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70161000
7Pflastersteine, Platten, Steine, Fliesen und andere Waren aus gepresstem oder geformtem Glas, auch verstärkt, zu Bauzwecken; Glaswürfel und anderer Glaskurzwaren, auch auf einer Unterlage, für Mosaike oder ähnliche Dekorationszwecke; Bleiverglasungen und dergleichen; Schaumglas in Blöcken, Paneelen, Platten, Schalen oder ähnlichen Formen

Pflastersteine, Platten, Steine, Fliesen und andere Waren aus gepresstem oder geformtem Glas, auch verstärkt, zu Bauzwecken; Glaswürfel und anderer Glaskurzwaren, auch auf einer Unterlage, für Mosaike oder ähnliche Dekorationszwecke; Bleiverglasungen und dergleichen; Schaumglas in Blöcken, Paneelen, Platten, Schalen oder ähnlichen Formen, Glaswürfel und anderer Glaskurzwaren, auch auf einer Unterlage, für Mosaike oder ähnliche Dekorationszwecke

EU-Regelzollsatz
8%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
6 Dok.
N954U045U078U079Y997Y984
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty8%-R2261/98
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 2.8%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 5%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
TM5101. Customs duties shall be suspended in respect of goods intended for incorporation in the ships, boats or other vessels classified at the following CN codes 8901 10 10; 8901 20 10; 8901 30 10; 8901 90 10; 8902 00 10; 8903 91 10; 8903 92 10; 8904 00 10; 8904 00 91; 8905 10 10; 8905 90 10; 8906 10 00; 8906 90 10 for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for fitting to or equipping such ships, boats or other vessels.2. Customs duties shall be suspended in respect of:(a) goods intended for incorporation in drilling or production platforms:(1) fixed, of subheading ex 8430 49, operating in or outside the territorial sea of Member States, or(2) floating or submersible, of subheading 8905 20, for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for equipping the said platforms.(b) tubes, pipes, cables and their connection pieces, linking these drilling or production platforms to the mainland.
EU003According to The Special Provisions of Section II (A) (3) of the Preliminary Provisions of the Combined Nomenclature the suspension of customs duties for goods for certain categories of ships, boats and other vessels and for drilling or production platforms shall be subject to conditions laid down in the relevant provisions of the European Union with a view to customs control of the use of such goods.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
TM547Application of Article 7.3 of Regulation (EC) No 978/2012 (OJ L 303).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

PLgold5-000435

Glass mosaic on plastic base for wall decoration

GlasGRI 1GRI 6
PLgold5-001489

Glass mosaic tiles on plastic mesh backing

GlasGRI 1GRI 6
PLgold5-000150

Glass mosaic tiles for interior walls

GlasGRI 1GRI 3bGRI 6
PLgold5-000973

Glass mosaic tiles on plastic mesh

GlasGRI 1GRI 2bGRI 3bGRI 6
PLgold5-001301

Glass mosaic tile on plastic mesh

GlasGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Was umfasst Unterposition 7016 10 des Zolltarifs?

Unterposition 7016 10 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Würfel, Platten, Fliesen, Ziegel und andere Waren aus gepresstem oder geformtem Glas, die für den Einsatz im Bauwesen bestimmt sind - im allgemeinen Sprachgebrauch als Glasbausteine oder Glasziegel bekannt. Diese Erzeugnisse werden durch Verschmelzen zweier gepresster Glashälften hergestellt, wodurch ein hohles Element mit hervorragenden Wärme- und Schalldämmeigenschaften entsteht. Sie werden im Gewerbe- und Wohnungsbau als Innentrennwände, Treppenhausverglasung, Fassadenverkleidungen und beleuchtete Bodenplatten eingesetzt. Ein wesentliches Merkmal der unter dieser Unterposition einzureihenden Waren ist ihre homogene Glaszusammensetzung - Verbundelemente, die andere Materialien einschließen (z. B. Glas in Kombination mit Metallrahmen), können einer anderen Einreihung bedürfen. Die Einreihung in Unterposition 7016 10 stützt sich auf die Anmerkungen zu Kapitel 70 der Kombinierten Nomenklatur und die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN (AV). Die Kombinierte Nomenklatur basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation. Unterposition 7016 10 ist ein weltweit angewandter 6-stelliger HS-Code. Eine weitere Unterteilung erfolgt auf der 8-stelligen KN-Ebene und der 10-stelligen TARIC-Ebene, auf der aktive Handelsmaßnahmen, Zollkontingente und Zollaussetzungen festgelegt sind. Einführer sollten stets den zutreffenden TARIC-Code prüfen, da von diesem die endgültige Zollschuld abhängt.

