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KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS›Waren for the conveyance oder packing aus goods, aus plastics; stoppers, lids, caps und andere closures, aus plastics
Waren for the conveyance oder packing aus goods, aus plastics; stoppers, lids, caps und andere closures, aus plastics, spools, cops, bobbins und similar supports
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Beschreibung von Kunststoffspulen
Der KN-Code 3923 40 umfasst Spulen, Kopse, Spindeln und ähnliche Unterlagen aus Kunststoff zum Aufwickeln von Bändern, Filmen, Fasern, Draht, Kabeln und endlosen Materialien. Kunststoffspulen werden am häufigsten aus PP, HDPE, PS und ABS im Spritzgussverfahren hergestellt. Hauptanwendungen sind Nähgarnspulen, Klebebandrollen, Verpackungsfolienbobinen, Schweißdrahtspulen, Kabeltrommeln und Papierrollenkerne. In der Textilindustrie sind PP-Spulen Standard für die Garnaufwicklung. In der Elektronik werden ABS-Spulen für SMD-Komponenten auf Trägerbändern eingesetzt.
Vorschriften und Einfuhranforderungen
Die Einfuhr von Kunststoffspulen in die EU unterliegt der REACH-Verordnung (EG 1907/2006). Spulen als Transportverpackung unterliegen der Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und EPR-Anforderungen. Mehrwegspulen in Rückgabesystemen können von bestimmten Verpackungspflichten befreit sein. Die GPSR gilt für an Verbraucher verkaufte Spulen. Spulen für Lebensmittelanwendungen müssen die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 einhalten.
Handel und Einreihung
Kunststoffspulen unter KN-Code 3923 40 stellen ein spezialisiertes Segment dar. Importe stammen hauptsächlich aus China, Taiwan und asiatischen Ländern. Kabelspulen stellen aufgrund wachsender Telekommunikations- und Energieinfrastrukturmärkte ein bedeutendes Volumen dar. Kunststoffspulen fallen unter 3923 40, Holzspulen unter 4415 und Metallspulen unter Kapitel 73. Mit Ware gelieferte Spulen gelten als Verpackung.
Eigenschaften von Spulen und Spindeln aus Kunststoff und Handelsanwendungen
Kunststoffprodukte unter KN-Code 3923 40 können Vorschriften für Lebensmittelkontaktmaterialien (Verordnung (EG) 1935/2004 und (EU) 10/2011) und der SUP-Richtlinie (EU) 2019/904 zur Einwegkunststoffbeschränkung unterliegen. Die Einfuhr erfordert Konformitätserklärungen für Lebensmittelkontakt, technische Datenblätter und REACH-Registrierung.
Häufig gestellte Fragen
Welche Anwendungen haben Kunststoffspulen?
Kunststoffspulen werden verwendet zum Aufwickeln von: Fäden und Garnen in der Textilindustrie, Klebe- und Isolierbändern, Verpackungsfolien, Schweißdraht, Elektrokabeln, Angelschnüren, Druckerbändern, elektronischen Bauteilen auf Trägerbändern und 3D-Drucker-Filamenten. Materialien sind hauptsächlich PP, HDPE, PS und ABS, je nach Festigkeits- und Gewichtsanforderungen ausgewählt.
Werden Spulen als Verpackung eingestuft?
Kunststoffspulen können als Transportverpackung gemäß Verpackungsrichtlinie 94/62/EG eingestuft werden, wenn sie mit Ware an Endverbraucher geliefert werden. Mehrwegspulen in geschlossenen Rückgabesystemen können anderen Regelungen unterliegen. Separat verkaufte Spulen (ohne aufgewickelte Ware) werden unter Code 3923 40 als Hauptprodukt eingereiht. Leere Spulen, die an Hersteller zurückgegeben werden, unterliegen nicht den EPR-Pflichten.
Aus welchen Materialien werden Spulen hergestellt?
Kunststoffspulen werden am häufigsten hergestellt aus: Polypropylen (PP) - dominant in Textil- und Verpackungsanwendungen; HDPE - für große Kabelspulen; Polystyrol (PS) - für Klebebandspulen; ABS - wo Maßgenauigkeit erforderlich ist (Elektronik, 3D-Druck); und Polycarbonat (PC) - in 3D-Drucker-Filamentspulen, die Transparenz und Wärmebeständigkeit erfordern.
Unterliegen Produkte KN 3923 40 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie?
Einige Produkte KN 3923 40 können der SUP-Richtlinie (EU) 2019/904 unterliegen, die Einwegkunststoffe beschränkt. Importeure müssen prüfen, ob ihre Produkte von den Beschränkungen betroffen sind.
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