Koffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer, Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Fernglasetuis, Kameraetuis, Etuis für Musikinstrumente, Waffenfutterale, Halfter und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Lebensmittel oder Getränke, Kulturbeutel, Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabaksbeutel, Werkzeugtaschen, Sporttaschen, Flaschenetuis, Schmuckkästchen, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder oder Kunstleder, aus Kunststofffolien, aus Spinnstoffen, aus Vulkanfiber oder aus Pappe, oder ganz oder überwiegend mit solchen Stoffen oder mit Papier überzogen, Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Griff, mit Außenseite aus Leder oder Kunstleder
42022100
LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN (ANDERE ALS SEIDENWURMGUT)›Koffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer, Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Fernglasetuis, Kameraetuis, Etuis für Musikinstrumente, Waffenfutterale, Halfter und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Lebensmittel oder Getränke, Kulturbeutel, Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabaksbeutel, Werkzeugtaschen, Sporttaschen, Flaschenetuis, Schmuckkästchen, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder oder Kunstleder, aus Kunststofffolien, aus Spinnstoffen, aus Vulkanfiber oder aus Pappe, oder ganz oder überwiegend mit solchen Stoffen oder mit Papier überzogen
Der KN-Code 4202 21 umfasst Handtaschen, auch ohne Tragriemen und ohne Griff, mit einer Außenfläche aus Naturleder, Kunstleder oder Lackleder. Diese Position gilt für Damen- und Herrenhandtaschen, Abendtaschen, Clutch-Taschen, Umhängetaschen, Crossbody-Taschen, Hüfttaschen (Gürteltaschen aus Leder), Shopper-Taschen sowie kleine Handgelenkstaschen, sofern ihre Außenfläche aus Natur- oder Kunstleder gefertigt ist. Die Klassifizierung hängt nicht von der inneren Konstruktion oder dem Futtermaterial ab. Handtaschen aus exotischem Leder wie Krokodil-, Python-, Eidechsen- oder Straußenleder fallen ebenfalls unter diesen Code. Nicht eingeschlossen sind Geldbörsen, Brieftaschen und Etuis (Code 4202 31) sowie Koffer und Reisekoffer (Code 4202 11). Handtaschen mit Kunststoff- oder Textiloberfläche werden unter Code 4202 22 klassifiziert.
Die Einfuhr von Lederhandtaschen in die EU im Jahr 2026 unterliegt strengen Vorschriften. Handtaschen aus dem Leder geschützter Arten erfordern CITES-Genehmigungen - dies betrifft Krokodil-, Python-, Waran-, Straußen- und andere in den Anhängen des Übereinkommens aufgeführte Arten. REACH-Anforderungen beschränken den Chrom-VI-Gehalt auf 3 mg/kg in Ledererzeugnissen mit Hautkontakt. Markenhandtaschen stellen eine der am häufigsten gefälschten Produktkategorien dar, weshalb die Zollbehörden intensive Kontrollen zur Fälschungsbekämpfung durchführen. Die GPSR-Verordnung (EU 2023/988) verpflichtet Importeure, die Produktsicherheit zu gewährleisten und technische Dokumentation zu führen. Es gelten Kennzeichnungsanforderungen für Lederwaren, einschließlich der Angabe der Lederart und des Ursprungslandes. Die Zollsätze variieren je nach Ursprungsland und sind in TARIC oder ISZTAR zu überprüfen.
Die Einfuhr von Lederhandtaschen erfordert besondere Aufmerksamkeit in mehreren Bereichen. Erstens muss bei der Einfuhr von Handtaschen aus exotischem Leder eine CITES-Genehmigung vor dem Versand der Ware eingeholt werden. Das Genehmigungsverfahren kann mehrere Wochen dauern und erfordert die Vorlage von Ausfuhrdokumenten des Ursprungslandes. Zweitens muss der Importeur bei Markenhandtaschen über Dokumentation verfügen, die die Produktauthentizität und den rechtmäßigen Erwerb aus einer autorisierten Quelle bestätigt. Drittens sollte die Kennzeichnung den EU-Vorschriften zur Markierung von Lederwaren entsprechen. Viertens sind Laboruntersuchungen zur Bestätigung der REACH-Konformität ratsam, insbesondere bezüglich Chrom VI. Der Zollwert von Markenhandtaschen unterliegt besonderer Überprüfung durch die Zollbehörden, weshalb vollständige und glaubwürdige Preisdokumentation erforderlich ist.
Produkte unter KN-Code 4202 21 unterliegen Zollkontrollen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte (Verordnung (EU) 608/2013). Die Einfuhr erfordert Zollerklärungen mit genauer Produktbeschreibung, Ursprungsland und Wert. Lederprodukte müssen REACH-Anforderungen für Chrom VI (max. 3 mg/kg) einhalten. Kennzeichnung von Ursprungsland und Materialzusammensetzung ist erforderlich. Gefälschte Waren werden beschlagnahmt.
Ja, die Einfuhr einer Pythonleder-Handtasche erfordert eine CITES-Genehmigung, da Pythons unter das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten fallen. Der Importeur muss eine CITES-Einfuhrgenehmigung der Verwaltungsbehörde im Bestimmungsland besitzen, und der Exporteur muss eine Ausfuhrgenehmigung des Ursprungslandes vorlegen. CITES-Dokumente müssen der Sendung beiliegen. Die Einfuhr ohne gültige Genehmigungen führt zur Beschlagnahme der Ware und strafrechtlichen Sanktionen.
Um Probleme beim Import gefälschter Handtaschen zu vermeiden, sollten Waren ausschließlich von autorisierten Händlern oder direkt vom Hersteller bezogen werden. Der Importeur sollte über Dokumentation verfügen, die den rechtmäßigen Erwerb bestätigt, einschließlich Vertriebsvereinbarungen, Rechnungen und Echtheitszertifikate. Die Zollbehörden der EU führen aktive Kontrollen zur Fälschungsbekämpfung durch und können Waren bis zur Überprüfung der Echtheit zurückhalten. Der Import von Fälschungen führt zur Beschlagnahme und kann zu strafrechtlichen Verfahren führen.
Das Etikett einer in die EU importierten Lederhandtasche sollte Angaben über die verwendete Lederart (z.B. Rindsleder, Schafsleder), das Ursprungsland des Produkts und die Daten des Importeurs oder der verantwortlichen Person in der EU enthalten. Die Materialangabe sollte in der Sprache des Verkaufslandes erfolgen. Gemäß der GPSR-Verordnung muss das Produkt rückverfolgbar sein, was Angaben erfordert, die die Verfolgung des Produkts in der Lieferkette ermöglichen.
Importe KN 4202 21 unterliegen IPR-Kontrollen nach Verordnung (EU) 608/2013. Der Zoll kann Waren bei Verdacht auf Markenrechtsverletzung festhalten. Rechteinhaber können Zollintervention beantragen.
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