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63053300
ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPENSäcke und Beutel, zu Verpackungszwecken

Säcke und Beutel, zu Verpackungszwecken, aus Chemiefasern, andere, aus Streifen oder dergleichen, aus Polyethylen oder Polypropylen

Einreihung von PE/PP-Säcken

Der KN-Code 6305 33 umfasst andere Säcke aus Polyethylen- oder Polypropylenstreifen, ausgenommen FIBC-Behälter. Dazu gehören Standard-PP-Gewebesäcke für Dünger, Futtermittel, Getreide und Zement.

Regulatorische Anforderungen

Die Einfuhr unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011. Säcke für Lebensmittel und Futtermittel unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.

Handel und Zollverfahren

MFN-Zollsätze sind in TARIC zu prüfen. Einfuhrumsatzsteuer fällt an.

Polypropylensäcke — Einreihung KN 6305 33

Säcke aus Polyethylen- oder Polypropylenstreifen (nicht FIBC) unter KN 6305 33 haben einen Regelzollsatz von 6,5%. Verwendet für Düngemittel, Getreide und Zucker.

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet KN 6305 33 von KN 6305 32?
KN 6305 32 erfasst FIBC-Behälter (Big Bags). KN 6305 33 erfasst andere gewebte PE/PP-Säcke kleinerer Dimensionen.
Werden Zementsäcke unter KN 6305 33 eingereiht?
Ja. Standard-PP-Gewebesäcke für Zement werden unter KN 6305 33 eingereiht.
Welche Anforderungen gelten für Lebensmittelsäcke?
Säcke für Lebensmittelkontakt unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.
Wie hoch ist der Zollsatz für PP-Säcke KN 6305 33?
Polypropylensäcke KN 6305 33 haben einen Regelzollsatz von 6,5%. EUSt: 19%.