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45

Zolltarifkapitel 45

KORK UND KORKWAREN

Was umfasst Kapitel 45 des Zolltarifs?

Kapitel 45 des EU-Zolltarifs umfasst Naturkork, Presskork und Waren aus Kork. Eingereiht werden hier Naturkork, roh und grob bearbeitet (Rinde der Korkeiche nach dem Schälen, Korkplatten, Korkabfälle, gebrochener, granulierter und gemahlener Kork), Naturkork in Form von rechteckigen Blöcken, Platten, Tafeln oder Streifen, Würfel und Flaschenkorken aus Naturkork, Waren aus Naturkork (Unterlagen, Matten, Dichtungen, Scheiben, Dekorelemente), Presskork (mit oder ohne Bindemittel) und Waren daraus. Kork ist ein natürlicher Rohstoff, der aus der Rinde der Korkeiche gewonnen wird, die hauptsächlich im Mittelmeerraum wächst. Portugal und Spanien dominieren die weltweite Korkproduktion. Kork wird wegen seiner einzigartigen Eigenschaften geschätzt: Leichtigkeit, Elastizität, Undurchlässigkeit, Wärme- und Schalldämmung. Die wichtigsten Anwendungen von Kork sind Flaschenverschlüsse (insbesondere für Wein), Boden- und Wandbeläge, technische Dichtungen, Isolierelemente und Dekorationsartikel. Presskork wird aus Korkgranulat mit Bindemittel hergestellt und im Bauwesen als Isoliermaterial sowie bei der Herstellung von Verbundkorken für Flaschen verwendet.

Zollsätze in Kapitel 45

Die Zollsätze in Kapitel 45 liegen zwischen 0% und 6,5%. Roher Naturkork ist zollfrei (0%). Bearbeiteter Naturkork (Blöcke, Platten, Tafeln) unterliegt einem Zollsatz von 2,7% bis 4,1%. Flaschenkorken aus Naturkork haben einen Satz von 5,2%. Waren aus Naturkork unterliegen einem Satz von 4,1% bis 6,5%. Presskork und Waren daraus haben einen Satz von 3,2% bis 6,5%. Bei der Einfuhr nach Deutschland gilt der Regelsteuersatz von 19% Mehrwertsteuer. Der größte Teil des in die EU eingeführten Korks stammt aus Portugal und Spanien und unterliegt daher keinen Zöllen im innergemeinschaftlichen Handel.

Wareneinreihung in Kapitel 45 - worauf ist zu achten

Bei der Einreihung von Kork ist die Unterscheidung zwischen Naturkork und Presskork wichtig. Naturkork wird nach dem Verarbeitungsgrad eingereiht: roh, grob bearbeitet, in Blöcken oder als Fertigerzeugnis. Flaschenstopfen haben eine eigene Tarifposition. Presskork wird, selbst wenn er in Form eines Flaschenstopfens geschnitten ist, unter der Position für Presskork eingereiht. Korkfußböden können in diesem Kapitel oder in Kapitel 44 eingereiht werden, wenn die Holzschicht überwiegt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 45 des Zolltarifs eingereiht?
In Kapitel 45 werden roher und bearbeiteter Naturkork, Flaschenkorken aus Naturkork, Waren aus Kork (Unterlagen, Matten, Dichtungen) sowie Presskork und Waren daraus eingereiht. Kork wird aus der Rinde der Korkeiche gewonnen.
Welche Zollsätze gelten für Kork und Korkwaren (Kapitel 45)?
Rohkork und Naturkork in einfachen Formen sind zollfrei (0%). Waren aus Naturkork sowie Presskork und Waren daraus unterliegen einem Zollsatz von 4,7%. Bei der Einfuhr nach Deutschland gilt der Regelsteuersatz von 19% Mehrwertsteuer.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 45?
Es ist zu bestimmen, ob der Kork natürlich oder gepresst ist, und der Verarbeitungsgrad (roh, geschnitten, geformt) festzustellen. Bei Flaschenstopfen ist die Unterscheidung zwischen massivem Naturkork und Presskork oder Verbundkork entscheidend.