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62041900
KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKENKostüme, Kombinationen, Jacken, Blazer, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (andere als Badebekleidung), für Frauen oder Mädchen

Kostüme, Kombinationen, Jacken, Blazer, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (andere als Badebekleidung), für Frauen oder Mädchen, Kostüme, aus anderen Spinnstoffen

Umfang des KN-Codes 620419

Der KN-Code 620419 umfasst Kostüme für Damen und Mädchen aus anderen Spinnstoffen, die nicht unter die Unterpositionen 620411 (Wolle), 620412 (Baumwolle) und 620413 (synthetische Fasern) fallen. Diese Position erfasst Kostüme aus Leinen, Seide, künstlichen Fasern (Viskose, Lyocell, Modal) sowie Mehrfasermischungen. Leinen- und Viskosekostüme sind in der Sommer- und Geschäftsbekleidung beliebt. Die Kostümdefinition bleibt identisch - ein Ensemble aus mindestens zwei Teilen aus identischem Gewebe, zusammen verkauft.

Vorschriften und Kennzeichnung

Kostüme unter Code 620419 unterliegen den Kennzeichnungsanforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 mit generischen Faserbezeichnungen. REACH-Anforderungen gelten für fasertypspezifische Farbstoffe. Cellulosegewebe unterliegen Formaldehyd-Grenzwerten. Metallteile müssen Nickelgrenzwerte einhalten. Die GPSR verlangt Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsdokumentation. Seidenkostüm-Einfuhren erfordern die Bestätigung der Faserauthentizität. Viskosekostüme erfordern die generische Bezeichnung auf dem Etikett.

Handel und Zollverfahren

Kostüme unter Code 620419 werden je nach Material aus verschiedenen Ländern eingeführt. Ursprungsregeln erfordern eine doppelte Umwandlung. Die Zolldokumentation muss das Material präzise beschreiben und den Kostümstatus bestätigen. Bei Mehrfasermischungen können Proben entnommen werden. Eine vZTA bietet Rechtssicherheit. Zollpräferenzen hängen vom Ursprungsland und Handelsabkommen ab.

Ursprungskennzeichnung für Damenbekleidung KN 6204 19

Damenbekleidung unter KN-Code 6204 19, die in die EU eingeführt wird, sollte eine korrekte Ursprungslandkennzeichnung tragen. Obwohl die EU keine Herkunftskennzeichnung auf Gemeinschaftsebene vorschreibt, verbieten Verbraucherschutzgesetze der Mitgliedstaaten die Irreführung über den Produktursprung. Bei Import aus Asien über Drittländer ändert die Umladung nicht den Ursprung - die letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung bestimmt das Ursprungsland.

Häufig gestellte Fragen

Wird ein Damen-Leinenkostüm unter Code 620419 eingereiht?
Ja. Position 6204 hat keine separate Unterposition für Leinenkostüme. Leinen ist weder Wolle noch Baumwolle noch synthetische Faser, daher wird ein Leinenkostüm unter der Auffangposition 620419 eingereiht.
Wie wird ein Viskosekostüm eingereiht?
Viskose ist eine künstliche Faser ohne separate Unterposition. Ein Viskosekostüm wird unter Code 620419 eingereiht. Das Etikett muss den generischen Fasernamen - Viskose - angeben. Beide Kostümteile müssen aus identischem Gewebe bestehen.
Erfordert ein Seidenkostüm spezielle Dokumentation?
Ein Seidenkostüm unterliegt den Standardanforderungen, aber zusätzlich wird ein Zertifikat zur Bestätigung der Naturseiden-Echtheit empfohlen. Die Zollbehörden können Proben zur mikroskopischen Analyse entnehmen, um den Fasertyp zu überprüfen.
Welche Kennzeichnungsregeln gelten für Damenbekleidung KN 6204 19?
Damenbekleidung KN 6204 19 muss Faserzusammensetzungsetiketten in der Landessprache (EU 1007/2011), Pflegehinweise gemäß ISO 3758 und korrekte Ursprungskennzeichnung tragen. Die letzte wesentliche Verarbeitung bestimmt den Ursprung.