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58
Zolltarifkapitel 58
Tüll und andere Netzgewebe, ausgenommen gewebte, gewirkte oder gestrickte Erzeugnisse; Spitzen als Meterware, als Streifen oder als Motive, andere als Gewebe der Position 6002 bis 6006
Was umfasst Position 5804 des Zolltarifs?
Position 5804 umfasst Tuell, geknuepfte Netzgewebe und Spitzen. Diese Produkte gehoeren zur Kategorie der Spezialgewebe und Spinnstoffe mit besonderem Charakter. Sie umfassen Erzeugnise für Bekleidungs-, Dekorations-, Polster- und technische Zwecke, hergestellt aus verschiedenen Arten natürlicher und chemischer Fasern. Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt Zollsätzen von 5% bis 8% je nach Material und Tarifunterposition. Die Produkte müssen die REACH-Anforderungen an die chemische Sicherheit und die EU-Standards für die Textilkennzeichnung erfüllen. Ursprungsregeln sind für Tarifpraeferenzen relevant. Position 5804 gehört zu Kapitel 58 (Textilien, Gewebe und Bekleidung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 5804 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 5804
Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt Zollsätzen von 5% bis 8% je nach Material und Tarifunterposition. Die Produkte müssen die REACH-Anforderungen an die chemische Sicherheit und die EU-Standards für die Textilkennzeichnung erfüllen. Die Zollsätze für Produkte der Position 5804 liegen zwischen 5% und 8%. Die Einreihung haengt von der Art des Textilmaterials und dem Verarbeitungsgrad ab. Die Kennzeichnung der Faserzusammensetzung ist gemäß EU-Verordnung Nr. 1007/2011 erforderlich. Pruefen Sie die Ursprungsregeln für die Anwendung von Präferenzzollsätzen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 5804 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 5804 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 5804 unterliegen Kennzeichnungs- und Faserzusammensetzungskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Faserzusammensetzungsetiketten (EU-VO 1007/2011), OEKO-TEX-Zertifikate, REACH-Berichte. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 5804 - worauf ist zu achten
Position 5804 umfasst Tüll, Spitzen (maschinell oder handgefertigt) und Netzgewebe (außer gewebte, gewirkte und geknüpfte Netze 5608). Entscheidend: Tüll und Spitzen von Spitzen- oder Stickmaschinen auf Netzgrund. Handspitzen - ebenfalls hier. Stickerei auf Gewebe - 5810. Häufiger Fehler: geknüpfte Netze als Spitzen - geknüpft ist 5608. Entscheidend: Netz-/Spitzenstruktur ohne geknüpfte Maschen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für Tuell, geknuepfte Netzgewebe und Spitzen der Position 5804?
Die Zollsätze für Tuell, geknuepfte Netzgewebe und Spitzen der Position 5804 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 5804 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Tuell, geknuepfte Netzgewebe und Spitzen in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Tuell, geknuepfte Netzgewebe und Spitzen der Position 5804 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 5804 umfasst Tuell, geknuepfte Netzgewebe und Spitzen und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von Tuell, geknuepfte Netzgewebe und Spitzen in Position 5804 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 5804 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 5804 umfasst Tuell, geknuepfte Netzgewebe und Spitzen - die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.
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