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48236100
PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPEAnderes Papier, andere Pappe, Zellstoffwatte und andere Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern

Anderes Papier, andere Pappe, Zellstoffwatte und andere Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, Tabletts, Schüsseln, Teller, Tassen und dergleichen, aus Papier oder Pappe, aus Bambus

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
24 Dok.
L152Y727Y728Y870X844Y719+18
Praferenzen
ERGA OMNES 0%GB 0%
5

Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold375/25-1

Disposable bamboo pulp paper plates

PapierGRI 1GRI 2bGRI 5bGRI 6
DEgold474/25-1

Disposable bamboo pulp bowls with plastic coating

PapierGRI 1GRI 2bGRI 5bGRI 6
DEgold474/25-2

Disposable bamboo paper cups with plastic coating

PapierGRI 1GRI 2bGRI 5bGRI 6
FRgold25-00526

Black matte cardboard tray for food presentation

PappeGRI 1GRI 6
DEgold691/24-1

Cat playhouse made of corrugated cardboard

PappeGRI 1GRI 2aGRI 5bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung von Bambusgeschirr unter KN 4823 61

Der KN-Code 4823 61 umfasst Schalen, Teller, Becher und ähnliche Waren aus Bambus. Diese Unterposition betrifft Tisch- und Küchenartikel aus Bambus als Einweg- oder Mehrweggeschirr. Bambusprodukte des Codes 4823 61 sind ein wachsendes Marktsegment als Ersatz für Einweg-Kunststoffgeschirr. Die Einreihung erfordert Bambus als Werkstoff - Geschirr aus nicht-bambusigem Papierhalbstoff wird unter 4823 69 oder 4823 70 eingereiht. Bambusgeschirr mit Melaminzusatz unterliegt Kunststoff-Lebensmittelkontaktvorschriften.

FCM- und EUDR-Anforderungen für Bambusgeschirr 4823 61

Die Einfuhr von Bambusgeschirr des KN-Codes 4823 61 unterliegt strengen Lebensmittelsicherheitsanforderungen. Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 verlangt, dass Lebensmittelkontaktgeschirr keine gefährlichen Stoffe freisetzt. Bambusprodukte mit Melamin- oder Formaldehydzusatz unterliegen Beschränkungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Die EUDR kann auf Bambus als Pflanzenprodukt anwendbar sein.

Markt und Sicherheit von Bambusgeschirr 4823 61

Bambusgeschirr des KN-Codes 4823 61 erfreut sich wachsender Nachfrage. Die SUP-Richtlinie treibt diesen Trend. EU-Behörden (einschließlich RASFF) haben wiederholt vor Bambusgeschirr mit Melaminzusatz gewarnt. Einführer müssen aktuelle Migrationstests besitzen. Die korrekte Einreihung erfordert Bestätigung der Materialzusammensetzung.

Klassifizierung und Einfuhranforderungen für Bambusschalen und -teller KN 4823 6

Bambusschalen und -teller unter KN 4823 61 unterliegen bei der Einfuhr in die EU dem konventionellen Zollsatz. Die Einreihung hängt von Zusammensetzung, Gewicht und Verwendungszweck des Papiers oder der Pappe ab. Für Lebensmittelkontakt bestimmte Produkte müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen. Es fallen 19% EUSt an.

Häufig gestellte Fragen

Ist Bambusgeschirr 4823 61 mit Melamin sicher?
Als Bambus deklarierte Produkte mit Melamin sind bedenklich. RASFF hat wiederholt Überschreitungen der Formaldehyd- und Melaminmigration gemeldet. Einführer müssen aktuelle Migrationstests besitzen. Melaminprodukte mit Bambuszusatz können unter Kapitel 39 einzureihen sein.
Unterliegt Bambusgeschirr 4823 61 der EUDR?
Der Status von Bambus unter der EUDR erfordert individuelle Prüfung. Bambus ist nicht ausdrücklich in Anhang I der EUDR aufgeführt, Einführer sollten Aktualisierungen beobachten. Unabhängig davon gelten FCM-Anforderungen.
Wie unterscheidet man Bambusgeschirr 4823 61 von Melaminprodukten?
Reines Bambusgeschirr aus Bambusfasern und natürlichen Bindemitteln wird unter 4823 61 eingereiht. Melamingeschirr mit Bambusfasern als Füllstoff wird unter Kapitel 39 eingereiht. Labortests der Materialzusammensetzung sind entscheidend.
Welcher Zollsatz gilt für Bambusschalen und -teller KN 4823 61?
Bambusschalen und -teller unter KN 4823 61 unterliegen dem konventionellen Zollsatz und 19% EUSt. Prüfen Sie den Satz in TARIC. Präferenzen können je nach Ursprung gelten.