62069000
KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN›Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen
Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen, aus anderen Spinnstoffen
Untercodes (2)
Warencharakteristik und zolltarifliche Einreihung
Der KN-Code 620690 umfasst Blusen für Frauen oder Mädchen aus Geweben von Spinnstoffen, die nicht unter die Unterpositionen 620610 bis 620640 fallen - also weder aus Seide, Wolle, Baumwolle noch aus Chemiefasern. Diese Auffangposition der Position 6206 der Kombinierten Nomenklatur erfasst Blusen aus Leinen, Hanf, Ramie, Jute und anderen Naturfasern sowie aus Mischungen, bei denen keiner der in den vorgenannten Unterpositionen genannten Spinnstoffe den gewichtsmäßig größten Anteil ausmacht. Die Einreihung setzt voraus, dass das Erzeugnis aus Gewebe (gewebtem Stoff) besteht und nicht aus Gewirke oder Gestricke, das in Kapitel 61 einzureihen wäre. Die Faserzusammensetzung muss gemäß der Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011 bestimmt werden. Blusen können vorne, hinten oder als Schlupfblusen gearbeitet sein.
Regulatorische Anforderungen und Textilkennzeichnung
Die Einfuhr von Damenblusen des KN-Codes 620690 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung der Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011, die eine vollständige Angabe der Faserzusammensetzung in der Amtssprache des Verkaufslandes vorschreibt. Das Etikett muss den prozentualen Anteil jeder Faser in absteigender Reihenfolge enthalten. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 beschränkt Azofarbstoffe, die aromatische Amine freisetzen (Anhang XVII Nr. 43), Formaldehyd und die Nickelfreisetzung aus metallischen Bestandteilen wie Knöpfen. Seit 2024 gilt die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit GPSR (EU) 2023/988, die Importeuren die Pflicht zur Führung technischer Unterlagen und zur Gewährleistung der Produktrückverfolgbarkeit auferlegt. Das Ursprungsland muss auf der Verpackung angegeben werden.
Zollverfahren und Handelsaspekte
Bei der Zollabfertigung von Blusen des KN-Codes 620690 sollte die Zollanmeldung das Geschlecht der Trägerin, die Art des Textilmaterials (z. B. Leinen, Hanf), die Verschlussart und den Verwendungszweck angeben. Die Handelsunterlagen müssen eine Rechnung mit Stückpreis, Menge und Faserzusammensetzung umfassen. Für die Anwendung von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen oder des Allgemeinen Präferenzsystems GSP ist ein gültiger Ursprungsnachweis erforderlich - beispielsweise eine EUR.1-Bescheinigung oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung. Importeure sollten in der TARIC-Datenbank prüfen, ob für das jeweilige Ursprungsland Antidumpingzölle oder Schutzmaßnahmen gelten. Bei der Ausfuhr aus der EU unterliegen gewebte Textilblusen grundsätzlich keinen Ausfuhrkontrollbeschränkungen.
Viskose- und Leinenblusen - Auffangposition KN 6206 90
KN 6206 90 ist eine Auffangunterposition für Damenblusen aus Textilien, die nicht Seide, Wolle, Baumwolle oder synthetische Fasern sind. Sie umfasst Blusen aus künstlichen Fasern (Viskose, Modal, Lyocell) und Leinen oder anderen natürlichen Pflanzenfasern. Viskoseblusen bilden das größte Segment, geschätzt für ihre Weichheit und Druckqualität. Der Regelzollsatz beträgt 12%. Die korrekte Faseridentifikation ist entscheidend.
Häufig gestellte Fragen
Wie unterscheidet sich die Einreihung unter 620690 von 620640?
Die Unterscheidung basiert auf der vorherrschenden Faser nach Gewicht. Code 620640 betrifft Blusen aus Chemiefasern (synthetischen oder künstlichen), während 620690 Blusen aus anderen Materialien wie Leinen, Hanf oder Ramie umfasst. Wenn keine der in den Unterpositionen 620610–620640 genannten Fasern mehr als 50 Prozent des Gewichts ausmacht, gelten die Allgemeinen Vorschriften zu Abschnitt XI.
Gelten für Leinenblusen besondere Kennzeichnungspflichten bei der EU-Einfuhr?
Ja. Die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 verlangt die vollständige Faserzusammensetzung auf einem dauerhaften Etikett in der Amtssprache des Verkaufslandes. Leinen muss mit dem standardisierten Fasernamen aus Anhang I bezeichnet werden. Das Etikett muss den Prozentanteil jeder vorhandenen Faser angeben. Zusätzlich gelten die GPSR-Anforderungen zur Identifizierung des Herstellers oder Importeurs.
Gelten Antidumpingzölle für Blusen des KN-Codes 620690 aus asiatischen Ländern?
Stand 2026 bestehen keine allgemeinen Antidumpingzölle auf Damenblusen dieses Codes, dies kann sich jedoch durch Handelsschutzverfahren ändern. Importeure sollten vor jeder Transaktion die aktuelle TARIC-Datenbank prüfen, indem sie den KN-Code und das Ursprungsland eingeben, um etwaige zusätzliche Abgaben oder Überwachungsmaßnahmen zu überprüfen.
Ist eine Viskosebluse KN 6206 40 oder KN 6206 90?
Eine Viskosebluse wird unter KN 6206 90 eingereiht, nicht KN 6206 40. Viskose ist eine künstliche Faser (aus Zellulose), keine synthetische Faser. Diese Unterscheidung bestimmt die Unterposition.
Nützliche Tools & Ressourcen
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