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4008 29TARIC-Untercode wählen

Platten, Blätter, Streifen, Stäbe und Profile, aus Weichkautschuk, aus anderem als Moosgummi, andere

Verfügbare TARIC-Untercodes: 2

Anwendungsbereich und Klassifizierungsmerkmale der Unterposition 400829

Die Unterposition 400829 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Stäbe, Rohre und Profile aus nicht-zelligem weichem vulkanisiertem Kautschuk, andere als Platten, Bahnen und Streifen (Unterposition 400821) sowie andere als Bodenbeläge und Matten. Nicht-zelliger Kautschuk ist vulkanisierter Kautschuk mit einer kompakten, homogenen Struktur ohne Porenanteil – er unterscheidet sich von Schaumgummi durch das Fehlen einer Zellstruktur und eine höhere Dichte, typischerweise 1,1 bis 1,8 g/cm3. Erzeugnisse der Unterposition 400829 werden durch Extrusion oder Formgebung hergestellt und umfassen: Vollkautschukprofile aus EPDM für Fenster- und Fassadendichtungen, NBR- und SBR-Kautschukrohre für technische Förderanwendungen, Kautschukstäbe für die spanende Bearbeitung (Drehen, Bohren, Ablängen zu Scheiben und Dichtringen), Profile für Maschinenbauteile, Führungen und Puffer sowie extrudierte Dichtabschnitte für Industrieanlagen. Die maßgeblichen Klassifizierungsmerkmale sind: (1) nicht-zellige Struktur (kompakt, nicht porös), (2) vulkanisiert (chemisch vernetzt, nicht thermoplastisch), (3) kein Ebonit (kein Hartkautschuk) und (4) Form eines Stabs, Rohrs oder Profils statt einer Platte, Bahn oder Matte. Profile aus Schaumgummi fallen unter Unterposition 400819, Platten und Bahnen aus nicht-zelligem Kautschuk unter Unterposition 400821 und Hartkautschukerzeugnisse (Ebonit) unter Position 4017.

EU-Einfuhrdokumentation und regulatorische Anforderungen

Die Einfuhr von nicht-zelligen vulkanisierten Kautschukstäben, -rohren und -profilen (KN 400829) in die EU unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer oder sein Zollvertreter muss eine Einfuhrzollanmeldung mit dem zutreffenden 10-stelligen TARIC-Code und dem Ursprungsland abgeben. Die Handelsdokumentation sollte umfassen: eine Rechnung mit technischer Produktbeschreibung (Elastomertyp – NBR, EPDM, SBR, CR oder NR; Kautschukart – nicht-zellig, weich vulkanisiert; Querschnittsabmessungen und -form; Shore-A-Härte), ein Beförderungsdokument (CMR oder Konnossement), eine Gewichts- und Mengenliste sowie einen Ursprungsnachweis (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Erklärung auf der Rechnung oder REX-Registrierung) für Präferenzzölle im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen oder des APS. Kautschukerzeugnisse unterliegen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: Zu beachten sind insbesondere die PAK-Beschränkungen nach Anhang XVII, Eintrag 50, für Erzeugnisse mit Hautkontakt sowie die Mitteilungspflicht für SVHC-Stoffe oberhalb von 0,1 Masseprozent. Dichtungen und Profile für Maschinen oder Industrieanlagen können je nach Endverwendungszweck den Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 unterliegen. Aktuelle MFN-Zollsätze und geltende Handelsmaßnahmen sind vor jeder Transaktion in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.

