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40159000
4Bekleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Handschuhe), für alle Zwecke, aus Weichkautschuk

Bekleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Handschuhe), für alle Zwecke, aus Weichkautschuk, andere

EU-Regelzollsatz
5%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
39 Dok.
X060X061X062X063X064X065+33
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty5%R2886/89
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
TM5101. Customs duties shall be suspended in respect of goods intended for incorporation in the ships, boats or other vessels classified at the following CN codes 8901 10 10; 8901 20 10; 8901 30 10; 8901 90 10; 8902 00 10; 8903 91 10; 8903 92 10; 8904 00 10; 8904 00 91; 8905 10 10; 8905 90 10; 8906 10 00; 8906 90 10 for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for fitting to or equipping such ships, boats or other vessels.2. Customs duties shall be suspended in respect of:(a) goods intended for incorporation in drilling or production platforms:(1) fixed, of subheading ex 8430 49, operating in or outside the territorial sea of Member States, or(2) floating or submersible, of subheading 8905 20, for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for equipping the said platforms.(b) tubes, pipes, cables and their connection pieces, linking these drilling or production platforms to the mainland.
EU003According to The Special Provisions of Section II (A) (3) of the Preliminary Provisions of the Combined Nomenclature the suspension of customs duties for goods for certain categories of ships, boats and other vessels and for drilling or production platforms shall be subject to conditions laid down in the relevant provisions of the European Union with a view to customs control of the use of such goods.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold463/24-1

Rubber leggings with foot loops

NaturkautschukGRI 1GRI 6
FRgold24-07960

Nitrile rubber protective gloves, green

KautschukGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold210/23-1

NBR chemical protection gloves with cotton flocking

KautschukGRI 1GRI 6
FRgold25-02097

Natural rubber latex protective glove

NaturkautschukGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold770/24-1

Black latex gloves with honeycomb grip

NaturkautschukGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Definition und Warenumfang der KN-Unterposition 401590

Die KN-Unterposition 401590 ist die Restposition innerhalb der Position 4015 für Bekleidung und Bekleidungszubehör aus vulkanisiertem Kautschuk, die alle Erzeugnisse erfasst, die weder Kautschukhandschuhe (Unterpositionen 401511, 401512 und 401519) noch Kautschukschuhe (Kapitel 64) noch Schutzhelme (Kapitel 65) sind. Diese Auffangposition umfasst ein breites Spektrum an Erzeugnissen, darunter wasserdichte Gummischürzen für Industrie und Lebensmittelverarbeitung, Knieschoner und Ellbogenschützer aus Kautschuk für den industriellen und sportlichen Einsatz, Gummihosenträger und Gurtbänder, Gummiüberschuhe und Stiefelschoner zum Rutschschutz und Wasserschutz, Kautschuk-Handgelenkschützer und Schienbeinschoner sowie weiteres am Körper getragenes Kautschukzubehör wie Gummigürtel und Schutzmanschetten. Die Einreihung in Unterposition 401590 folgt dem Grundsatz der Restpositionen in der Kombinierten Nomenklatur und erfolgt erst nach dem systematischen Ausschluss des Erzeugnisses aus allen spezifischeren Unterpositionen. Maßgeblich sind die Allgemeinen Vorschriften, insbesondere AV 6, sowie die WZO-Erläuterungen zu Kapitel 40 des HS, die detaillierte Einreihungskriterien bereitstellen. Einführer müssen bestätigen, dass das Erzeugnis tatsächlich aus vulkanisiertem Kautschuk besteht und nicht unter eine spezifischere Unterposition der Position 4015 fällt. Bei Unsicherheit ist eine vZTA zu empfehlen.

Marktanforderungen und Anwendungen für KN 401590

Erzeugnisse der KN-Unterposition 401590 werden in einem breiten Spektrum industrieller, sportlicher und schützender Anwendungen eingesetzt. Gummiknieschoner sind im Baugewerbe und bei der Bodenverlegung weit verbreitet und schützen Arbeitnehmer auf harten Unterlagen, womit berufsbedingte Knieschäden und arbeitsbedingte Erkrankungen reduziert werden. Gummischürzen schützen in der Pharmaindustrie, der chemischen Industrie und der Lebensmittelverarbeitung vor Spritzern gefährlicher Substanzen und mechanischen Einwirkungen. Gummizubehör für Wassersport und Tauchen bietet zusätzlichen Körperschutz in aquatischer Umgebung. Gummiüberschuhe und Stiefelschoner bieten Rutschfestigkeit und Wasserschutz in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und in der Industrie und schützen zugleich das eigentliche Schuhwerk. Soweit diese Erzeugnisse als persönliche Schutzausrüstung gelten, erfordert Verordnung (EU) 2016/425 CE-Kennzeichnung und eine EU-Konformitätserklärung; für Kategorien II und III ist zusätzlich ein Zertifikat einer Benannten Stelle erforderlich. Lebensmittelkontakterzeugnisse müssen Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 entsprechen und entsprechend zertifiziert sein. Der Einführer ist für die Produktkonformität vor dem Inverkehrbringen in der EU vollständig verantwortlich, und nationale Marktüberwachungsbehörden können stichprobenweise Nachmarktkontrollen durchführen.

