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58
Zolltarifkapitel 58
Geflechte als Meterware; Ziergegenstände (Besatzartikel) als Meterware, nicht bestickt, andere als gewirkte oder gestrickte; Quasten, Pompons und ähnliche Waren
Was umfasst Position 5808 des Zolltarifs?
Position 5808 umfasst Geflechte, Posamentierwaren, Quasten und Pompons. Diese Produkte gehoeren zur Kategorie der Spezialgewebe und Spinnstoffe mit besonderem Charakter. Sie umfassen Erzeugnise für Bekleidungs-, Dekorations-, Polster- und technische Zwecke, hergestellt aus verschiedenen Arten natürlicher und chemischer Fasern. Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt Zollsätzen von 5% bis 8% je nach Material und Tarifunterposition. Die Produkte müssen die REACH-Anforderungen an die chemische Sicherheit und die EU-Standards für die Textilkennzeichnung erfüllen. Ursprungsregeln sind für Tarifpraeferenzen relevant. Position 5808 gehört zu Kapitel 58 (Textilien, Gewebe und Bekleidung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 5808 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 5808
Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt Zollsätzen von 5% bis 8% je nach Material und Tarifunterposition. Die Produkte müssen die REACH-Anforderungen an die chemische Sicherheit und die EU-Standards für die Textilkennzeichnung erfüllen. Die Zollsätze für Produkte der Position 5808 liegen zwischen 5% und 8%. Die Einreihung haengt von der Art des Textilmaterials und dem Verarbeitungsgrad ab. Die Kennzeichnung der Faserzusammensetzung ist gemäß EU-Verordnung Nr. 1007/2011 erforderlich. Pruefen Sie die Ursprungsregeln für die Anwendung von Präferenzzollsätzen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 5808 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 5808 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 5808 unterliegen Kennzeichnungs- und Faserzusammensetzungskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Faserzusammensetzungsetiketten (EU-VO 1007/2011), OEKO-TEX-Zertifikate, REACH-Berichte. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 5808 - worauf ist zu achten
Position 5808 umfasst Flechten, Zierborten, Quasten, Pompons und dekorative Bänder. Entscheidend: Kurzwaren mit dekorativem Charakter. Gewebte Bänder - 5806. Spitzen - 5804. Knöpfe - 9606. Häufiger Fehler: dekorative Spitzen als Borten - Spitzen sind 5804. Dekorationsschnur kann hierher oder zu 5607 gehören. Entscheidend: dekorativer Kurzwarencharakter.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für Geflechte, Posamentierwaren, Quasten und Pompons der Position 5808?
Die Zollsätze für Geflechte, Posamentierwaren, Quasten und Pompons der Position 5808 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 5808 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Geflechte, Posamentierwaren, Quasten und Pompons in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Geflechte, Posamentierwaren, Quasten und Pompons der Position 5808 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 5808 umfasst Geflechte, Posamentierwaren, Quasten und Pompons und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von Geflechte, Posamentierwaren, Quasten und Pompons in Position 5808 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 5808 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 5808 umfasst Geflechte, Posamentierwaren, Quasten und Pompons - die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.
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