33012900
ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITUNGEN ZUR KÖRPER- ODER SCHÖNHEITSPFLEGE›Ätherische Öle (terpeneless or not), einschließlich concretes and absolutes; Resinoide; extracted oleoresins; concentrates of ätherische Öle in fats, in fixed oils, in Wachse or the like, obtained by enfleurage or maceration; terpenic by-Erzeugnisse of the deterpenation of ätherische Öle; aqueous distillates and aqueous Lösungen of ätherische Öle
Other
Untercodes (7)
33012911Zoll: 0%
Of clove, niaouli and ylang-ylang - Not deterpenated
33012931Zoll: 0-2,3%
Deterpenated
33012942Zoll: 0%
Other - Not deterpenated - Of rose
33012949Zoll: 0%
Other
33012971Zoll: 0-2,3%
Deterpenated - Of geranium; of jasmin; of vetiver
33012979Zoll: 0-2,9%
Of lavender or of lavandin
33012991Zoll: 0-2,3%
Other
Warenumfang und industrielle Anwendungen
Der KN-Code 330129 umfasst andere aetherische minzoele, eingereiht in Kapitel 33 der Kombinierten Nomenklatur. Die Einreihung basiert auf chemischer Zusammensetzung, Handelsform und Verwendungszweck. Die Anmerkungen zu Kapitel 33 praezisieren den Umfang der einzelnen Unterpositionen. Die Zollabfertigung erfordert eine ordnungsgemaesse Warenidentifizierung anhand technischer Dokumentation, Analysezertifikaten und Handelsspezifikationen. Die Einfuhr in die EU erfordert die Einhaltung tarifaerer und nichttarifaerer Anforderungen. Handelspolitische Maßnahmen wie Antidumpingzoelle oder Zollkontingente sind ebenfalls zu beruecksichtigen.
REACH-, CLP-Vorschriften und Sicherheitsanforderungen
Die Einfuhr von Waren unter KN-Code 330129 unterliegt der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) und CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008). Der Importeur muss die ECHA-Registrierung jedes Stoffs sicherstellen. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) gemäß Verordnung (EU) 2020/878 ist erforderlich. Diese Produkte können auch der Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 und CPNP-Notifizierung unterliegen. Die CLP-Kennzeichnung muss Gefahrenpiktogramme, Signalwoerter, H- und P-Sätze enthalten. Der Transport unterliegt ADR/RID. Diese Stoffe unterliegen nicht CBAM.
Internationaler Handel und Einfuhrverfahren
Zollanmeldungen für Einfuhren unter KN-Code 330129 sollten vollstaendige Spezifikation, CAS-Nummern, Handelsform und Verwendungszweck enthalten. Importeure können Zollpraeferenzen nutzen. Eine TARIC-Überprüfung vor jeder Transaktion wird empfohlen. Der Export kann eine Überprüfung nach der Dual-Use-Verordnung erfordern. Die Qualitaetskontrolle sollte chemische Zusammensetzungspruefung und Spezifikationskonformitaet umfassen.
EU-Kosmetikverordnung 1223/2009
Die Einfuhr von Kosmetika unter KN-Code 3301 29 (Andere aetherische Minzoele) unterliegt der Verordnung (EG) 1223/2009. Jedes kosmetische Produkt auf dem EU-Markt muss über das CPNP-Portal gemeldet werden und eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU haben. Ein Sicherheitsbericht (CPSR) ist obligatorisch. Die Zusammensetzung muss den Listen erlaubter, verbotener und beschränkter Stoffe entsprechen (Anhänge II-VI). Die Kennzeichnung erfordert INCI-Liste, Haltbarkeitsdatum (PAO/BBD), Ursprungsland und Angaben zur verantwortlichen Person.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die Hauptanwendungen von Produkten unter KN-Code 330129?
Andere aetherische Minzoele werden vorwiegend in Lebensmittelaromen, Pharmazie und Kosmetik eingesetzt. Die spezifische Verwendung haengt von Zusammensetzung und Handelsform ab. Die Zolltarifeinreihung haengt nicht vom Endverwendungszweck, sondern von objektiven Wareneigenschaften ab.
Erfordert die Einfuhr dieser Produkte besondere Genehmigungen?
Grundsaetzlich sind über REACH und CLP hinaus keine gesonderten Einfuhrgenehmigungen erforderlich. Für SVHC-Stoffe oder zulassungspflichtige Stoffe können zusaetzliche Genehmigungen erforderlich sein. Der Stoffstatus sollte in der ECHA-Datenbank überprüft werden.
Wie lässt sich die korrekte Einreihung unter Code 330129 überprüfen?
Die Einreihung kann durch Einholung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bestaetigt werden. Eine vZTA ist 3 Jahre gueltig und bindet Zollbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten. Eine Beratung durch einen Zollagenten wird ebenfalls empfohlen.
Ist eine CPNP-Meldung für Kosmetika KN 3301 29 erforderlich?
Ja, jedes in die EU importierte Kosmetikprodukt (KN 3301 29) muss vor dem Inverkehrbringen über das CPNP-Portal gemeldet werden. Die Meldung erfordert INCI-Zusammensetzung, verantwortliche Person in der EU, CPSR-Sicherheitsbericht und Etikett.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Verwandte Begriffe