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40013000
4Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten, in Rohformen oder in Platten, Blättern oder Streifen

Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten, in Rohformen oder in Platten, Blättern oder Streifen, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
10 Dok.
C669C670C672Y923N954U045+4
Praferenzen
ERGA OMNES 0%ERGA OMNES 0%AD 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%KE 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%MX 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%WS 0%XC 0%XL 0%
Hinweise
TM5101. Customs duties shall be suspended in respect of goods intended for incorporation in the ships, boats or other vessels classified at the following CN codes 8901 10 10; 8901 20 10; 8901 30 10; 8901 90 10; 8902 00 10; 8903 91 10; 8903 92 10; 8904 00 10; 8904 00 91; 8905 10 10; 8905 90 10; 8906 10 00; 8906 90 10 for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for fitting to or equipping such ships, boats or other vessels.2. Customs duties shall be suspended in respect of:(a) goods intended for incorporation in drilling or production platforms:(1) fixed, of subheading ex 8430 49, operating in or outside the territorial sea of Member States, or(2) floating or submersible, of subheading 8905 20, for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for equipping the said platforms.(b) tubes, pipes, cables and their connection pieces, linking these drilling or production platforms to the mainland.
EU003According to The Special Provisions of Section II (A) (3) of the Preliminary Provisions of the Combined Nomenclature the suspension of customs duties for goods for certain categories of ships, boats and other vessels and for drilling or production platforms shall be subject to conditions laid down in the relevant provisions of the European Union with a view to customs control of the use of such goods.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
4

Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

SEgold24-18451

Unprocessed natural rubber blocks

NaturkautschukGRI 1GRI 6
CZgold00-04/01

Technically specified natural rubber for tire production

NaturkautschukGRI 1GRI 5bGRI 6
CZgold00-04/01

Technically specified natural rubber (TSNR)

NaturkautschukGRI 1GRI 6
CZgold00-04/01

Indonesian rubber crumb - technically specified natural rubber

NaturkautschukGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Klassifizierung und Eigenschaften natürlicher Pflanzengummen — Unterposition 4001 30

Die Unterposition 4001 30 der Kombinierten Nomenklatur umfasst natürliche kautschukähnliche Pflanzenstoffe, die keine Hevea-Kautschuke sind: Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche Naturgummen. Es handelt sich um pflanzliche Isoprenpolymere, die strukturell mit Naturkautschuk verwandt sind, aber unterschiedliche physikalische Eigenschaften aufweisen. Guttapercha (trans-1,4-Polyisopren) wird aus Palaquium- und Payena-Bäumen gewonnen und ist härter und weniger elastisch als cis-Naturkautschuk — historisch eingesetzt in Unterseekabeln, Golfballkernen und zahnärztlichen Werkstoffen. Balata aus Manilkara bidentata weist eine ähnliche Struktur auf und wird für Präzisionsprodukte und elektrische Isolierungen verwendet. Guayule (Parthenium argentatum), eine in Halbwüstenzonen angebaute Alternativkautschukquelle, gewinnt aufgrund des Fehlens der Typ-I-Allergie auslösenden Hevea-Latexproteine an Bedeutung, insbesondere für medizinische Handschuhe. Chicle aus dem Breiapfelbaum (Manilkara zapota) wird traditionell als Kaugummibasis verwendet. Anmerkung 4 zu Kapitel 40 KN, die die Definition von Synthesekautschuk enthält, gilt nicht für diese Unterposition, da alle erfassten Stoffe natürliche Polymere sind. Die Klassifizierung in Unterposition 4001 30 setzt eine Bestätigung der botanischen Herkunft und eine eindeutige Abgrenzung von Hevea-Kautschuk (Unterpositionen 4001 10 bis 4001 29) voraus. Die botanische Herkunft und der Artname sollten in den Handelsdokumenten klar angegeben werden.

Einfuhranforderungen und anwendbare Rechtsvorschriften — Unterposition 4001 30

Die Einfuhr von Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnlichen natürlichen Pflanzengummen der Unterposition 4001 30 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine gültige EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit Unterlagen einreichen, die die botanische Herkunft eindeutig identifizieren. Die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) kann auf Guayule und andere aus Waldökosystemen stammende Pflanzenrohstoffe Anwendung finden — Einführer sollten für jeden Einzelfall anhand der botanischen Art und der Herkunftsregion prüfen, ob die EUDR-Sorgfaltspflicht gilt. Im Halbwüstenanbau gewonnenes Guayule stammt in der Regel nicht aus Waldflächen, was einen EUDR-Ausnahmetatbestand begründen kann. Pflanzliche Rohstoffe können phytosanitären Grenzkontrollen nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2016/2031 unterliegen — Einführer sollten die EPPO-Liste regulierter Pflanzen und Pflanzenwaren überprüfen. Bestimmte tropische botanische Materialien können CITES-Genehmigungen erfordern, wenn die Art in den Anhängen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens gelistet ist, wenngleich das Risiko für Guayule (Parthenium argentatum) gering ist. REACH-Pflichten für diese natürlichen Polymere sind begrenzt, aber Verarbeitungshilfsstoffe und Zusätze sind zu prüfen. Die Handelsrechnung muss den lateinischen botanischen Artnamen und das Ursprungsland ausweisen.

