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69

Zolltarifkapitel 69

Geschirr und andere Haushalts- oder Wirtschaftsartikel und Toilettengegenstände, aus keramischen Stoffen, andere als aus Porzellan

691200
Geschirr und andere Haushalts- oder Wirtschaftsartikel und Toilettengegenstände, aus keramischen Stoffen, andere als aus Porzellan
Zoll:0-9%

Was umfasst Position 6912 des Zolltarifs?

Position 6912 umfasst Tafel- und Kuechengeschirr aus Keramik, kein Porzellan. Keramische Erzeugnise des Kapitels 69 umfassen Produkte aus keramischem Material (Ton, Porzellan, Steinzeug), die bei hohen Temperaturen gebrannt werden. Diese Produkte werden im Bauwesen, in der Bad- und Kuechenausstattung, in der Industrie und Dekoration verwendet. Die Einfuhr keramischer Erzeugnise in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 7% je nach Produktart. Waren, die für den Lebensmittelkontakt bestimmt sind, müssen die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und der Richtlinie 84/500/EWG über die Migration von Blei und Cadmium erfüllen. Position 6912 gehört zu Kapitel 69 (Stein-, Keramik-, Glas- und Zementerzeugnisse) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 6912 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 6912

Die Einfuhr keramischer Erzeugnise in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 7% je nach Produktart. Bauprodukte erfordern die CE-Kennzeichnung. Die Zollsätze für keramische Erzeugnise der Position 6912 liegen zwischen 0% und 7%. Lebensmittelkontaktartikel müssen auf Blei- und Cadmiummigration getestet werden. Bauprodukte (Fliesen, Steine) erfordern eine Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung. Produkte aus China können Antidumpingmassnahmen unterliegen - pruefen Sie aktuelle Verordnungen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 6912 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 6912 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 6912 unterliegen Baunormen- und Sicherheitskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: CE-Zertifikate für Bauprodukte (BauPVO), Leistungserklärungen, Migrationstests. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 6912 — worauf ist zu achten

Position 6912 umfasst Tafel- und KÜchengeschirr aus Keramik, kein Porzellan. Abgrenzung zu 6911 (Tafel- und KÜchengeschirr aus Porzellan) und 6913 (Figuren und Ziergegenstände aus Keramik) erfordert Analyse von Material, Form und Verwendungszweck. Entscheidend: genaue Bestimmung des Grundmaterials, des Verarbeitungsgrads und des Verwendungszwecks der Ware.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Keramikgeschirr (kein Porzellan) der Position 6912?
Die MFN-Sätze betragen nicht '0%–7%' — die tatsächlichen Sätze reichen von 5% bis 9%. Korrekt: MFN-Zollsätze für Keramikgeschirr (kein Porzellan) der Position 6912 betragen 5% bis 9%. Steinzeug und Steingut 5%, farbglasierte Keramik 5,5%, glasiertes Steinzeug 9%, andere Keramik 7%. Präferenzsätze von 0% sind im Rahmen von EU-Handelsabkommen verfügbar. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente und Zertifikate sind für die Einfuhr von Keramikgeschirr der Position 6912 erforderlich?
Die Einfuhr von Keramikgeschirr mit Lebensmittelkontakt erfordert die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Lebensmittelkontaktmaterialien. Prüfungen zur Migration von Blei und Cadmium aus glasierten Oberflächen gemäß EN 1388 sind Pflicht. Eine Konformitätserklärung des Herstellers ist erforderlich. Die Zolldokumentation umfasst eine Handelsrechnung, ein Beförderungsdokument und eine Zollwertanmeldung. Bei handdekorierter Keramik ist die korrekte Einreihung besonders wichtig. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte sind bei der Einfuhr von Keramikgeschirr der Position 6912 zu beachten?
Bei der Einfuhr von Keramikgeschirr (kein Porzellan) ist besondere Aufmerksamkeit auf die Lebensmittelkontaktsicherheit zu richten — keramische Glasuren können Blei und Cadmium über den EU-Grenzwerten enthalten. Handwerkliche Keramik aus Entwicklungsländern ist besonders anfällig für Schwermetallmigration. Die Produkte erfordern wegen ihrer Zerbrechlichkeit eine angemessene Verpackung. Importeure sollten die Glasurzusammensetzung vor der Bestellung prüfen und Laboruntersuchungen an Vormustern durchführen. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.