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65
Zolltarifkapitel 65
KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON
Was umfasst Kapitel 65 des Zolltarifs?
Kapitel 65 des Zolltarifs der EU umfasst Kopfbedeckungen und Teile davon. Es ist ein relativ kleines, aber bedeutendes Kapitel des Zolltarifs. Die KN-Codes beginnen bei Position 6501 (Hutstumpen und Hutrohlinge aus Filz) und enden bei Position 6507 (Schweißbänder, Futter, Gestelle und Schirmteile für Kopfbedeckungen). Hutstumpen und Hutrohlinge (6501-6502) sind Halberzeugnisse zur Weiterverarbeitung von Kopfbedeckungen. Hüte und andere Kopfbedeckungen aus Filz (6505) umfassen Mützen, Barette und geformte Filzhüte. Gewirkte oder gestrickte Hüte und Kopfbedeckungen (6505) sowie solche aus anderen Spinnstoffen (6505) bilden eine breite Kategorie. Kopfbedeckungen aus Kautschuk, Kunststoff und anderen Materialien (6506) umfassen Schutzhelme, Bauhelme, Fahrradhelme und Feuerwehrhelme. Andere Kopfbedeckungen umfassen Schirmmützen, Militärbarette und regionale Kopfbedeckungen. Teile von Kopfbedeckungen (6507) umfassen Schweißbänder, Futter und Schirmteile. Einfuhren von Kopfbedeckungen aus Asien, insbesondere aus China und Bangladesch, dominieren den EU-Markt. Schutzhelme unterliegen zusätzlichen Zertifizierungsanforderungen in Bezug auf Sicherheitsnormen.
Zollsätze in Kapitel 65
Die Zollsätze für Kopfbedeckungen sind moderat. Hutstumpen und Hutrohlinge (6501-6502) unterliegen Zollsätzen von 2,7% bis 5,3%. Filzhüte (6505) haben Zollsätze von 4,7% bis 5,3%. Gewirkte und textile Kopfbedeckungen (6505) unterliegen Zollsätzen von 5% bis 8%. Schutzhelme und andere Kopfbedeckungen aus Kunststoff und Kautschuk (6506) haben Zollsätze von 2,2% bis 4,7%. Teile von Kopfbedeckungen (6507) haben Zollsätze von 2,5% bis 3,5%. Zum Zoll kommt die Mehrwertsteuer von 19% hinzu.
Wareneinreihung in Kapitel 65 - worauf ist zu achten
Die Einreihung von Kopfbedeckungen hängt vom Material (Filz, Gewebe, Gewirke, Kunststoff, Kautschuk, Leder), der Herstellungstechnik und der Verwendung ab. Schutzhelme (Bau-, Fahrrad-, Motorradhelme) werden getrennt von dekorativen Kopfbedeckungen eingereiht. Gewirkte oder gestrickte Kopfbedeckungen werden in Kapitel 65 eingereiht, nicht in Kapitel 61, obwohl sie aus Gewirken hergestellt sind. Schirmteile, Blenden und Augenschutz, die Teile von Kopfbedeckungen darstellen, werden in Position 6507 eingereiht.
Häufig gestellte Fragen
Welche Waren werden in Kapitel 65 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 65 umfasst alle Kopfbedeckungen: Hüte, Mützen, Barette, Schutzhelme, Fahrrad- und Bauhelme sowie Halberzeugnisse (Filzhutstumpen) und Teile (Schirmteile, Futter, Schweißbänder). Die Einreihung hängt vom Material und der Verwendung ab.
Welche Zollsätze gelten für Kopfbedeckungen (Kapitel 65)?
Die Zollsätze für Kopfbedeckungen betragen 0% bis 5,7%. Filzhüte (6501) und Teile (6507) haben einen Zollsatz von 2,7%, Textilmützen und -hüte (6505) von 2,7% bis 5,7% und Schutzhelme (6506) von 2,7% bis 5,7%. Halberzeugnisse (6502, 6504) sind zollfrei. Zum Zoll kommt die Mehrwertsteuer von 19% hinzu.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 65?
Es sind das Material der Kopfbedeckung (Filz, Gewirke, Gewebe, Kunststoff, Kautschuk), die Herstellungstechnik und die Verwendung (dekorativ, Schutz) zu bestimmen. Schutzhelme werden in Position 6506 eingereiht und textile Kopfbedeckungen in Position 6505.
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