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39022000
KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUSPolymere des Propylens oder anderer Olefine, in Rohformen

Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Rohformen, Polyisobutylen

Produkteigenschaften und Zolltarifeinreihung

Der KN-Code 390220 umfasst Polyisobutylen (PIB) in Primärformen. Polyisobutylen ist ein Polymer, das durch kationische Polymerisation von Isobutylen (2-Methylpropen) gewonnen wird. Je nach Molekulargewicht unterscheidet man niedermolekulares Polyisobutylen (Oligomere, Molekulargewicht 300 bis 2500 Da) als Schmierölzusatz, mittelmolekulares PIB (bis 100.000 Da) als Bestandteil von Klebstoffen und Dichtmassen sowie hochmolekulares PIB (über 100.000 Da) als rheologischer Modifikator. PIB zeichnet sich durch sehr geringe Gasdurchlässigkeit, Chemikalienbeständigkeit und Tieftemperaturflexibilität aus. Unter diesem Code klassifizierte Waren kommen je nach Molekulargewicht in Form von Granulat, Blöcken, Flüssigkeiten oder Pasten vor. Bei der Zolltarifeinreihung ist Polyisobutylen von Butylkautschuk zu unterscheiden, der in Kapitel 40 eingereiht wird.

Regulatorische Anforderungen und Produktsicherheit

In die EU eingeführtes Polyisobutylen unterliegt der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006). Niedermolekulares PIB kann als chemische Substanz behandelt werden, die eine REACH-Registrierung erfordert, im Gegensatz zu hochmolekularem PIB, das die Polymerdefinition erfüllt und von der Registrierungspflicht befreit ist. Das Monomer Isobutylen ist eine entzündbare Substanz mit CLP-Einstufung. Für PIB, das für den Lebensmittelkontakt bestimmt ist, etwa als Kaugummibasis oder Verpackungsbeschichtung, gelten die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und der einschlägigen Lebensmittelzusatzstoffvorschriften. Im pharmazeutischen Bereich verwendetes PIB unterliegt zusätzlichen Anforderungen des Europäischen Arzneibuchs. Ein Sicherheitsdatenblatt SDS ist für niedermolekulare Formen erforderlich.

Handelsaspekte und Zollverfahren

Die Einfuhr von Polyisobutylen unter dem KN-Code 390220 erfordert technische Dokumentation mit Angabe des Molekulargewichts, der Viskosität und der Handelsform. Die Information zum Molekulargewicht ist sowohl für die Zolltarifeinreihung als auch für die REACH-Bewertung relevant. Die Zollsätze sind im TARIC-System für das jeweilige Ursprungsland zu überprüfen. Weltweit gehören petrochemische Unternehmen aus Deutschland, den USA, Japan und China zu den wichtigsten PIB-Herstellern. Hochmolekulares Polyisobutylen wird in Blöcken oder Ballen auf Paletten transportiert, während niedermolekulares PIB als Flüssigkeit in Fässern oder Tankcontainern befördert wird. Bei der Ausfuhr von PIB aus der EU bestehen keine besonderen Beschränkungen über die Standardzollverfahren hinaus.

Eigenschaften von Polyisobutylen und Handelsanwendungen

Polyisobutylen unter KN-Code 3902 20 sind Polymere in Grundformen (Granulat, Pulver, Flüssigkeit, Block), die als Rohstoffe für die Kunststoffverarbeitung eingeführt werden. Die Einfuhr erfordert REACH-Registrierung, Sicherheitsdatenblätter und technische Spezifikationen mit Molekulargewicht, Dichte und Schmelzflussindex (MFI). Produkte für Lebensmittelkontakt müssen Verordnung (EU) 10/2011 einhalten.

Häufig gestellte Fragen

Ist Polyisobutylen dasselbe wie Butylkautschuk?
Nein. Polyisobutylen (Code 390220) ist ein Homopolymer von Isobutylen, das in Kapitel 39 als Kunststoff eingereiht wird. Butylkautschuk (IIR) ist ein Copolymer von Isobutylen mit einer geringen Menge Isopren und wird in Kapitel 40 als Synthesekautschuk eingereiht. Der Unterschied betrifft sowohl die chemische Zusammensetzung als auch die Zolltarifeinreihung.
Erfordert niedermolekulares PIB eine REACH-Registrierung?
Niedermolekulares Polyisobutylen unterhalb der Polymerschwelle erfüllt möglicherweise nicht die REACH-Polymerdefinition und erfordert in diesem Fall eine Registrierung als chemische Substanz. Der Importeur sollte den regulatorischen Status des konkreten Produkts anhand seines Molekulargewichts und der Molekulargewichtsverteilung überprüfen.
Hat PIB für Kaugummi besondere Einfuhranforderungen?
Ja. Polyisobutylen als Kaugummibasis muss die Anforderungen für Lebensmittelzusatzstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 bezüglich Migration erfüllen. Eine Dokumentation zur Bestätigung der lebensmitteltauglichen Reinheit ist erforderlich, einschließlich eines Konformitätszertifikats nach dem Europäischen Arzneibuch oder JECFA-Spezifikationen.
Welche technischen Spezifikationen sind für den Import von KN 3902 20 erforderlich?
Für den Import von KN 3902 20 sind Spezifikationen erforderlich: Molekulargewicht, Dichte, MFI, Comonomerzusammensetzung. SDB und REACH-Registrierung ab 1 Tonne/Jahr sind vorgeschrieben.