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ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPENDecken und Reisedecken

I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN - Decken und Reisedecken, Decken (andere als Elektrodecken) und Reisedecken, aus synthetischen Chemiefasern

Einreihung und Arten von Decken aus Kunstfasern

Der KN-Code 6301 40 erfasst Decken und Reisedecken aus künstlichen (zellulosischen) Chemiefasern wie Viskose, Modal, Lyocell, Celluloseacetat und Cupro. Künstliche Fasern unterscheiden sich von synthetischen Fasern dadurch, dass sie aus natürlichen Polymeren, vornehmlich Zellulose, durch chemische Regeneration gewonnen werden. Für die Einreihung unter diesen Code muss der Anteil künstlicher Fasern gewichtsmäßig überwiegen. Viskosedecken werden wegen ihrer Weichheit, thermoregulatorischen Eigenschaften und Feuchtigkeitsaufnahme geschätzt. Lyocell (Tencel) gewinnt in der Premiumdecken-Produktion aufgrund seines geschlossenen Herstellungskreislaufs zunehmend an Bedeutung. Die Anmerkungen zu Kapitel 63 legen fest, dass in Position 6301 eingereihte Decken gebrauchsfertige Textilwaren sein müssen. Decken aus Mischungen künstlicher und synthetischer Fasern werden nach der gewichtsmäßig überwiegenden Faser eingereiht.

Kennzeichnungspflichten und chemische Sicherheit

In die EU eingeführte Decken aus künstlichen Fasern müssen der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 zur Textilkennzeichnung entsprechen. Das Etikett muss die korrekten Faserbezeichnungen gemäß der Verordnung verwenden: Viskose, Modal, Lyocell (keine Handelsmarken). Die Faserzusammensetzung ist in Gewichtsprozenten in absteigender Reihenfolge anzugeben. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt für chemische Stoffe, die bei der Herstellung und Ausrüstung von Decken aus künstlichen Fasern verwendet werden, einschließlich Farbstoffe, Weichmacher und Schlichtemittel. Die Beschränkung von Azofarbstoffen nach Eintrag 43 des Anhangs XVII REACH gilt uneingeschränkt. Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit verpflichtet den Einführer sicherzustellen, dass die Decke keine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellt. Für Säuglingsdecken gelten erhöhte Sicherheitsstandards.

Internationaler Handel und Einfuhrverfahren

Die Einfuhr von Decken aus künstlichen Fasern unter KN 6301 40 erfordert Standardzollunterlagen: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung und Faserzusammensetzung, Beförderungsdokument, EORI-Nummer und den korrekten KN-Code in der Zollanmeldung. MFN-Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen. Präferenzzollsätze können im Rahmen der EU-FTAs und des GSP verfügbar sein, sofern der Ursprung ordnungsgemäß dokumentiert wird. Viskosedecken aus China, Indien und Südostasien machen einen beträchtlichen Teil des europäischen Marktes aus. Einführer sollten aktuelle Handelsmaßnahmen einschließlich etwaiger Schutz- oder Antidumpingzölle in TARIC prüfen. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen den EU-Sanktionsbeschränkungen. Die korrekte Bestimmung des Zollwerts ist wesentlich, insbesondere bei CIF-Lieferbedingungen.

Decken aus Kunstfasern — Einreihung KN 6301 40

Decken aus künstlichen Fasern wie Viskose, Modal und Lyocell (Bambus) werden unter KN 6301 40 mit 5,3% Regelzollsatz eingereiht. Künstliche Fasern sind von synthetischen zu unterscheiden — Viskose ist künstlich, Polyester synthetisch. Die wachsende Beliebtheit von Bambusdecken steigert die Einfuhren. Die Textilkennzeichnung gemäß EU-Verordnung 1007/2011 ist vorgeschrieben.

Häufig gestellte Fragen

Worin besteht der Unterschied zwischen künstlichen und synthetischen Fasern bei der Zolleinreihung?
Künstliche Fasern (KN 6301 40) werden durch Regeneration natürlicher Polymere, hauptsächlich Zellulose, gewonnen und umfassen Viskose, Modal, Lyocell und Celluloseacetat. Synthetische Fasern (KN 6301 30) werden durch chemische Synthese hergestellt und umfassen Polyester, Acryl, Polyamid und Polypropylen. Die Unterscheidung ist für die korrekte Zolleinreihung entscheidend, da jede Faserart eigene KN-Unterpositionen hat und unterschiedlichen Zollsätzen unterliegen kann.
Wird eine Decke aus Lyocell (Tencel) unter KN 6301 40 eingereiht?
Ja. Lyocell ist eine künstliche (zellulosische) Chemiefaser, die durch ein Lösungsmittelspinnverfahren aus Zellulose gewonnen wird. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 hat Lyocell eine eigene Faserbezeichnung, wird aber als künstliche Zellulosefaser bei überwiegendem Lyocell-Anteil unter KN 6301 40 eingereiht. Auf dem Etikett ist die Bezeichnung Lyocell statt des Handelsnamens Tencel zu verwenden.
Welche Ursprungsnachweise ermöglichen Präferenzzollsätze für Decken aus Kunstfasern?
Präferenzzollsätze setzen einen dokumentierten Ursprungsnachweis voraus. Anerkannte Dokumente sind die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, eine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung oder die Registrierung im REX-System für GSP-begünstigte Länder. Der Nachweis muss bestätigen, dass die Ware die Ursprungsregeln des jeweiligen Handelsabkommens oder der GSP-Vorschriften erfüllt. Vor jeder Einfuhr sollten die verfügbaren Präferenzen in TARIC geprüft werden.
Werden Bambusdecken unter KN 6301 40 eingereiht?
Ja, Bambusdecken aus Lyocell oder Bambusviskose fallen unter KN 6301 40. Der Regelzollsatz beträgt 5,3% zuzüglich 19% EUSt.