bei der zuständigen Zollbehörde.
Wie sind Ziehmatrizen der Unterposition 8207 20 von anderen Werkzeugen in Kapitel 82 abzugrenzen?
Ziehmatrizen der Unterposition 8207 20 sind auswechselbare Werkzeuge, die Metall ausschließlich durch plastische Umformung - Ziehen oder Strangpressen durch eine Profilbohrung - formen, ohne Material spanend zu entfernen. Damit unterscheiden sie sich von Gesteinsbohrwerkzeugen der Unterpositionen 8207 13 und 8207 19, die durch rotatives oder schlagendes Bohren arbeiten. Von den Stanz- und Schneidwerkzeugen der Unterposition 8207 30, die durch Scheren wirken, unterscheidet sie das Wirkprinzip der kontinuierlichen Durchformung. Die Kombination aus Bestimmung für Metall, Wirkprinzip Ziehen oder Strangpressen und Auswechselbarkeit begründet die Einreihung in Unterposition 8207 20. Technische Dokumentation mit Angabe des Verwendungszwecks ist für eine fehlerfreie Tarifeinreihung unerlässlich.
Wie prüft man aktuelle Zollsätze für Unterposition 8207 20 der KN?
Aktuelle MFN- und Präferenzzollsätze für Unterposition 8207 20 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu abrufbar. TARIC enthält MFN-Sätze, Präferenzsätze aus EU-Freihandelsabkommen (u. a. CETA, EPA, TCA), Antidumpingmaßnahmen, Zollaussetzungen und weitere dem KN-Code zugeordnete Handelsmaßnahmen. Die Sätze können je nach Ursprungsland und aktuellen Entscheidungen der Kommission variieren und werden periodisch aktualisiert. Einführer von Wolframkarbid-Ziehmatrizen sollten TARIC gezielt auf Antidumpingmaßnahmen für das jeweilige Ursprungsland prüfen. Zusätzlich wird Mehrwertsteuer nach dem nationalen Satz des Einfuhrmitgliedstaats erhoben. Bei Zweifeln an der korrekten Einreihung empfiehlt sich eine vZTA bei der zuständigen Zollbehörde.
Unterliegen Ziehdüsen und Matrizen KN 8207 20 Antidumping-Zöllen?
Antidumping-Maßnahmen bei auswechselbaren Werkzeugen hängen vom Ursprungsland ab. Werkzeuge aus China können zusätzlichen Antidumping-Zöllen unterliegen. Die aktuellen Sätze sind im TARIC zu prüfen.