48070000
PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
Verbundpapier und Verbundpappe (durch Zusammenkleben flacher Lagen von Papier oder Pappe mit einem Klebstoff hergestellt), weder gestrichen noch überzogen, auch innen verstärkt, in Rollen oder Bogen
Untercodes (2)
Einreihung von zusammengeklebten Papieren und Pappen unter KN 4807 00
Der KN-Code 4807 00 umfasst zusammengeklebte (flach aufeinandergeklebte) Papiere und Pappen, weder beschichtet noch oberflächenbehandelt, die anderweit in Kapitel 48 der Kombinierten Nomenklatur nicht erfasst sind. Es handelt sich um Erzeugnisse, die durch Verkleben von zwei oder mehr Lagen Papier oder Pappe mittels Klebstoff hergestellt werden, ohne Imprägnierung oder Beschichtung. Diese Position umfasst mehrlagige flache Papier- oder Papperzeugnisse, die hauptsächlich als Verpackungskonstruktionsmaterial, Zwischenlagen, Verstärkungseinlagen und Substrate zur Weiterverarbeitung verwendet werden. Zusammengeklebte Pappe unterscheidet sich von Wellpappe (Position 4808) dadurch, dass ihre Lagen flach verklebt sind ohne Wellung. Von Vollpappe (Solid Board, Position 4805) unterscheidet sie sich durch ihren mehrlagigen Aufbau aus separat hergestellten und anschließend verklebten Blättern. Die Einreihung unter 4807 00 erfordert die Bestätigung, dass das Erzeugnis unbeschichtet, nicht oberflächenbehandelt ist und aus mindestens zwei flach verklebten Lagen besteht.
Einfuhranforderungen und EUDR für zusammengeklebte Pappe 4807 00
Die Einfuhr von zusammengeklebten Papieren und Pappen des KN-Codes 4807 00 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013) und eine EORI-Nummer. Als Papierprodukt unterliegt zusammengeklebte Pappe der EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115), die von Einführern die Durchführung einer Sorgfaltspflichtprüfung bezüglich der Identifizierung der Holzrohstoffquelle, der Bewertung des Entwaldungsrisikos und der Abgabe einer Erklärung im EU-Informationssystem verlangt. Bei Verwendung der zusammengeklebten Pappe für Lebensmittelverpackungen ist die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Lebensmittelkontaktmaterialien erforderlich. Die Einfuhrdokumentation sollte eine Handelsrechnung mit Warenbeschreibung (Lagenzahl, Grammatur, Abmessungen), technische Spezifikation, Ursprungszeugnis für Zollpräferenzen und die EUDR-Erklärung umfassen. Die für die Lagenverklebung verwendeten Klebstoffe können einer REACH-Überprüfung hinsichtlich SVHC-Stoffen unterliegen.
Anwendungen und Handelsmaßnahmen für zusammengeklebte Pappe 4807 00
Zusammengeklebte Pappe des KN-Codes 4807 00 dient als Rohstoff in der Herstellung von Transportverpackungen, Zwischenlagen, Verstärkungen und Substraten zur Weiterverarbeitung wie Laminieren, Beschichten und Bedrucken. Zu den wichtigsten Exporteuren gehören Länder mit entwickelter Papierindustrie: Deutschland, Finnland, Schweden, China und Brasilien. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Handelsabkommen verfügbar sein, darunter CETA (Kanada), JEFTA (Japan) und Abkommen mit MERCOSUR-Ländern. Einfuhren aus China können zusätzlichen Handelsmaßnahmen unterliegen — Einführer sollten in TARIC aktuelle Antidumping- und Ausgleichszölle prüfen. Die korrekte Einreihung erfordert die Abgrenzung der zusammengeklebten Pappe von Wellpappe (4808), Vollpappe (4805) und beschichtetem Papier (4810/4811). Bei Einreihungszweifeln wird die Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) empfohlen. Zollkontrollen können die Überprüfung des Lagenaufbaus der Ware umfassen.
Klassifizierung und Einfuhranforderungen für zusammengeklebte Papiere und Pappen
Zusammengeklebte Papiere und Pappen unter KN 4807 00 unterliegen bei der Einfuhr in die EU dem konventionellen Zollsatz. Die Einreihung hängt von Zusammensetzung, Gewicht und Verwendungszweck des Papiers oder der Pappe ab. Für Lebensmittelkontakt bestimmte Produkte müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen. Es fallen 19% EUSt an.
Häufig gestellte Fragen
Was unterscheidet zusammengeklebte Pappe 4807 00 von Wellpappe 4808?
Zusammengeklebte Pappe des Codes 4807 00 besteht aus zwei oder mehr flach aufeinander geklebten Lagen Papier oder Pappe — alle Lagen sind flach. Wellpappe der Position 4808 besitzt mindestens eine gewellte (sinusförmige) Lage, die an flache Lagen (Liner) geklebt ist. Diese Wellung verleiht der Wellpappe Polstereigenschaften und höhere Steifigkeit bei geringerer Grammatur. Das entscheidende Unterscheidungskriterium ist das Vorhandensein einer gewellten Lage — ihr Fehlen bedeutet Einreihung unter 4807 00.
Unterliegt zusammengeklebte Pappe 4807 00 der EUDR-Entwaldungsverordnung?
Ja. Die EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115) erfasst Holz- und Papiererzeugnisse, einschließlich zusammengeklebter Pappe des KN-Codes 4807 00. Einführer müssen eine Sorgfaltspflichtprüfung durchführen, die die Identifizierung des Lieferanten und der Holzrohstoffquelle, die Bewertung des Risikos, dass der Rohstoff von nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten Flächen stammt, und die Risikominderung umfasst. Die EUDR-Erklärung wird elektronisch abgegeben.
Welche Dokumente sind bei der Einfuhr von zusammengeklebter Pappe 4807 00 erforderlich?
Die standardmäßige Einfuhrdokumentation umfasst eine Handelsrechnung mit Warenbeschreibung (Grammatur, Lagenzahl, Blattabmessungen), technische Spezifikation des Herstellers, Beförderungsdokument (B/L oder CMR) und Ursprungszeugnis EUR.1 oder REX-Erklärung für Präferenzzölle. Eine EUDR-Erklärung im EU-Informationssystem ist erforderlich. Bei Bestimmung zum Lebensmittelkontakt ist eine FCM-Konformitätserklärung notwendig. Aktuelle Dokumentationsanforderungen sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen.
Welcher Zollsatz gilt für zusammengeklebte Papiere und Pappen KN 4807 00?
Zusammengeklebte Papiere und Pappen unter KN 4807 00 unterliegen dem konventionellen Zollsatz und 19% EUSt. Prüfen Sie den Satz in TARIC. Präferenzen können je nach Ursprung gelten.
Nützliche Tools & Ressourcen
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