Einfuhrverfahren und Zollsätze für KN 401590

Die Einfuhr von Waren der KN-Unterposition 401590 in die EU erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex, einschließlich EORI-Registrierung und Abgabe einer Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code. MFN-Zollsätze für diese Unterposition sind vor jeder Einfuhr in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie Änderungen durch EU-Rechtsakte unterliegen können. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen wie CETA, dem WPA mit Japan, dem FTA mit Südkorea und dem TCA mit dem Vereinigten Königreich sowie im Rahmen des APS für Einfuhren aus Entwicklungsländern unter Einhaltung der Ursprungsregeln und Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises verfügbar sein. Einführer sollten in TARIC prüfen, ob Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen für den betreffenden Ursprung gelten, die die Gesamtzollbelastung erhöhen. Für die Zollabfertigung werden Handelsrechnung, Produktspezifikation, Beförderungsdokument und bei PSA die vollständige Konformitätsdokumentation benötigt. EU-Sanktionen können Einfuhren aus bestimmten Ursprungsländern einschränken oder untersagen. Die MwSt wird nach dem geltenden Inlandssatz des Einfuhrmitgliedstaates erhoben. Alle Maßnahmen sind vor dem Versand in TARIC zu überprüfen.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter KN 401590 und was ist ausgeschlossen?
Die KN-Unterposition 401590 umfasst sonstiges Bekleidungszubehör aus vulkanisiertem Kautschuk, darunter Gummischürzen, Knieschoner, Ellbogenschützer, Gummiüberschuhe und Handgelenkschützer, die keine Handschuhe sind. Ausgeschlossen sind Kautschukhandschuhe (Unterpositionen 401511, 401512 und 401519), Kautschukschuhe (Kapitel 64) und Schutzhelme (Kapitel 65). Es handelt sich um eine Restposition, die erst nach Ausschluss aus spezifischeren Unterpositionen der Position 4015 angewendet wird. Einführer sollten die korrekte Einreihung für jedes Erzeugnis vor der Zollanmeldung überprüfen. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank vor jeder Einfuhr zu verifizieren.
Werden Gummischürzen für den industriellen Einsatz unter KN 401590 eingereiht?
Ja, Gummischürzen aus vulkanisiertem Kautschuk für den industriellen, chemischen oder lebensmittelverarbeitenden Einsatz, die keine Handschuhe oder Schuhe sind, sind ein typisches Beispiel für Waren der KN-Unterposition 401590. Fungieren die Schürzen als persönliche Schutzausrüstung, die vor chemischen Spritzern oder mechanischen Gefahren schützt, müssen sie Verordnung (EU) 2016/425 erfüllen und eine CE-Kennzeichnung tragen. Lebensmittelkontaktschürzen müssen Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 entsprechen. Die Einreihung hängt von der Materialzusammensetzung und dem durch Herstellerdokumentation belegten Verwendungszweck ab. Bei Zweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft vor der Einfuhr dringend empfohlen.
Wie wird der korrekte Zollsatz für KN 401590 vor der Einfuhr ermittelt?
Aktuelle MFN- und Präferenzzollsätze für die KN-Unterposition 401590 sind direkt in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric zu prüfen. TARIC enthält MFN-Sätze, Präferenzsätze im Rahmen von FTA- und APS-Abkommen, Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen, Zollkontingente sowie alle sonstigen Zoll- und Nichthandelsmaßnahmen. Die Eingabe des Codes 401590 zusammen mit dem Ursprungsland zeigt das vollständige Bild der anwendbaren Abgaben. Da sich Sätze und Maßnahmen regelmäßig ändern, sollte die Überprüfung vor jeder Sendung erfolgen. Die Mehrwertsteuer richtet sich nach dem nationalen Recht des Einfuhrmitgliedstaates und wird zusätzlich bei der Einfuhr erhoben.