Einfuhranforderungen für Glasbausteine der Unterposition 7016 10

Die Einfuhr von Waren der Unterposition 7016 10 in die Europäische Union unterliegt den Bestimmungen des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung über das AIS/IMPORT-System oder das Einheitspapier SAD abgeben. Die erforderlichen Unterlagen umfassen eine Handelsrechnung mit Warenbeschreibung und Zollwert, ein Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), eine Warenspezifikation mit Angabe der Glaszusammensetzung, der Abmessungen und des Verwendungszwecks sowie ein Ursprungszeugnis für die Inanspruchnahme von Präferenzzollsätzen. Glasbausteine für den Baubereich können den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung - BauPVo) unterliegen, sofern sie von einer harmonisierten europäischen Norm erfasst sind. In diesem Fall muss der Hersteller eine Leistungserklärung (DoP) ausstellen und das CE-Zeichen am Erzeugnis anbringen. Die Waren unterliegen den REACH-Anforderungen (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) nicht in demselben Umfang wie Stoffe oder Gemische; der Hersteller kann jedoch verpflichtet sein, Informationen über das mögliche Vorhandensein besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung mitzuteilen. Aktuelle MFN-Zollsätze und aktive Handelsmaßnahmen sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.

Zollsätze und Tarifeinreihung der Unterposition 7016 10

Die MFN-Zollsätze für Waren der Unterposition 7016 10 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie Änderungen unterliegen können. Präferenzzollsätze können im Rahmen der von der EU geschlossenen Freihandelsabkommen mit zahlreichen Handelspartnern verfügbar sein, darunter CETA (Kanada), EPA (Japan), Abkommen mit Südkorea, dem Vereinigten Königreich (TCA) sowie im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) für Entwicklungsländer. Die Inanspruchnahme von Präferenzen setzt die Erfüllung der Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises voraus (EUR.1-Bescheinigung, Erklärung auf der Rechnung oder Eintragung im REX-System). Einführer sollten im TARIC prüfen, ob für das jeweilige Erzeugnis und das Ursprungsland Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen gelten. Einfuhren aus Russland und Belarus können Beschränkungen aufgrund der EU-Sanktionspakete unterliegen. Die Einreihung von Glasbausteinen erfordert eine Abgrenzung von mineralischen Dämmstoffen sowie von dekorativen Glasverkleidungen. Bei Zweifeln an der richtigen Tarifeinreihung empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde - eine vZTA-Entscheidung ist 3 Jahre lang im gesamten EU-Gebiet verbindlich.

Glasbausteine - KN 7016 10

Glasbausteine unter KN 7016 10 haben einen Regelzollsatz von 0%. CE-Kennzeichnung fuer Bauanwendungen erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Welche Erzeugnisse werden in Unterposition 7016 10 eingereiht?
Unterposition 7016 10 umfasst Würfel, Platten, Fliesen, Ziegel und andere Waren aus gepresstem oder geformtem Glas für den Bau - einschließlich der bekannten hohlen Glasbausteine und Glasziegel. Diese Erzeugnisse werden als Innentrennwände, Treppenhausverglasung, Fassadenelemente und beleuchtete Bodenplatten verwendet. Wesentliche Einreihungskriterien sind die homogene Glaszusammensetzung und der Verwendungszweck im Bauwesen. Aktuelle Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind in der TARIC-Datenbank zu überprüfen.
Unterliegen eingeführte Glasbausteine der CE-Kennzeichnungspflicht?
Glasbausteine, die als Bauprodukte von harmonisierten europäischen Normen erfasst sind, unterliegen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (BauPVo) und müssen das CE-Zeichen tragen sowie von einer Leistungserklärung (DoP) begleitet sein. Hersteller oder Einführer sind verpflichtet, die Konformität mit den einschlägigen EN-Normen sicherzustellen. Erzeugnisse, die nicht von einer harmonisierten Norm erfasst sind, können einem nationalen Konformitätsbewertungsverfahren bedürfen. Aktuelle Anforderungen sollten mit einer notifizierten Stelle oder den Zollbehörden abgestimmt werden.
Wie werden Glasbausteine in der Kombinierten Nomenklatur korrekt eingereiht?
Die Einreihung in Unterposition 7016 10 erfordert eine Analyse der Materialzusammensetzung (homogenes gepresstes Glas), der physischen Form und des Verwendungszwecks im Einklang mit den Allgemeinen Vorschriften und den Anmerkungen zu Kapitel 70. Erzeugnisse mit anderen eingearbeiteten Materialien können abweichend einzureihen sein. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind im TARIC zu überprüfen.
Wie hoch ist der Zollsatz fuer Glasbausteine KN 7016 10?
Glasbausteine KN 7016 10: Regelzollsatz 0%. CE erforderlich. EUSt: 19%.