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66

Zolltarifkapitel 66

REGENSCHIRME, SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON

Was umfasst Kapitel 66 des Zolltarifs?

Kapitel 66 des Zolltarifs der EU umfasst Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon. Es ist eines der kleinsten Kapitel des Zolltarifs und enthält nur drei Positionen. Position 6601 umfasst Regenschirme und Sonnenschirme, einschließlich Gartenschirme, Automatikschirme, Taschenschirme und Strandschirme. Schirme werden in solche mit Textilbezug und solche mit Kunststoffbezug unterteilt. Position 6602 umfasst Gehstöcke, Sitzstöcke (Gehstöcke mit aufklappbarem Sitz), Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren. Spazierstöcke, Krankenstöcke und Skistöcke werden in dieser Position eingereiht. Position 6603 umfasst Teile, Ausstattungen und Zubehör für Schirme, Gehstöcke und Peitschen. Dazu gehören Griffe, Zwingen, Gestelle, Bezüge und Bänder. Einfuhren von Regenschirmen in die EU stammen hauptsächlich aus China, das den weltweiten Markt für die Herstellung von Regenschirmen dominiert. Kapitel 66 umfasst keine Markisen und Vordächer, die in Kapitel 63 eingereiht werden, und keine orthopädischen Gehstöcke, die als medizinische Geräte in Kapitel 90 eingereiht werden können.

Zollsätze in Kapitel 66

Die Zollsätze in Kapitel 66 sind moderat. Regenschirme und Sonnenschirme (6601) unterliegen je nach Art des Bezugs und Mechanismus Zollsätzen von 4,7% bis 6,5%. Garten- und Strandschirme haben ähnliche Zollsätze wie persönliche Regenschirme. Gehstöcke, Peitschen und Reitpeitschen (6602) unterliegen Zollsätzen von 3,2% bis 4,7%. Teile von Schirmen und Stöcken (6603) haben Zollsätze von 2,2% bis 4,7%. Schirmgestelle als Teile können niedrigere Zollsätze haben als fertige Schirme. Zum Zoll kommt die Mehrwertsteuer von 19% hinzu.

Wareneinreihung in Kapitel 66 - worauf ist zu achten

Die Einreihung in Kapitel 66 ist aufgrund der geringen Anzahl von Positionen relativ einfach. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen fertigen Schirmen (6601), Gehstöcken und Peitschen (6602) und deren Teilen (6603). Gartenschirme mit fester Konstruktion können außerhalb von Kapitel 66 eingereiht werden. Gehstöcke mit zusätzlichen Funktionen (z. B. mit verborgenem Schwert oder Taschenlampe) können einer anderen Einreihung unterliegen. Werbeschirme werden wie gewöhnliche Schirme eingereiht.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 66 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 66 umfasst Regenschirme (persönliche, Garten-, Strandschirme), Sonnenschirme, Spazierstöcke, Krankenstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und deren Teile (Gestelle, Griffe, Bezüge). Es ist eines der kleinsten Kapitel des Zolltarifs.
Welche Zollsätze gelten für Schirme und Gehstöcke (Kapitel 66)?
Regenschirme (6601) unterliegen einem Zollsatz von 4,7%, Gehstöcke und Peitschen (6602) einem Zollsatz von 2,7% und Teile und Zubehör (6603) Zollsätzen von 2,7% bis 5,2%. Die Zollsätze in diesem Kapitel sind moderat. Zum Zoll kommt die Mehrwertsteuer von 19% hinzu.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 66?
Kapitel 66 enthält nur drei Positionen: 6601 (Regen- und Sonnenschirme), 6602 (Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen) und 6603 (Teile und Zubehör). Es ist zu bestimmen, ob die Ware ein Fertigerzeugnis oder ein Teil ist, und die Art und das Material sind zu identifizieren.