38140000
VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
Organic composite Lösungsmittel and thinners, anderweit nicht genannt oder inbegriffen; prepared Anstrichfarbe or Lack removers
Zolltarifliche Einreihung von KN-Code 381400
Der KN-Code 381400 umfasst zusammengesetzte organische loesungsmittel, eingereiht in Kapitel 38 der Kombinierten Nomenklatur. Die Einreihung basiert auf chemischer Zusammensetzung, Handelsform und Verwendungszweck. Die Anmerkungen zu Kapitel 38 praezisieren den Umfang der einzelnen Unterpositionen. Die Zollabfertigung erfordert eine ordnungsgemaesse Warenidentifizierung anhand technischer Dokumentation, Analysezertifikaten und Handelsspezifikationen. Die Einfuhr in die EU erfordert die Einhaltung tarifaerer und nichttarifaerer Anforderungen. Handelspolitische Maßnahmen wie Antidumpingzoelle oder Zollkontingente sind ebenfalls zu beruecksichtigen.
EU-Einfuhrvorschriften
Die Einfuhr von Waren unter KN-Code 381400 unterliegt der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) und CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008). Der Importeur muss die ECHA-Registrierung jedes Stoffs sicherstellen. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) gemäß Verordnung (EU) 2020/878 ist erforderlich. Diese Produkte können auch besonderer Vorschriften für verschiedene chemische Erzeugnisse des Kapitels 38 unterliegen. Die CLP-Kennzeichnung muss Gefahrenpiktogramme, Signalwoerter, H- und P-Sätze enthalten. Der Transport unterliegt ADR/RID. Diese Stoffe unterliegen nicht CBAM.
Handelsaspekte und Zolldokumentation
Zollanmeldungen für Einfuhren unter KN-Code 381400 sollten vollstaendige Spezifikation, CAS-Nummern, Handelsform und Verwendungszweck enthalten. Importeure können Zollpraeferenzen nutzen. Eine TARIC-Überprüfung vor jeder Transaktion wird empfohlen. Der Export kann eine Überprüfung nach der Dual-Use-Verordnung erfordern. Die Qualitaetskontrolle sollte chemische Zusammensetzungspruefung und Spezifikationskonformitaet umfassen.
Organische Lösungsmittel - Vorschriften und Einfuhr
Zusammengesetzte organische Lösungsmittel unter KN-Code 3814 00 umfassen Lösungsmittelgemische für Farben, Lacke, Klebstoffe und Entfettung. Die Einfuhr erfordert SDB, CLP-Einstufung und REACH-Registrierung. Produkte unterliegen der Richtlinie 2004/42/EG zur VOC-Begrenzung. Transport als ADR-Klasse 3 Gefahrgut.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die Hauptanwendungen von Produkten unter KN-Code 381400?
Zusammengesetzte organische Lösungsmittel werden vorwiegend in Farben, Reinigung und Entfettung eingesetzt. Die spezifische Verwendung haengt von Zusammensetzung und Handelsform ab. Die Zolltarifeinreihung haengt nicht vom Endverwendungszweck, sondern von objektiven Wareneigenschaften ab.
Erfordert die Einfuhr dieser Produkte besondere Genehmigungen?
Grundsaetzlich sind über REACH und CLP hinaus keine gesonderten Einfuhrgenehmigungen erforderlich. Für SVHC-Stoffe oder zulassungspflichtige Stoffe können zusaetzliche Genehmigungen erforderlich sein. Der Stoffstatus sollte in der ECHA-Datenbank überprüft werden.
Wie lässt sich die korrekte Einreihung unter Code 381400 überprüfen?
Die Einreihung kann durch Einholung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bestaetigt werden. Eine vZTA ist 3 Jahre gueltig und bindet Zollbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten. Eine Beratung durch einen Zollagenten wird ebenfalls empfohlen.
Welche VOC-Grenzwerte gelten für Lösungsmittel KN 3814 00?
Lösungsmittel KN 3814 00 unterliegen der Richtlinie 2004/42/EG zur VOC-Begrenzung. Die Grenzwerte hängen von der Produktkategorie ab (30-750 g/l). Importeure müssen die Konformität des Endprodukts sicherstellen.
Nützliche Tools & Ressourcen
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