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KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUSCellulose und ihre chemischen Derivate, nicht elsewhere specified oder included, in Rohformen

Cellulose und ihre chemischen Derivate, nicht elsewhere specified oder included, in Rohformen, Cellulose acetates, weichgemacht

EU-Regelzollsatz
6.5%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
28 Dok.
Y054Y121Y123Y160Y163Y169+22
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty6.5%-R3115/94
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold441/24-1

Plasticized cellulose acetate in primary form

octan celulozy (plastyfikowany)GRI 1GRI 6
ITgold-BTI0499

HPMC powder food additive E464

ZelluloseGRI 1GRI 6
PLgold5-000841

Carboxymethylcellulose powder for detergents

ZelluloseGRI 1GRI 6
DEgold572/24-1

Microcrystalline cellulose powder

ZelluloseGRI 1GRI 6
FRgold24-03303

Cellulose propionate granules for injection molding

propionian celulozyGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Warenmerkmale und Einreihung

Der KN-Code 391212 umfasst weichgemachte Celluloseacetate in Primärformen. Weichgemachtes Celluloseacetat ist dasselbe Basispolymer wie unter KN 391211, enthält jedoch Weichmacherzusätze wie Zitronensäureester (Triethylcitrat, Acetyltriethylcitrat), Dioctylphthalate (DEHP, DINP) oder andere Weichmacher. Weichmacher senken die Verarbeitungstemperatur, erhöhen die Flexibilität und erleichtern die Formgebung. Weichgemachtes CA wird zur Herstellung von Folien, Platten, Brillenfassungen, Werkzeuggriffen und Dekorationsartikeln eingesetzt. Die Einreihung erfordert den Nachweis, dass Weichmacher im Produkt enthalten sind.

REACH-Anforderungen und Weichmacherbeschränkungen

Die Einfuhr von weichgemachten Celluloseacetaten in die EU unterliegt der REACH-Verordnung. Von zentraler Bedeutung sind die Beschränkungen für Phthalat-Weichmacher in Anhang XVII der REACH-Verordnung (Einträge 51 und 52). Bestimmte Phthalate, darunter DEHP, DBP, BBP und DIBP, sind in Anhang XIV der REACH-Verordnung als zulassungspflichtige Stoffe aufgrund ihrer reproduktionstoxischen Eigenschaften aufgeführt. Weichgemachte Celluloseacetate mit diesen Phthalaten dürfen ohne entsprechende Zulassung nicht in der EU in Verkehr gebracht werden. Alternative Weichmacher wie Zitronensäureester unterliegen diesen Beschränkungen nicht. Der Einführer sollte Art und Konzentration des Weichmachers kennen und über entsprechende REACH-Unterlagen verfügen.

Einfuhrpraxis und Handelsaspekte

In der Zollanmeldung für weichgemachte Celluloseacetate unter KN 391212 sollten der Weichmachertyp, seine Konzentration, die physische Form und der Verwendungszweck angegeben werden. Zollbehörden können die Einhaltung der REACH-Phthalatbeschränkungen überprüfen, insbesondere bei Einfuhren aus asiatischen Ländern. Hauptlieferanten von weichgemachten Celluloseacetaten in die EU sind die USA, China und Japan. Der Transport unterliegt in der Regel nicht den ADR-Vorschriften, es sei denn, der Weichmacher ist ein gefährlicher Stoff. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen verfügbar sein. Einführer sollten TARIC vor Geschäftsabschluss prüfen und bestätigen, dass der verwendete Weichmacher in der EU zugelassen ist.

Eigenschaften von Celluloseacetate, weichgemacht und Handelsanwendungen

Celluloseacetate, weichgemacht unter KN-Code 3912 12 sind Polymere in Grundformen (Granulat, Pulver, Flüssigkeit, Block), die als Rohstoffe für die Kunststoffverarbeitung eingeführt werden. Die Einfuhr erfordert REACH-Registrierung, Sicherheitsdatenblätter und technische Spezifikationen mit Molekulargewicht, Dichte und Schmelzflussindex (MFI). Produkte für Lebensmittelkontakt müssen Verordnung (EU) 10/2011 einhalten.

Häufig gestellte Fragen

Kann weichgemachtes Celluloseacetat mit DEHP in die EU eingeführt werden?
DEHP ist in Anhang XIV der REACH-Verordnung als zulassungspflichtiger Stoff aufgeführt. Die Einfuhr von weichgemachtem Celluloseacetat mit DEHP erfordert, dass der Hersteller oder Einführer eine gültige REACH-Zulassung besitzt oder die Verwendung von einer Ausnahme erfasst ist. Alternativ stellen Hersteller auf Weichmacher ohne beschränkte Phthalate um.
Welche Weichmacher sind in Celluloseacetaten für den Lebensmittelkontakt zulässig?
In Lebensmittelkontaktmaterialien sind nur Weichmacher zulässig, die auf der Positivliste der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 stehen, wie Acetyltriethylcitrat (ATEC) oder Triacetin. In der REACH-Verordnung beschränkte Phthalate (DEHP, DBP, BBP, DIBP) sind in FCM nicht zulässig. Jeder Weichmacher muss die geltenden spezifischen Migrationsgrenzwerte einhalten.
Wie wird bei der Zollabfertigung bestätigt, dass Celluloseacetat weichgemacht ist?
Das Handelsdokument und das technische Datenblatt des Herstellers sollten Art und Konzentration des Weichmachers angeben. Zollbehörden können eine Laboranalyse zum Nachweis des Weichmachers verlangen. Die Unterscheidung zwischen KN 391211 und 391212 hängt ausschließlich davon ab, ob das Produkt einen Weichmacher enthält.
Welche technischen Spezifikationen sind für den Import von KN 3912 12 erforderlich?
Für den Import von KN 3912 12 sind Spezifikationen erforderlich: Molekulargewicht, Dichte, MFI, Comonomerzusammensetzung. SDB und REACH-Registrierung ab 1 Tonne/Jahr sind vorgeschrieben.