Abgrenzung von benachbarten Positionen – wichtige Unterscheidungsmerkmale

Eine korrekte Einreihung in Unterposition 400829 erfordert eine sorgfältige Abgrenzung von mehreren benachbarten Positionen. Stäbe und Profile aus Schaumgummi (Zellkautschuk) sind unter Unterposition 400819 einzureihen, nicht unter 400829 – das maßgebliche Abgrenzungsmerkmal ist die Porosität der inneren Struktur. Platten, Bahnen und Streifen aus nicht-zelligem vulkanisiertem Kautschuk fallen unter Unterposition 400821, auch wenn sie in kurze Abschnitte geschnitten sind – die flächige, plattenförmige Gestalt hat Vorrang vor der Form des Einzelabschnitts. Gummischläuche und -rohre mit Verstärkungseinlage (Textil- oder Drahtgeflecht) oder mit Fittings können unter Position 4009 (biegsame Rohre und Schläuche für Flüssigkeiten und Gase unter Druck) fallen. Das Vorhandensein einer Verstärkungseinlage oder von Endfittings sowie die Bestimmung für den Druckbetrieb sind die entscheidenden Unterscheidungsmerkmale – unverstärkte Rohre, die als Meterware als Halbzeug geliefert werden, verbleiben unter 400829. Hartkautschukerzeugnisse (Ebonit – Kautschuk, der durch intensive Schwefelvernetzung eine Härte von mehr als ca. 55 Shore D erreicht hat) sind unter Position 4017 einzureihen, nicht unter 4008. Bei unsicherer Einreihung bietet eine verbindliche Zolltarifauskunft (ZTA) bei der zuständigen Zollbehörde EU-weit für drei Jahre Rechtssicherheit.

Häufig gestellte Fragen

Wann wird ein Kautschukrohr unter Unterposition 400829 und wann unter Position 4009 eingereiht?
Entscheidend sind das Vorhandensein einer Verstärkungseinlage, von Anschlussarmaturen und die Eignung für den Druckbetrieb. Kautschukrohre ohne Textil- oder Drahtverstärkung, ohne Metall- oder Kunststoffanschlüsse, die als Meterware als Halbzeug geliefert werden, sind unter Unterposition 400829 einzureihen. Biegsame Schläuche mit Textilgeflecht oder Drahtverstärkung, die für die Förderung von Flüssigkeiten oder Gasen unter Druck ausgelegt sind, oder mit Endfittings ausgerüstete Schläuche fallen unter Position 4009. Das technische Datenblatt des Herstellers mit Angabe des Betriebsdrucks, der Verstärkungsart und der Anschlusselemente ist das maßgebliche Dokument für eine reibungslose Zollabfertigung.
Können Kautschukstäbe mit Textilverstärkungseinlage noch unter Unterposition 400829 eingereiht werden?
Kautschukstäbe mit Textil- oder Kordeinlage erfordern eine Beurteilung des wesentlichen Charakters gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (Vorschrift 3b). Bestimmt der Kautschuk den wesentlichen Charakter des Erzeugnisses und erfüllt die Textileinlage lediglich eine Verstärkungsfunktion, kann das Erzeugnis unter Position 4008, Unterposition 400829 eingereiht werden. Ist die Textilkomponente hinsichtlich Charakter und Verwendungszweck vorherrschend, kann die Einreihung in Kapitel 59 (getränkte, beschichtete oder kaschierte technische Textilerzeugnisse) geboten sein. Die korrekte Einreihung hängt von den Einzelheiten des Erzeugnisaufbaus ab und sollte durch technische Unterlagen des Herstellers belegt werden. Bei Zweifeln wird eine ZTA empfohlen.
Wie wird weicher vulkanisierter Kautschuk (400829) von Ebonit (Position 4017) abgegrenzt?
Weicher vulkanisierter Kautschuk (400829) ist ein Elastomer, das mit einem mäßigen Schwefelanteil vernetzt wurde (typischerweise 1 bis 5 Teile Schwefel pro 100 Teile Kautschuk – phr), und zeichnet sich durch Elastizität, Rückfederungsvermögen und eine Shore-A-Härte von typischerweise 30 bis 90 aus. Ebonit (Position 4017) ist Hartkautschuk, der durch intensive Schwefelvernetzung (30 bis 50 phr Schwefel) hergestellt wird und eine Härte von mehr als ca. 55 Shore D aufweist – seine physikalischen Eigenschaften ähneln denen eines harten Kunststoffs. Ein technisches Datenblatt mit Angabe der Shore-A- oder Shore-D-Härte, des Schwefelgehalts und des Elastizitätsverhaltens ist das maßgebliche Einreihungsdokument. Laboratorisch kann die Einreihung durch thermogravimetrische Analyse (TGA) oder eine Härteprüfung nach ISO 48-4 bestätigt werden.