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KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKENTrainingsanzüge, Skianzüge und Badebekleidung, aus Gewirken oder Gestricken

Trainingsanzüge, Skianzüge und Badebekleidung, aus Gewirken oder Gestricken, Badebekleidung, für Frauen oder Mädchen, aus anderen Spinnstoffen

Zolltarifliche Einreihung und Umfang des KN-Codes 611249

Der KN-Code 611249 umfasst Badebekleidung für Frauen oder Mädchen aus Gewirken oder Gestricken aus anderen Spinnstoffen als synthetischen Fasern. Hierzu gehören Badeanzüge und Bikinis aus Baumwolle, künstlichen Fasern oder Mischungen, bei denen die synthetische Faser nicht den überwiegenden Gewichtsanteil ausmacht. Position 6112 umfasst Trainingsanzüge, Skianzüge und Badebekleidung aus Maschenware. Baumwoll-Badebekleidung ist wegen langsamerer Trocknung und Gewichtszunahme bei Nässe seltener. Die dominierende Faser darf nicht synthetisch sein.

Regulatorische Anforderungen und Sicherheit

Damenbadebekleidung unter dem KN-Code 611249 unterliegt den Standardanforderungen für Textilerzeugnisse in der EU. Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 erfordert Faserzusammensetzungsetikettierung. REACH beschränkt gefährliche Stoffe. Metallteile müssen Nickelbeschränkungen einhalten. Die GPSR-Verordnung erfordert Rückverfolgbarkeit. Badebekleidung sollte Farbechheit in Chlor- und Salzwasser bewahren.

Einfuhr und Handel

Die Einfuhr von Damenbadebekleidung unter dem KN-Code 611249 ist ein saisonales Nischensegment. Die Zollanmeldung muss das Erzeugnis und seinen Verwendungszweck genau beschreiben. Präferenzzollsätze sind im Rahmen der EU-Handelsabkommen verfügbar. Zollbehörden können die tarifliche Einreihung prüfen, insbesondere die Unterscheidung zwischen Badebekleidung und Unterwäsche. Der Zollwert umfasst Warenpreis, Transport und Versicherung.

Import von Bademode und Skianzügen - KN 6112 49

Bademode und Skianzüge unter KN-Code 6112 49 unterliegen spezifischen Klassifizierungsanforderungen der Position 6112. Bademode muss ausschließlich zum Baden bestimmt sein - Multifunktions-Strandkleidung kann in andere Positionen fallen. Skianzüge umfassen ein- und zweiteilige Sets aus Isoliermaterialien. Beim Import von Sportbekleidung mit technischen Membranen lohnt sich die Prüfung der Einreihung unter Position 6113.

Häufig gestellte Fragen

Wird ein Baumwoll-Badeanzug unter Code 611249 eingereiht?
Ja, ein Damen-Badeanzug aus Baumwoll-Maschenware wird unter dem KN-Code 611249 als Badebekleidung aus einem anderen Spinnstoff als synthetischen Fasern eingereiht. Voraussetzungen sind Badebestimmung, überwiegender Baumwollanteil und Maschenwarenherstellung.
Wie unterscheidet man Badebekleidung von Unterwäsche?
Badebekleidung ist für den Wassergebrauch konzipiert mit schnelltrocknenden Eigenschaften, Chlorbeständigkeit und schwimmtauglicher Konstruktion. Unterwäsche wird unter anderer Kleidung getragen. Die Einreihung hängt vom Verwendungszweck ab, bestätigt durch Herstellerbeschreibung und Konstruktion.
Wird Viskose-Badebekleidung unter Code 611249 eingereiht?
Ja, Viskose ist eine künstliche Faser (nicht synthetisch), sodass Damen-Badebekleidung aus Viskose-Maschenware unter dem KN-Code 611249 eingereiht wird. In der Praxis ist Viskose-Badebekleidung wegen begrenzter Leistungseigenschaften im Wasserkontakt selten.
Welche Anforderungen gelten für den Import von Bademode KN 6112 49?
Bademode KN 6112 49 muss ausschließlich zum Baden bestimmt sein - Multifunktions-Strandkleidung fällt unter andere Positionen. Materialien müssen REACH-konform sein.