32061900
GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FÄRBEMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN›Środki barwiące nieorganiczne lub mineralne, gdzie indziej niesklasyfikowane; preparaty na bazie środków barwiących nieorganicznych lub mineralnych, w rodzaju stosowanych do barwienia dowolnych materiałów lub stosowanych jako elementy składowe do produkcji preparatów barwiących (z wył. wyrobów objętych pozycją 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 i 3215); produkty nieorganiczne, w rodzaju stosowanych jako luminofory, nawet niezdefiniowane chemicznie
Other
Einreihungsumfang und Eigenschaften
Der KN-Code 320619 umfasst andere Pigmente und Zubereitungen auf Basis von Titandioxid, die nicht unter Unterposition 320611 fallen, d.h. solche mit einem TiO2-Gehalt unter 80 Gewichtsprozent bezogen auf die Trockenmasse oder Zubereitungen mit anderen Pigmenten oder Fuellstoffen. Hierzu gehoeren TiO2-Slurries (waessrige Suspensionen), Pigmentdispersionen und mit Silizium- oder Aluminiumoxiden beschichtete TiO2-Pigmente. Diese Produkte werden in Farben, Kunststoffen, Papier und Kosmetika eingesetzt.
REACH-, CLP-Anforderungen und Sicherheit
TiO2-basierte Pigmentzubereitungen unter Code 320619 unterliegen vollstaendigen REACH- und CLP-Anforderungen. Die Einstufung von TiO2 als vermutlich krebserzeugend Kategorie 2 (H351) bei Einatmen gilt auch für Zubereitungen mit TiO2 in Staubform. TiO2-haltige Gemische müssen nach CLP-Gemischeinstufungsregeln gekennzeichnet werden. Das SDS muss für die gesamte Zubereitung erstellt werden. Nanoformen unterliegen zusaetzlichen Sicherheitsbewertungsanforderungen.
Handel und Einfuhrpraxis
Die Einfuhr von TiO2-Zubereitungen unter Code 320619 erfordert vollstaendige Produktspezifikation einschließlich TiO2-Gehalt, zusaetzlicher Bestandteile, physischer Form und Verwendungszweck. Die korrekte Unterscheidung zwischen den Codes 320611 und 320619 ist aufgrund unterschiedlicher Zollsätze entscheidend. Importeure können EU-Zollpraeferenzen nutzen. Der TiO2-Zubereitungsmarkt umfasst Pigmentkonzentrate, Slurries und Masterbatches.
VOC-Normen und Emissionsgrenzwerte
Bei der Einfuhr von Andere TiO2-Pigmente und Zubereitungen (KN 3206 19) in die EU sind die VOC-Vorschriften gemäß Richtlinie 2004/42/EG zu beachten. Dekorative Farben und Autoreparaturlacke haben festgelegte VOC-Grenzwerte. Die CLP-Klassifizierung erfordert eine GHS-Piktogrammkennzeichnung auf der Verpackung. Pigmente mit Schwermetallen (Blei, Cadmium, Chrom VI) unterliegen strengen REACH-Beschränkungen (Anhang XVII). Importeure müssen über SDS verfügen und die Kennzeichnung gemäß den Vorschriften des Bestimmungslandes sicherstellen.
Häufig gestellte Fragen
Wann wird ein TiO2-Pigment unter 320619 statt 320611 eingereiht?
Code 320619 gilt, wenn der TiO2-Gehalt unter 80 Gewichtsprozent bezogen auf die Trockenmasse liegt oder das Produkt eine Zubereitung mit anderen Bestandteilen ist. TiO2-Slurry in waessriger Suspension wird ebenfalls unter 320619 eingereiht.
Unterliegt Nano-TiO2 zusaetzlichen Vorschriften?
Ja, die Nanoform von TiO2 unterliegt besonderen Anforderungen. In Kosmetika muss Nano-TiO2 sicherheitsbewertet und auf dem Etikett als Nano gekennzeichnet werden. In Lebensmittelkontaktmaterialien ist eine separate EFSA-Bewertung erforderlich.
Welche Informationen muss das SDS einer TiO2-Zubereitung enthalten?
Das SDS muss Informationen zur TiO2-Einstufung als Carc. 2 H351 (bei Einatmen), Atemschutzmassnahmen, Arbeitsplatzgrenzwerte und Expositionsszenarien enthalten sowie Informationen über alle anderen gefaehrlichen Bestandteile der Zubereitung.
Welche VOC-Grenzwerte gelten für Farben KN 3206 19?
Farben und Lacke unter KN-Code 3206 19 unterliegen VOC-Grenzwerten gemäß Richtlinie 2004/42/EG. Matte Dekofarben: max 30 g/l, Glanz-Dekofarben: max 100-150 g/l, Industrielacke: Grenzwerte je nach Anwendung. Die Prüfung erfolgt nach ISO 11890.
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