Zum Hauptinhalt springen
62031900
KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKENAnzüge, Kombinationen, Jacken, Blazer, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (andere als Badehosen), für Männer oder Knaben

Anzüge, Kombinationen, Jacken, Blazer, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (andere als Badehosen), für Männer oder Knaben, Anzüge, aus anderen Spinnstoffen

Einreihungsumfang des KN-Codes 620319

Der KN-Code 620319 umfasst Anzüge für Herren und Knaben aus anderen Spinnstoffen, die nicht unter die Unterpositionen 620311 (Wolle) und 620312 (synthetische Fasern) fallen. Diese Position erfasst Anzüge aus Baumwolle, Leinen, Seide, künstlichen Fasern sowie Mehrfasermischungen, bei denen weder Wolle noch synthetische Fasern den gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil bilden. Leinen- und Baumwollanzüge sind in der Sommermode und formellen Kleidung in warmen Klimazonen beliebt. Seidenanzüge stellen ein Premiumsegment mit begrenztem Handelsvolumen dar. Die Anzugdefinition bleibt gleich - ein Ensemble aus mindestens zwei Teilen aus identischem Gewebe, als Handelseinheit verkauft.

Vorschriften und Kennzeichnung für Anzüge aus anderen Materialien

Anzüge unter Code 620319 unterliegen denselben regulatorischen Anforderungen wie andere Bekleidung des Kapitels 62. Das Faserzusammensetzungsetikett muss den prozentualen Anteil jeder Faser in der Amtssprache des Verkaufslandes angeben. Bei Leinen ist die Bezeichnung reines Leinen zulässig, sofern die Qualitätsanforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 erfüllt sind. Seidenanzüge erfordern die Bestätigung der Faserauthentizität. REACH-Anforderungen gelten für Farbstoffe der jeweiligen Fasertypen - Reaktivfarbstoffe für Baumwolle und Leinen, Säurefarbstoffe für Seide. Die GPSR verlangt Rückverfolgbarkeit und Risikobewertung durch den für das Inverkehrbringen im EU-Markt verantwortlichen Wirtschaftsakteur.

Handel und Zolldokumentation

Unter Code 620319 eingeordnete Anzüge werden je nach Material aus verschiedenen Ländern eingeführt. Baumwollanzüge stammen hauptsächlich aus China, Indien und Bangladesch, Leinenanzüge aus China und europäischen Ländern, Seidenanzüge aus China, Italien und Indien. Ursprungsregeln erfordern eine doppelte Umwandlung ab der Spinnstufe. Die Zolldokumentation muss das Material eindeutig angeben und bestätigen, dass die Teile einen Anzug bilden - aus demselben Gewebe und gemeinsam eingeführt. Bei Anzügen aus selteneren Materialien wie Hanf oder Ramie können die Zollbehörden Unterlagen zur Bestätigung des Fasertyps anfordern. Präferenzzollsätze hängen vom Ursprungsland und geltenden Handelsabkommen ab.

Gewebte vs. gestrickte Anzüge - Zollunterschiede KN 6203 19

Anzüge unter KN-Code 6203 19 in Kapitel 62 umfassen gewebte (nicht gestrickte) Kleidungsstücke und unterscheiden sich von analogen Positionen in Kapitel 61. Die Einreihung in Kapitel 62 erfordert, dass das Material gewebt ist - Verflechtung von Kett- und Schussfäden. Die Zollsätze für gewebte und gestrickte Anzüge können sich unterscheiden. Die korrekte Angabe des KN-Codes in der Zollanmeldung ist wesentlich.

Häufig gestellte Fragen

Wird ein Baumwollanzug unter Code 620319 eingereiht?
Ja. Position 6203 hat keine separate sechsstellige Unterposition für Baumwollanzüge - separate Unterpositionen gibt es nur für Wolle (620311) und synthetische Fasern (620312). Anzüge aus Baumwolle, Leinen, Seide, künstlichen Fasern und anderen Materialien werden unter der Auffangposition 620319 eingereiht.
Wie wird ein Leinen-Baumwolle-Mischanzug eingereiht?
Ein Anzug aus Leinen-Baumwolle-Mischgewebe wird unter 620319 eingereiht, sofern weder Wolle noch synthetische Fasern gewichtsmäßig vorherrschen. Wenn Baumwolle der dominierende Bestandteil und Leinen der Minderheitsanteil ist, bleibt die Einreihung unter 620319, da Baumwolle keine separate Anzug-Unterposition hat.
Welche Anforderungen gelten für einen in die EU eingeführten Seidenanzug?
Ein Seidenanzug unterliegt den Standardanforderungen für Faserzusammensetzungskennzeichnung und REACH-Dokumentation. Zusätzlich wird ein Zertifikat empfohlen, das die Echtheit der Naturseide bestätigt, da Seide manchmal durch günstigere synthetische Fasern ersetzt wird. Die Zollbehörden können Proben zur mikroskopischen Analyse entnehmen.
Wie unterscheiden sich gewebte Anzüge KN 6203 19 von gestrickten?
Gewebte Anzüge KN 6203 19 aus Kapitel 62 bestehen aus gewebten Stoffen (Kett- und Schussfadenverflechtung), gestrickte aus Kapitel 61 haben eine Maschenstruktur. Die Einreihung beeinflusst den Zollsatz.