Zum Hauptinhalt springen

Unsicher bei der Klassifizierung?

Intelligente Suche
32

Zolltarifkapitel 32

Synthetic organic Gerb- Stoffe; inorganic Gerb- Stoffe; Gerb- Zubereitungen, auch containing natural Gerb- Stoffe; enzymatic Zubereitungen for pre-Gerb-

Was umfasst Position 3202 des Zolltarifs?

Position 3202 umfasst synthetische organische Gerbstoffe, anorganische Gerbstoffe, Gerbstoffzubereitungen auch mit natürlichen Gerbstoffen und enzymatische Zubereitungen zum Vorgerben. Diese werden hauptsächlich in der Lederindustrie zur Hautverarbeitung eingesetzt. Die Zollsätze liegen zwischen 0% und 6,5%. Die Einfuhr erfordert die Einhaltung der REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 und der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe. Chromhaltige Substanzen erfordern besondere Aufmerksamkeit wegen der Beschränkungen des Chrom-VI-Gehalts. Position 3202 gehört zu Kapitel 32 (chemische Erzeugnise, Pharmazeutika und Düngemittel) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 3202 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 3202

Die Zollsätze liegen zwischen 0% und 6,5%. Die Einfuhr erfordert die Einhaltung der REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 und der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe. Chromhaltige Substanzen erfordern besondere Aufmerksamkeit wegen der Beschränkungen des Chrom-VI-Gehalts. Zollsätze von 0% bis 6,5% — synthetische Gerbstoffe oft bei 6,5%. Chromhaltige Stoffe unterliegen REACH-Beschränkungen für Chrom VI. Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung (GHS) erforderlich. Sicherheitsdatenblatt (SDB) in der Landessprache muss chemischen Produkten beiliegen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 3202 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 3202 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 3202 unterliegen REACH-, CLP- und GHS-Kontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Sicherheitsdatenblätter (SDB), ECHA-Registrierung, GMP-Zertifikate. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 3202 — worauf ist zu achten

Position 3202 umfasst synthetische organische Gerbstoffe, anorganische Gerbstoffe, Gerbzubereitungen. Synthetische Gerbstoffe (Syntane): 3202 10. Chrombasierte Gerbzubereitungen: 3202 90. Pflanzliche Extrakte: 3201. Kernunterscheidung: 3202 = synthetische und Gerbzubereitungen, 3201 = pflanzliche. Chromverbindungen zum Gerben: reines Chromsulfat — 2833, Gerbzubereitung — 3202.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für synthetische Gerbstoffe (Position 3202)?
Die Einfuhr synthetischer organischer und anorganischer Gerbstoffe sowie Gerbstoffzubereitungen unterliegt Zollsätzen von 0% bis 5,3%. Position 3202 umfasst auch enzymatische Zubereitungen zum Vorgerben. Diese Produkte werden hauptsächlich in der Lederindustrie zur Hautverarbeitung eingesetzt. Der Satz hängt vom Substanztyp ab — Chromgerbstoffe, synthetische Stoffe und enzymatische Zubereitungen haben eigene KN-Unterpositionen mit verschiedenen Sätzen. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente und Vorschriften gelten für die Einfuhr synthetischer Gerbstoffe?
Die Einfuhr erfordert die Einhaltung der REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 und der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008. Chromhaltige Substanzen erfordern besondere Aufmerksamkeit wegen des Risikos von sechswertigem Chrom (Cr(VI)), das krebserregend ist. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) und ordnungsgemäße CLP-Kennzeichnung sind verpflichtend. Enzymatische Zubereitungen können zusätzliche Biosicherheitsdokumentation erfordern. Prüfzertifikate für den Cr(VI)-Gehalt werden üblicherweise verlangt. Dies betrifft Waren der Position 3202 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte sind beim Import von Gerbstoffen zu beachten?
Synthetische Chromgerbmittel erfordern strenge Kontrolle des sechswertigen Chromgehalts Cr(VI), der in fertigen Lederwaren 3 mg/kg nicht überschreiten darf. Der Transport chromhaltiger Substanzen unterliegt den ADR-Gefahrgutvorschriften. Enzymatische Zubereitungen erfordern Temperaturkontrolle. Hauptproduzenten sind China, Indien und europäische Länder. Die Chargen-zu-Chargen-Qualitätskonsistenz ist bei der Lieferantenwahl entscheidend für die Reproduzierbarkeit des Gerbprozesses. Dies betrifft Waren der Position 3202 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.