Was umfasst die Unterposition CN 6806 20 des Zolltarifs?
Die Unterposition CN 6806 20 der Kombinierten Nomenklatur umfasst geblahten (exfolierten) Vermiculit, geblahten Ton, Schaumschlacke und ahnliche geblahte mineralische Materialien einschließlich ihrer Gemische. Geblahter Vermiculit wird hergestellt, indem Roh-Vermiculit-Erz auf Temperaturen von mehr als 800 Grad Celsius erhitzt wird, wodurch das Mineral auf das bis zu Achtzehnfache seines ursprunglichen Volumens expandiert. Das entstehende leichte, poroses Granulat weist hervorragende Warmedamm- und Brandsschutzeigenschaften auf und ist bis zu Temperaturen von uber 1000 Grad Celsius einsetzbar. Geblahter Ton, der unter Handelsnamen wie Liapor, LECA oder Blahton bekannt ist, wird durch Brennen geeigneter Tonminerale in Drehofen bei etwa 1100 Grad Celsius hergestellt. Das Ergebnis ist ein leichtes, rundes keramisches Granulat, das im Bauwesen, in der Gartenkultur und in der Wasseraufbereitung eingesetzt wird. Schaumschlacke ist ein Nebenprodukt der Hochofenproduktion, das bei der Granulierung von Hochofenschlacke durch Schaumbildung entsteht. Alle in dieser Unterposition erfassten Erzeugnisse weisen eine charakteristisch niedrige Schuttdichte und geringe Warmeleitfahigkeit auf. Die Einreihung in 6806 20 erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Vorschriften (AV) fur die Auslegung der KN, insbesondere AV 1 und 6, in Verbindung mit den Anmerkungen zu Kapitel 68. Die Unterposition unterscheidet sich von 6806 10 (Mineralwollen in losem Zustand, als Platten oder Rollen) und 6806 90 (Gemische und fertige Erzeugnisse aus mineralischen Dammstoffen) durch den thermischen Expansionsprozess und das Fehlen von Bindemitteln, die ein geformtes Fertigteil erzeugen wurden.
Einreihungsvoraussetzungen und Einfuhranforderungen fur CN 6806 20
Die Einfuhr von Waren der Unterposition CN 6806 20 in die Europaische Union richtet sich nach dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Die Standarddokumentation umfasst eine Zollanmeldung mit dem korrekten CN- und TARIC-Code, eine Handelsrechnung, ein Befordeungsdokument sowie eine technische Spezifikation oder ein Sicherheitsdatenblatt, das die Art des mineralischen Materials und den Herstellungsprozess ausweist. Eine EORI-Nummer ist fur den Einfahrer zwingend erforderlich. Zur Inanspruchnahme praferenzieller Zollsatze ist ein geeigneter Ursprungsnachweis erforderlich: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Erklarung auf der Rechnung oder Erklarung im REX-System (Registered Exporter System). Geblahter Ton, der als Baustoff in den Verkehr gebracht wird und in den Anwendungsbereich einer harmonisierten Norm fallt (z. B. EN 13055 fur leichte Gesteinskorungen fur Beton, Mortel und Einpressmoral), unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung, BauPVO). In diesem Fall muss der Hersteller oder Einfahrer eine Leistungserklarung (DoP) erstellen und das Produkt mit dem CE-Zeichen versehen. Die geltenden Zollsatze fur CN 6806 20 sind im TARIC-System der Europaischen Kommission unter Berucksichtigung des Ursprungslandes zu uberprufen.
Anwendungen und Einreihungsgrenzen der CN 6806 20
Geblahter Vermiculit der Unterposition CN 6806 20 wird im Bauwesen als Schuttdammstoff fur Dachboden, Hohlraume und Zwischenraume unter Boden eingesetzt, in der Industrie als Fullung in brandgeschutzten Platten und Kapseln sowie in der Gartenkultur als Bodenverbesserer zur Steigerung der Wasserspeicherfahigkeit und Belufung. Blahton (geblahter Ton) wird als leichtes Gesteinskornungsmaterial in Leichtbetonmischungen, als Warm- und Dranagedammstoff in Grundachen und Dachbegrungen, als biologisches Filtermedium in Klaranlagen sowie als leichte Auffullung unter Fussboden verwendet. Die entscheidende Einreihungsgrenze liegt zwischen 6806 20 (loses Granulat oder Schuttmaterial ohne formgebende Bindemittel) und 6806 90 (Fertigerzeugnisse wie Platten, Formstucke oder Rohrabschnitte, die mit mineralischen Bindemitteln hergestellt wurden). Loses Granulat verbleibt in 6806 20 unabhangig von der Verpackungsform (Sacke, Big-Bags, Schuttgut). Gepresste oder gebundene Formteile fallen unter 6806 90. Bei Zweifeln an der korrekten Einreihung empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (VZTA) bei der zustandigen Zollbehorde. VZTA-Entscheidungen sind EU-weit drei Jahre lang verbindlich und gewahrleisten Rechtssicherheit fur den Einfahrer. Die Europaische Kommission fuhrt die EBTI-Datenbank mit bisherigen VZTA-Entscheidungen.