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KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKENTrainingsanzüge, Skianzüge und Badebekleidung, aus Gewirken oder Gestricken

Trainingsanzüge, Skianzüge und Badebekleidung, aus Gewirken oder Gestricken, Badehosen und Badeshorts, für Männer oder Knaben, aus synthetischen Chemiefasern

Zolltarifliche Einreihung und Umfang des KN-Codes 611231

Der KN-Code 611231 umfasst Badebekleidung für Männer oder Knaben aus Gewirken oder Gestricken aus synthetischen Fasern. Position 6112 umfasst Trainingsanzüge, Skianzüge und Badebekleidung aus Maschenware. Männliche Badebekleidung aus synthetischen Fasern umfasst hauptsächlich Badehosen, Schwimmshorts und Badeslips aus Polyester-, Polyamid-Maschenware oder deren Mischungen mit Elasthan. Die Einreihung erfordert, dass die gewichtsmäßig dominierende Faser synthetisch ist. Der Großteil der Herren-Badebekleidung wird wegen Wasserbeständigkeit, Schnelltrocknung und Chlorbeständigkeit aus synthetischen Fasern hergestellt. Elasthan als Hilfsfaser ändert die Einreihung nicht, sofern sein Anteil geringer ist als der der synthetischen Faser.

Sicherheitsanforderungen und Vorschriften

In die EU eingeführte Herren-Badebekleidung aus synthetischen Fasern unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 zur Faserzusammensetzungsetikettierung. Badebekleidung im Kontakt mit Chlorwasser und Haut unterliegt REACH-Kontrollen für Azofarbstoffe, Formaldehyd und Nonylphenol. Schwimmbadbekleidung kann UV-Schutzmittel enthalten. Die GPSR-Verordnung erfordert Rückverfolgbarkeit. Kinder-Badebekleidung unterliegt strengeren Sicherheitsanforderungen. Kordelzüge im Bund unterliegen den EN-14682-Anforderungen für Kindererzeugnisse.

Einfuhr und Handelsaspekte

Die Einfuhr von synthetischer Herren-Badebekleidung unter dem KN-Code 611231 ist saisonabhängig. Hauptexporteure sind China, Bangladesch, Vietnam und die Türkei. Präferenzzollsätze sind im Rahmen der EU-Handelsabkommen und des APS-Systems verfügbar. Einfuhren aus China unterliegen Standardzollsätzen erga omnes. Die Zollanmeldung muss die Ware als synthetische Herren-Badebekleidung aus Maschenware beschreiben. Marken-Badebekleidung unterliegt Kontrollen geistiger Eigentumsrechte.

Sportbekleidung in der Kombinierten Nomenklatur KN 6112 31

Sportbekleidung unter KN-Code 6112 31 erfordert eine präzise Einreihung in Position 6112 oder 6114. Trainingsanzüge (6112) sind vollständige Sets ausschließlich für sportliche Aktivitäten. Nicht als Trainingsanzüge eingestufte Sportbekleidung fällt unter Position 6114. Das entscheidende Kriterium ist die Verwendung - Athleisure-Kleidung für den Alltag kann in allgemeine Positionen (6103/6104) statt Sportpositionen eingereiht werden.

Häufig gestellte Fragen

Werden Polyester-Elasthan-Badehosen unter Code 611231 eingereiht?
Ja, Herren-Badehosen aus Maschenware mit z. B. 80% Polyester und 20% Elasthan werden unter dem KN-Code 611231 eingereiht, da Polyester (synthetische Faser) den überwiegenden Gewichtsanteil ausmacht. Elasthan dient als Hilfsfaser und ändert die tarifliche Einreihung nicht.
Sind Nylon-Strandshorts als Badebekleidung einzustufen?
Strandshorts aus Polyamid-Maschenware können unter dem KN-Code 611231 als Herren-Badebekleidung eingereiht werden, sofern ihre Konstruktion und Zweckbestimmung auf Badegebrauch hinweisen. Shorts mit Strandkonstruktion ohne Badezweck können anderen Tarifpositionen zugeordnet werden.
Welche chemischen Beschränkungen gelten für Badebekleidung?
Badebekleidung unterliegt den Standard-REACH-Beschränkungen für Textilerzeugnisse einschließlich Azofarbstoffe (30 mg/kg), Formaldehyd, Nonylphenol und Phthalate. Badebekleidung sollte zudem Chlorwasser ohne Freisetzung gefährlicher Stoffe standhalten. Die Farbechheit gegenüber Chlor ist sicherheitsrelevant.
Wie unterscheidet man Sportbekleidung von Trainingsanzügen KN 6112 31?
Trainingsanzüge (6112) sind vollständige Sets für sportliche Aktivitäten. Andere Sportbekleidung KN 6112 31 fällt unter Position 6114. Athleisure-Kleidung kann in allgemeine Positionen 6103/6104 eingereiht werden.