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56

Zolltarifkapitel 56

Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen

560210
Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, Nadelfilze und Erzeugnisse aus Faservliesen durch Vernähen
Zoll:0-6,7%

Was umfasst Position 5602 des Zolltarifs?

Position 5602 umfasst Filz, auch impraegniert, beschichtet, überzogen oder laminiert. Filz ist ein Textilmaterial, das durch Verfilzung von Fasern unter Einwirkung von Wärme, Feuchtigkeit und Druck hergestellt wird, ohne Spinnen oder Weben. Filz kann aus Wolle, Synthesefasern oder Mischungen bestehen. Die Einfuhr von Filz in die EU unterliegt Zollsätzen von 6,3% bis 8%. Filz wird in der Bekleidungs-, Schuh-, Moebel-, Automobil- und Bauindustrie verwendet. Kennzeichnung der Faserzusammensetzung und REACH-Konformitaet sind erforderlich. Position 5602 gehört zu Kapitel 56 (Textilien, Gewebe und Bekleidung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 5602 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 5602 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 5602

Die Einfuhr von Filz in die EU unterliegt Zollsätzen von 6,3% bis 8%. Kennzeichnung der Faserzusammensetzung und REACH-Konformitaet sind erforderlich. Die Zollsätze für Filz liegen je nach Zusammensetzung und Bearbeitung zwischen 6,3% und 8%. Impraegnierter oder laminierter Filz wird unter derselben Position wie einfacher Filz eingereiht. Die Kennzeichnung der Faserzusammensetzung (Wolle, Synthetik, Mischung) ist erforderlich. Technischer Filz für industrielle Anwendungen kann eine zusaetzliche Zertifizierung erfordern. Bei der Einfuhr von Waren der Position 5602 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 5602 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 5602 unterliegen Kennzeichnungs- und Faserzusammensetzungskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Faserzusammensetzungsetiketten (EU-VO 1007/2011), OEKO-TEX-Zertifikate, REACH-Berichte. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 5602 — worauf ist zu achten

Position 5602 umfasst Filz, auch imprägniert oder beschichtet. Entscheidende Abgrenzung zu 5601 (Watte) und 5603 (Vliesstoffe): Filz entsteht durch Verfilzung. Nadelfilz — hierher, aber thermisch/chemisch gebundene Vliesstoffe — 5603. Filz mit Geweberücken — nach wesentlichem Charakter. Häufiger Fehler: Nadelvliesstoffe als Filz. Entscheidend: Verfilzung als Herstellungsmethode.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Filz, auch impraegniert, beschichtet, überzogen oder laminiert der Position 5602?
Die Zollsätze für Filz, auch impraegniert, beschichtet, überzogen oder laminiert der Position 5602 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 5602 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Filz, auch impraegniert, beschichtet, überzogen oder laminiert in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Filz, auch impraegniert, beschichtet, überzogen oder laminiert der Position 5602 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 5602 umfasst Filz, auch impraegniert, beschichtet, überzogen oder laminiert und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von Filz, auch impraegniert, beschichtet, überzogen oder laminiert in Position 5602 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 5602 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 5602 umfasst Filz, auch impraegniert, beschichtet, überzogen oder laminiert — die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.