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53072000
ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNENGarne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303

Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303, gezwirnt oder Kabliergarne

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
7 Dok.
Y084N954U045U078U079Y997+1
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%CAMER 0%CARI 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%ESA 0%FJ 0%GB 0%GH 0%GSP+ 0%JO 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MD 0%MX 0%PG 0%SADC EPA 0%SB 0%SM 0%SWITZ 0%VN 0%WS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold532/23-1

Twisted jute yarn rope

JuteGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold445/25-1

Twisted jute yarn in skein

JuteGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold125/24-1

Twisted jute yarn, 2mm diameter, 50m length

JuteGRI 1GRI 5bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung von Jutegarn

Der KN-Code 530720 umfasst mehrfaches oder gezwirntes Garn aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303. Jute ist eine der günstigsten Naturfasern, vielfach für Säcke, Verpackungen, Matten, Geotextilien und Dekorationsmaterialien verwendet. Mehrfachgarn wird durch Verzwirnung von zwei oder mehr Einzelfäden hergestellt. Die Einreihung erfordert die Identifikation als Jute oder andere Bastfasern der Position 5303 und Bestätigung der Mehrfachstruktur.

Einfuhrvorschriften

Jutegarneinfuhr unterliegt den Standard-EU-Zollanforderungen. Die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 regelt die Kennzeichnung. Die REACH-Verordnung gilt für Verarbeitungschemikalien. Jutefasern können Mineralöle aus dem Spinnprozess enthalten. Die GPSR-Verordnung (EU 2023/988) gilt für Juteverbraucherprodukte.

Handel und Zollverfahren

Die Einfuhr erfordert eine Zollanmeldung mit Material- und Garnstrukturbeschreibung. Bangladesch und Indien sind dominante Juteexporteure mit über 90 Prozent der Weltproduktion. Zollpräferenzen über APS können Einfuhrkosten erheblich senken.

Einfuhr von Pflanzenfasern und Naturgeweben KN 5307 20

Jutegarn mehrfach oder gezwirnt KN 5307 20 stellen eine Kategorie natürlicher Pflanzenfasern dar. Die Einreihung hängt von der Faserart (Flachs, Jute, Kokos, Hanf), dem Verarbeitungsgrad und dem Verwendungszweck ab. Die Einfuhr in die EU unterliegt konventionellen Zöllen und 19% EUSt. Importeure müssen die korrekte Faserkennzeichnung gemäß EU-Verordnung 1007/2011 sicherstellen. Die aktuellen Zollsätze können in der TARIC-Datenbank überprüft werden. Die Zollanmeldung erfolgt über ATLAS.

Häufig gestellte Fragen

Welche Fasern umfasst Position 5303?
Position 5303 umfasst Jute und andere textile Bastfasern. Jute ist Faser aus Corchorus-Pflanzen, hauptsächlich C. capsularis und C. olitorius. Andere Bastfasern umfassen Kenaf und Roselle. Garn aus diesen Fasern wird in Position 5307 eingereiht.
Ist Bangladesch der Hauptjuteexporteur?
Ja, Bangladesch kontrolliert zusammen mit Indien über 90 Prozent der weltweiten Juteproduktion. Bangladesch profitiert vom Everything-But-Arms-System im Rahmen des EU-APS für zollfreie Einfuhr.
Unterliegt Jutegarn Pflanzengesundheitskontrollen?
Jutegarn als verarbeitetes Produkt erfordert in der Regel kein Pflanzengesundheitszeugnis. Rohe ungesponnene Jute kann je nach Ursprungsland Kontrollen unterliegen. Verarbeitung zu Garn reduziert das Risiko.
Welcher Zollsatz gilt für Jutegarn mehrfach oder gezwirnt KN 5307 20?
Jutegarn mehrfach oder gezwirnt unter KN 5307 20 unterliegt dem konventionellen EU-Zollsatz und 19% EUSt. Prüfen Sie den Satz in TARIC. Faserkennzeichnung gemäß EU 1007/2011 ist Pflicht.