Unsicher bei der Klassifizierung?
53
Zolltarifkapitel 53
Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Hanf (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
Was umfasst Position 5302 des Zolltarifs?
Position 5302 umfasst Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen, sowie Werg und Abfälle von Hanf. Dies gilt ausschliesslich für Hanfsorten mit niedrigem THC-Gehalt (unter 0,3%), die für den Anbau in der EU zugelassen sind. Dazu gehoeren Hanfbastfasern, die in der Textilindustrie verwendet werden. Die Einfuhr von Hanf in die EU unterliegt einem Nullzollsatz (0%), erfordert jedoch die strikte Einhaltung der THC-Gehaltsvorschriften. Die Sorte muss im Gemeinsamen Sortenkatalog der EU eingetragen sein. Ein Zertifikat, das einen THC-Gehalt unter 0,3% bestaetigt, sowie ein Pflanzengesundheitszeugnis sind erforderlich. Position 5302 gehört zu Kapitel 53 (Textilien, Gewebe und Bekleidung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 5302 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 5302
Die Einfuhr von Hanf in die EU unterliegt einem Nullzollsatz (0%), erfordert jedoch die strikte Einhaltung der THC-Gehaltsvorschriften. Ein Zertifikat, das einen THC-Gehalt unter 0,3% bestaetigt, sowie ein Pflanzengesundheitszeugnis sind erforderlich. Hanf muss weniger als 0,3% THC enthalten, um zur Einfuhr in die EU zugelassen zu werden. Ein von einem akkreditierten Labor ausgestelltes Analysezertifikat, das den THC-Gehalt bestaetigt, ist erforderlich. Die Hanfsorte muss im Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten der EU eingetragen sein. Der Zollsatz betraegt 0%, aber die Nichteinhaltung der THC-Anforderungen kann zur Beschlagnahme und strafrechtlichen Sanktionen fuehren. Bei der Einfuhr von Waren der Position 5302 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 5302 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung).
Einreihung von Waren in Position 5302 - worauf ist zu achten
Position 5302 umfasst Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, aber nicht versponnen. Entscheidende Abgrenzung zu 5301 (Flachs) und 5303 (Jute): die Pflanzenart bestimmt die Einreihung. Versponnener Hanf gehört zu 5308. Hanfwerg und -abfälle fallen ebenfalls hierher. Häufiger Fehler: Verwechslung mit anderen Bastfasern - Manilahanf (Abacá) ist 5305, nicht 5302. THC-Gehalt beeinflusst die Zolleinreihung nicht.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für Hanf (Position 5302)?
Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, der Position 5302 unterliegt einem Zollsatz von 0%. Der Nullsatz spiegelt die wachsende Bedeutung von Industriehanf als umweltfreundlicher Textilrohstoff wider. Hanf muss gemäß EU-Vorschriften einen THC-Gehalt unter 0,3% aufweisen. Hanffaser wird in Textilien, Bauwesen, Automobilindustrie und Verbundwerkstoffen verwendet. Position 5302 umfasst Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponne und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche rechtlichen Anforderungen gelten für die Einfuhr von Hanf?
Die Einfuhr von Hanf erfordert ein Pflanzengesundheitszeugnis. Die Schlüsselanforderung ist ein THC-Gehalt unter 0,3% - eine Laborprüfung ist erforderlich. Die Hanfsorte muss im EU-Sortenkatalog zugelassener Sorten gelistet sein. Die Einfuhr von Hanfsamen zur Aussaat unterliegt separaten Saatgutvorschriften. REACH-Dokumentation ist erforderlich. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Position 5302 umfasst Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponne und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von Hanf zu achten?
Position 5302 umfasst Hanf (Cannabis sativa L.) roh, geröstet, geschwungen, gekämmt sowie Hanfwerg und -abfälle. Sie umfasst nicht Cannabis indica oder Cannabisprodukte mit hohem THC-Gehalt. Hanfgarn ist Position 5308. Hanfgewebe werden in Position 5311 eingereiht. Die Schlüsselunterscheidung ist zwischen Industriehanf (erlaubt, niedriger THC) und Freizeitcannabis (verboten). Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Position 5302 umfasst Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponne und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
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