Handelsmaßnahmen und Marktumfeld für Waren der Unterposition 4001 30

Waren der Unterposition 4001 30 repräsentieren ein Nischensegment des Markts für Naturkautschuk und Pflanzengummen. Die Einfuhrmengen sind erheblich geringer als bei Hevea-Kautschuksorten (Unterpositionen 4001 21 und 4001 22). Im TARIC-System sind die aktuellen Meistbegünstigungs- und Präferenzzollsätze für diese Unterposition zu überprüfen. Naturkautschuk und verwandte Stoffe kommen häufig in den Genuss niedrigerer oder Null-Zollsätze im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS/GSP) der EU für Entwicklungsländer in Lateinamerika und Südostasien. Chicle aus Mexiko kann nach Inkrafttreten der einschlägigen Bestimmungen des neuen EU-Mexiko-Globalabkommens in den Genuss von Präferenzzollsätzen kommen. Guayule aus den USA oder Mexiko unterliegt derzeit Meistbegünstigungszollsätzen, da die USA kein Präferenzhandelsabkommen mit der EU haben. Guttapercha und Balata tragen aufgrund ihres historisch rückläufigen kommerziellen Einsatzes ein erhöhtes Fehlklassifizierungsrisiko — Einführer sollten sicherstellen, dass diese Stoffe nicht als Harze, Gummiarabikum oder andere Pflanzenstoffe der Positionen 1301 oder 1302 eingereiht werden. Bei Klassifizierungszweifeln wird dringend empfohlen, eine verbindliche Zolltarifauskunft (ZTA) einzuholen. Alle anwendbaren Handelsmaßnahmen sind in der TARIC-Datenbank auf der Website der Europäischen Kommission abrufbar.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird Guttapercha zolltariflich von Naturkautschuk abgegrenzt?
Naturkautschuk aus Hevea brasiliensis besteht aus cis-1,4-Polyisopren und wird je nach Aufmachung in den Unterpositionen 4001 10 bis 4001 29 eingereiht. Guttapercha dagegen besteht aus trans-1,4-Polyisopren mit grundlegend anderer Raumkonfiguration — es ist härter, weniger elastisch und in den meisten technischen Anwendungen kein direkter Ersatz für Hevea-Kautschuk. Guayule (Parthenium argentatum) ist ein alternativer Naturkautschuk ohne Hevea-Latexproteine, der ebenfalls in Unterposition 4001 30 fällt. Das botanische Herkunftszertifikat mit Angabe der Pflanzenart und des Herkunftsgebiets ist das entscheidende Klassifizierungsdokument. Bei Zweifelsfragen sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (ZTA) bei der zuständigen Zollbehörde beantragt werden.
Unterliegen Chicle oder Guttapercha der EU-Entwaldungsverordnung EUDR?
Die Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR) erfasst die in Anhang I aufgeführten Erzeugnisse, einschließlich Naturkautschuk aus Hevea brasiliensis. Guttapercha, Balata und Chicle können der EUDR unterliegen, wenn sie aus Waldökosystemen im Anwendungsbereich der Verordnung gewonnen werden — jeder Einzelfall ist anhand der konkreten botanischen Art und des Herkunftsgebiets individuell zu bewerten. In Halbwüstengebieten angebautes Guayule (Parthenium argentatum) stammt in der Regel nicht aus Waldflächen, was einen Ausnahmetatbestand begründen kann, der jedoch dokumentiert werden muss. Einführern wird empfohlen, für jede botanische Herkunftsart eine spezialisierte EUDR-rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor Lieferverträge abgeschlossen werden.
Welche Dokumente werden bei der Einfuhr von Balata und Guttapercha der Unterposition 4001 30 benötigt?
Erforderliche Unterlagen umfassen: Handelsrechnung mit lateinischem botanischem Artnamen und Ursprungsland, botanisches Identifikationszertifikat oder Qualitätszertifikat des Herstellers, Beförderungsdokument (Konnossement oder CMR). Je nach Warenart kann ein Pflanzengesundheitszeugnis der Ausfuhrbehörde und eine CITES-Genehmigung erforderlich sein, sofern die botanische Art in den Anhängen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens gelistet ist. Für Präferenzzollsätze ist ein Ursprungsnachweis (EUR.1, Lieferantenerklärung auf der Rechnung oder REX-Registrierung) vorzulegen. Eine Sorgfaltspflichterklärung gemäß EUDR ist im EU-Informationssystem einzureichen, sofern die Ware in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2023/1115 fällt. Alle aktuellen Anforderungen sind im TARIC-System der Europäischen Kommission zu überprüfen.