Unsicher bei der Klassifizierung?
56
Zolltarifkapitel 56
Umsponnene Garne sowie Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, umsponnen (andere als solche der Position 5605 und umsponnene Rosshaarfäden); Chenillegarne (einschließlich beflockte Chenillegarne); Maschengarne
Was umfasst Position 5606 des Zolltarifs?
Position 5606 umfasst umsponnenes Garn, Chenillegarn (einschliesslich Flockenchenillegarn) und Schlingengarn. Es handelt sich um besondere Garnarten mit atypischer Struktur - umsponnenes Garn hat einen mit anderen Fasern umwickelten Kern, Chenillegarn hat eine samtartige Oberflaeche, und Schlingengarn bildet Schlingen an seiner Oberflaeche. Die Einfuhr dieser Garne in die EU unterliegt Zollsätzen von 5% bis 7,2%. Es handelt sich um Spezialgarne für die Herstellung von Dekorationsstoffen, Polsterstoffen, Teppichen und Modekleidung. Kennzeichnung der Faserzusammensetzung und REACH-Konformitaet sind erforderlich. Position 5606 gehört zu Kapitel 56 (Textilien, Gewebe und Bekleidung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 5606 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 5606
Die Einfuhr dieser Garne in die EU unterliegt Zollsätzen von 5% bis 7,2%. Kennzeichnung der Faserzusammensetzung und REACH-Konformitaet sind erforderlich. Spezialgarne (umsponnene, Chenille-, Schlingengarne) werden unter Position 5606 eingereiht. Die Zollsätze liegen je nach Garnart zwischen 5% und 7,2%. Rosshaar-Garn ist von dieser Position ausgenommen. Eine vollstaendige Kennzeichnung der Faserzusammensetzung des Garns ist erforderlich. Bei der Einfuhr von Waren der Position 5606 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 5606 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 5606 unterliegen Kennzeichnungs- und Faserzusammensetzungskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Faserzusammensetzungsetiketten (EU-VO 1007/2011), OEKO-TEX-Zertifikate, REACH-Berichte. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 5606 — worauf ist zu achten
Position 5606 umfasst umsponnenes Garn, Chenillegarn und Schlingengarn. Entscheidend: Garne mit Spezialstruktur. Chenillegarn hat kurze Fasern senkrecht zum Kern. Umsponnenes Garn — Kern mit anderem Garn umwickelt. Häufiger Fehler: texturiertes Garn (5402) als umsponnenes. Chenillegewebe — 5801. Entscheidend: spezielle Garnkonstruktion.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für umsponnenes Garn, Chenillegarn (einschliesslich Flockenchenillegarn) der Position 5606?
Die Zollsätze für umsponnenes Garn, Chenillegarn (einschliesslich Flockenchenillegarn) der Position 5606 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 5606 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von umsponnenes Garn, Chenillegarn (einschliesslich Flockenchenillegarn) in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von umsponnenes Garn, Chenillegarn (einschliesslich Flockenchenillegarn) der Position 5606 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 5606 umfasst umsponnenes Garn, Chenillegarn (einschliesslich Flockenchenillegarn) und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von umsponnenes Garn, Chenillegarn (einschliesslich Flockenchenillegarn) in Position 5606 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 5606 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 5606 umfasst umsponnenes Garn, Chenillegarn (einschliesslich Flockenchenillegarn) — die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
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