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HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLEBrennholz, in logs, in billets, in twigs, in faggots oder in similar forms; Holz in Form von Schnitzeln oder Teilchen; Sägemehl und Holz Abfälle und Bruch, auch agglomerated in logs, briquettes, Pellets oder similar forms

Brennholz, in logs, in billets, in twigs, in faggots oder in similar forms; Holz in Form von Schnitzeln oder Teilchen; Sägemehl und Holz Abfälle und Bruch, auch agglomerated in logs, briquettes, Pellets oder similar forms, Sägemehl und Holz Abfälle und Bruch, nicht agglomerated, andere

Tarifeinreihung und Produktumfang

Der KN-Code 440149 umfasst Sägemehl, Holzspäne und Holzabfälle anderer Art als Nadelholz, nicht in Rundlingen, Briketts, Pellets oder ähnlichen Formen agglomeriert. Zu dieser Unterposition gehören Abfälle aus der Laubholzverarbeitung, darunter Sägespäne aus Sägewerken, Hobelspäne und Verschnitt aus Zuschneide- und Trennvorgängen. Diese Materialien werden vielfältig als Rohstoff für die Spanplattenherstellung, Holzpelletproduktion, Brennbriketts und als Tiereinstreu verwendet. Die korrekte Einreihung erfordert die Bestätigung, dass das Material aus Laubholz stammt und nicht agglomeriert wurde. Agglomerierte Holzabfälle werden unter anderen KN-Codes eingereiht, insbesondere unter den Unterpositionen 440131 oder 440132 für Holzpellets.

EUDR-Vorschriften und Umweltanforderungen

Sägemehl und Holzabfälle unter dem KN-Code 440149 fallen als holzbasierte Produkte in den Anwendungsbereich der EUDR (Verordnung EU 2023/1115). Importeure müssen eine Sorgfaltspflichtenerklärung abgeben, die den legalen und entwaldungsfreien Ursprung des Ausgangsmaterials bestätigt. Bei Verarbeitungsabfällen ist die Rückverfolgbarkeit zu bestimmten Holzchargen und deren Geolokalisierungsdaten wesentlich. Der grenzüberschreitende Transport von Holzabfällen kann zusätzlich der Abfallverbringungsverordnung (EG Nr. 1013/2006) unterliegen, wenn das Sägemehl als Abfall und nicht als Nebenprodukt eingestuft wird. Die Unterscheidung zwischen Abfall und Nebenprodukt hat erhebliche Auswirkungen auf Dokumentationsanforderungen und Zollverfahren.

Handelsaspekte und Importpraxis

Bei der Einfuhr von Sägemehl und Holzabfällen unter dem KN-Code 440149 sind die EUDR-Sorgfaltspflichtenerklärung, Herkunftsdokumente und gegebenenfalls ein Pflanzengesundheitszeugnis vorzubereiten. Sägemehl und Holzspäne neigen beim Seetransport zur Selbsterhitzung, weshalb die Anforderungen des IMSBC-Codes für Massengüter einzuhalten sind. Importeure sollten den Feuchtigkeitsgehalt der Ware überprüfen, da übermäßige Feuchtigkeit das Risiko von Schimmelbildung erhöht und den Handelswert mindert. Im Handel mit diesen Waren werden üblicherweise CIF- oder FOB-Lieferbedingungen verwendet, wobei der Preis auf Trockengewicht oder Schüttvolumen bezogen wird. FSC- oder PEFC-Zertifizierung kann einen Handelsvorteil bieten und die EUDR-Konformität erleichtern.

Pflanzenschutzkontrollen für Holzbiomasse KN 4401 49

Die Einfuhr von Sägemehl und Holzabfälle unter KN 4401 49 unterliegt Pflanzenschutzkontrollen zur Verhinderung der Ausbreitung von Schädlingen. Brennholz muss frei von Borkenkäfern und anderen Quarantäneorganismen sein. Ein Pflanzengesundheitszeugnis des Ausfuhrlandes kann erforderlich sein. Importeure sollten die geltenden Zollsätze in der TARIC-Datenbank überprüfen und feststellen, ob Präferenzsätze aufgrund des Ursprungslandes und gültiger Nachweise anwendbar sind. Die Zollanmeldung erfolgt elektronisch über ATLAS.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegt Sägemehl den Vorschriften zur Abfallverbringung?
Dies hängt von der Einstufung des Materials im Ausfuhr- und Einfuhrland ab. Wird Sägemehl als Abfall betrachtet, unterliegt seine grenzüberschreitende Verbringung der Abfallverbringungsverordnung (EG Nr. 1013/2006). Bei Einstufung als Nebenprodukt gemäß der Abfallrahmenrichtlinie gelten die regulären Zollverfahren mit EUDR-Anforderungen.
Welche Pflanzengesundheitsrisiken bestehen bei der Einfuhr von Sägemehl?
Sägemehl kann Quarantäneschädlinge wie Pilze, Nematoden und Insektenlarven übertragen. Das Risiko ist geringer als bei Rundholz, doch können EU-Pflanzengesundheitsbehörden ein Pflanzengesundheitszeugnis und eine Grenzkontrolle verlangen. Eine Hitzebehandlung des Sägemehls auf eine Kerntemperatur über 56 Grad Celsius für mindestens 30 Minuten beseitigt die meisten Risiken.
Werden Laub- und Nadelholzsägemehl unter verschiedenen KN-Codes eingereiht?
Ja. Sägemehl und Abfälle aus Nadelholz werden unter dem KN-Code 440141 eingereiht, während Laubholz unter KN 440149 fällt. Die Unterscheidung basiert auf der botanischen Art des Ausgangsbaumes. Mischungen aus verschiedenen Arten werden nach der gewichtsmäßig überwiegenden Art eingereiht.
Erfordert die Einfuhr von Sägemehl und Holzabfälle KN 4401 49 ein Pflanzengesundheitszeugnis?
Die Einfuhr von Sägemehl und Holzabfälle unter KN 4401 49 kann ein Pflanzengesundheitszeugnis des Ausfuhrlandes erfordern. Das Holz muss frei von Quarantäneschädlingen sein. Eine Grenzkontrolle kann durchgeführt werden.