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ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPENAndere Einrichtungsgegenstände, ausgenommen solche der Position 9404

Andere Einrichtungsgegenstände, ausgenommen solche der Position 9404, andere, weder gewirkt noch gestrickt, aus Baumwolle

Einreihung von Baumwoll-Einrichtungsgegenständen

Der KN-Code 6304 92 umfasst andere gewebte Einrichtungsgegenstände aus Baumwolle: Zierkissen, Möbelbezüge, Stuhlschoner. Baumwolle muss gewichtsmäßig überwiegen.

Regulatorische Anforderungen

Die Einfuhr unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011, REACH und GPSR.

Handel und Zollverfahren

MFN-Zollsätze sind in TARIC zu prüfen. Einfuhrumsatzsteuer fällt an.

Baumwoll-Einrichtungsartikel — KN 6304 92

Nicht gewirkte Einrichtungsgegenstände aus Baumwolle unter KN 6304 92 umfassen dekorative Baumwollkissen und Möbelüberzüge. Regelzollsatz: 12%. Baumwolle muss gewichtsmäßig überwiegen.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst KN 6304 92?
KN 6304 92 erfasst gewebte Baumwoll-Einrichtungsgegenstände: Zierkissen, Möbelbezüge.
Werden Sofaüberwürfe aus Baumwolle hier eingereiht?
Ja. Gewebte Baumwoll-Möbelbezüge werden unter KN 6304 92 eingereiht.
Welche REACH-Beschränkungen gelten?
Beschränkungen für Azofarbstoffe, Formaldehyd und Flammschutzmittel gelten.
Wie hoch ist der Zollsatz für KN 6304 92?
Baumwoll-Einrichtungsartikel KN 6304 92 haben einen Regelzollsatz von 12%. EUSt: 19%.