Zum Hauptinhalt springen
48114100
PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPEPapier, Pappe, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, imprägniert, an der Oberfläche gefärbt, dekoriert oder bedruckt, in Rollen oder in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bogen jeder Größe, andere als Waren der in Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art

Papier, Pappe, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, imprägniert, andere als Waren der in Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, gummierte oder mit Klebstoff versehene Papiere und Pappen, selbstklebend

Einreihung von selbstklebendem Papier unter KN-Code 4811 41

Der KN-Code 4811 41 umfasst selbstklebendes Papier und Pappe in Rollen oder Bogen, auf einer oder beiden Seiten mit Kautschuk oder Klebemassen beschichtet. Diese Erzeugnisse besitzen eine durch Druck aktivierte Haftschicht (Haftklebstoff), die mit einem Trägerpapier (Liner) bedeckt ist, das das Abziehen und Aufkleben auf die Zielfläche ermöglicht. Selbstklebendes Papier des Codes 4811 41 ist das Grundmaterial für die Herstellung von Haftetiketten, Aufklebern, Papierklebebändern und Dekorationsmaterialien. Die Einreihung unter Unterposition 4811 41 erfordert die Bestätigung, dass das Erzeugnis selbstklebend ist - d.h. eine dauerhaft auf die Papier- oder Pappeoberfläche aufgebrachte Klebstoffschicht besitzt, die durch Druck ohne Erhitzen oder Befeuchten aktiviert wird. Mit anderen Stoffen als Haftklebstoff beschichtetes Papier wird in andere Unterpositionen der Position 4811 eingereiht. Fertige Etiketten in zugeschnittener Form können unter Position 4821 KN einzureihen sein.

Einfuhranforderungen und EUDR für selbstklebendes Papier 4811 41

Die Einfuhr von selbstklebendem Papier des KN-Codes 4811 41 in die EU erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex und eine EORI-Nummer. Die EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115) erfasst Papiererzeugnisse - Einführer müssen nachweisen, dass der Holzrohstoff nicht von nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten Flächen stammt. Haftklebstoffe (Pressure-Sensitive Adhesives), die bei der Herstellung von selbstklebendem Papier verwendet werden, unterliegen der REACH-Überprüfung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006), insbesondere hinsichtlich SVHC-Stoffen der Kandidatenliste. Bei selbstklebendem Papier zur Lebensmitteletikettierung müssen Klebstoff und Papier die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Lebensmittelkontaktmaterialien erfüllen. Die Einfuhrdokumentation sollte eine Handelsrechnung mit technischer Spezifikation, ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) des Klebstoffs, ein FCM-Konformitätszertifikat (falls zutreffend), ein Ursprungszeugnis und die EUDR-Erklärung umfassen.

Anwendungen und Handelsmaßnahmen für selbstklebendes Papier 4811 41

Selbstklebendes Papier des KN-Codes 4811 41 dient als Rohstoff für die Etiketten-, Logistik- und Bürobedarfsindustrie. Es wird zur Herstellung von Adressetiketten, Barcodes, Produktetiketten, Abdeckbändern und Dekorationsmaterialien verwendet. Zu den wichtigsten Herstellern gehören Unternehmen aus Finnland, Deutschland, China und den USA. Bei der Einfuhr aus Drittländern sollten Einführer in TARIC die aktuellen Handelsmaßnahmen für die Unterposition 4811 41 prüfen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Handelsabkommen verfügbar sein. Die korrekte Einreihung erfordert die Abgrenzung von selbstklebendem Papier in Rollen und Bogen (4811 41) von fertigen Etiketten in zugeschnittener Form (Position 4821) und selbstklebenden Bändern bis 20 cm Breite (Position 4823 oder Kapitel 39 für Kunststoffbänder). Bei Einreihungszweifeln wird die Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft empfohlen.

Klassifizierung und Einfuhranforderungen für selbstklebendes Papier in Rollen KN

Selbstklebendes Papier in Rollen unter KN 4811 41 unterliegen bei der Einfuhr in die EU dem konventionellen Zollsatz. Die Einreihung hängt von Zusammensetzung, Gewicht und Verwendungszweck des Papiers oder der Pappe ab. Für Lebensmittelkontakt bestimmte Produkte müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen. Es fallen 19% EUSt an.

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet selbstklebendes Papier 4811 41 von Etiketten der Position 4821?
Selbstklebendes Papier des Codes 4811 41 ist Material in Rollen oder Bogen ohne weitere Formbearbeitung - es dient als Rohstoff für die Etikettenherstellung. Fertige, zugeschnittene und bedruckte Etiketten können unter Position 4821 KN als Papier- oder Pappetiketten einzureihen sein. Das entscheidende Kriterium ist der Verarbeitungsgrad - Basismaterial in Rollen wird unter 4811 41 eingereiht, während das gebrauchsfertige Etikettenprodukt unter Position 4821 fällt.
Erfordert selbstklebendes Papier 4811 41 eine EUDR-Erklärung?
Ja. Die EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115) erfasst Papiererzeugnisse, einschließlich selbstklebendes Papier des KN-Codes 4811 41. Einführer müssen eine Sorgfaltspflichtprüfung durchführen und eine Erklärung im EU-Informationssystem abgeben, die bestätigt, dass der Zellstoff nicht von nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten Flächen stammt. Dies gilt sowohl für das Basispapier als auch für den Trägerliner, sofern er aus Papier besteht.
Welche REACH-Anforderungen gelten für den Klebstoff in selbstklebendem Papier 4811 41?
Haftklebstoffe in Papier des Codes 4811 41 können Stoffe enthalten, die REACH-Beschränkungen unterliegen. Einführer sollten prüfen, ob der Klebstoff SVHC-Stoffe der Kandidatenliste in Konzentrationen über 0,1 Prozent des Gewichts enthält. Bei selbstklebendem Papier zur Lebensmitteletikettierung muss der Klebstoff für den indirekten Lebensmittelkontakt zugelassen sein. Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) des Klebstoffs sollte auf Anforderung der Kontrollbehörden verfügbar sein.
Welcher Zollsatz gilt für selbstklebendes Papier in Rollen KN 4811 41?
Selbstklebendes Papier in Rollen unter KN 4811 41 unterliegen dem konventionellen Zollsatz und 19% EUSt. Prüfen Sie den Satz in TARIC. Präferenzen können je nach Ursprung gelten.