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ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSEHeterocyclic Verbindungen with Stickstoff hetero-atom(s) only

Heterocyclic Verbindungen with Stickstoff hetero-atom(s) only, Verbindungen containing a pyrimidine ring (auch hydrogenated) or piperazine ring in the structure, andere

Warenumfang und zolltarifliche Einreihung

Der KN-Code 293359 erfasst sonstige heterocyclische Verbindungen mit nicht kondensiertem Pyrimidinring, die nicht anderweitig in Kapitel 29 der Kombinierten Nomenklatur erfasst sind. Zu den maßgeblichen Substanzen dieser Unterposition gehören Pyrimidin (1,3-Diazin) als solches sowie seine chemisch einheitlichen Derivate - Thymin (5-Methyluracil, CAS 65-71-4), Cytosin (4-Aminopyrimidin-2(1H)-on, CAS 71-30-7), Uracil, Orotinsäure und weitere reine heterocyclische Basen dieser Klasse. Thymin und Cytosin sind Nucleobasen, die als Bestandteile von DNA bzw. RNA in der Biotechnologie, der pharmazeutischen Synthese und der Forschung von zentraler Bedeutung sind. Gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 29 der Kombinierten Nomenklatur setzt die Einreihung ein chemisch einheitliches Erzeugnis in reiner Form oder in wässriger Lösung voraus. Gemische von Pyrimidinderivaten, die für bestimmte Endanwendungen formuliert wurden, können je nach Zusammensetzung und Aufmachung außerhalb von Kapitel 29 einzureihen sein. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV), insbesondere AV 1 und AV 6 für Unterpositionen.

REACH-Registrierung, CLP-Kennzeichnung und chemikalienrechtliche Pflichten

Substanzen unter KN 293359, die in die Europäische Union eingeführt werden, unterliegen den vollständigen Anforderungen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Der Einführer oder ein in der EU ansässiger Alleinvertreter muss sicherstellen, dass jede Substanz bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in der zutreffenden Tonnageklasse registriert ist, bevor sie auf dem EU-Markt bereitgestellt wird. Substanzen, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr eingeführt werden, sind registrierungspflichtig. Die CLP-Kennzeichnung muss aktuelle toxikologische und ökotoxikologische Daten widerspiegeln; Thymin und Cytosin gelten grundsätzlich nicht als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC), andere Pyrimidinderivate erfordern jedoch eine individuelle Gefahrenbewertung. Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) gemäß Verordnung (EU) 2020/878 ist den Empfängern in der Amtssprache des Bestimmungsmitgliedstaats zu übermitteln. Substanzen, die zur Arzneimittelherstellung oder als Wirkstoffe (APIs) eingesetzt werden, unterliegen zusätzlich den GMP-Anforderungen und den Normen des Europäischen Arzneibuchs (Ph. Eur.) sowie den ICH-Leitlinien. Bestimmte antivirale oder zytostastische Pyrimidinderivate können in einzelnen Mitgliedstaaten nationalen Betäubungsmittel- oder Suchtmittelvorschriften unterliegen.

Handel, Ausfuhrkontrolle und Zollabfertigung in der Praxis

Bei der Einfuhr von Substanzen unter KN 293359 muss die Zollanmeldung den IUPAC-Namen, die CAS-Nummer, den Reinheitsgrad und die REACH-Registrierungsnummer oder den Nachweis der Alleinvertretung enthalten. Für Substanzen, die als pharmazeutische Wirkstoffe (APIs) eingesetzt werden sollen, können GMP-Zertifikate sowie eine Übereinstimmungserklärung mit dem Europäischen Arzneibuch oder der ICH-Leitlinie Q7 von der zuständigen Behörde oder den Zollbehörden verlangt werden. Die Ausfuhr von Pyrimidinderivaten in Drittländer ist anhand der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 zu prüfen, insbesondere wenn die Substanz als Vorläufer bei der Synthese von Arzneimitteln oder biologischen Materialien verwendet werden könnte. Einführer sollten die aktuelle TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission für geltende MFN-Zollsätze und verfügbare Zollpräferenzen im Rahmen von Freihandelsabkommen oder des APS (Allgemeines Präferenzsystem) konsultieren. EUR.1-Warenverkehrsbescheinigungen oder Ursprungserklärungen auf der Rechnung ermöglichen die Inanspruchnahme von Präferenzzöllen für berechtigte Ursprungsländer.

Chemikaliensicherheit und SDS-Anforderungen

Organische Stoffe unter KN-Code 2933 59 (Verbindungen mit Pyrimidinring) erfordern detaillierte chemische Dokumentation für die Zollabfertigung. Das Sicherheitsdatenblatt muss REACH Anhang II entsprechen. Als gefährlich eingestufte Stoffe nach CLP erfordern eine GHS-Piktogrammkennzeichnung. Der Transport folgt ADR- (Straße) oder IMDG-Vorschriften (See). Einige organische Stoffe können als Dual-Use-Güter der Exportkontrolle unterliegen. Importeure sollten prüfen, ob der Stoff eine REACH-Zulassung (Anhang XIV) erfordert oder Beschränkungen unterliegt (Anhang XVII).

Häufig gestellte Fragen

Wie werden Thymin und Cytosin zolltariflich unterschieden, wenn beide unter KN 293359 fallen?
Sowohl Thymin (CAS 65-71-4) als auch Cytosin (CAS 71-30-7) werden unter KN 293359 eingereiht, sofern sie gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 29 in chemisch reiner Form eingeführt werden. In der Zollanmeldung sind der IUPAC-Name und die CAS-Nummer der jeweiligen Substanz, ihr Reinheitsgrad - belegt durch ein Analysezertifikat (HPLC oder NMR) - sowie die REACH-Registrierungsnummer anzugeben. Gemische aus Thymin und Cytosin werden nach AV 3 anhand des prägenden Bestandteils eingereiht.
Welche REACH-Pflichten gelten bei der Einfuhr von Pyrimidin und seinen Derivaten in die EU?
Pyrimidin und seine Derivate, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr in die EU eingeführt werden, sind bei der ECHA gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu registrieren. Der Einführer muss eine gültige Registrierungsnummer vorweisen oder einen Alleinvertreter mit Sitz in der EU benennen. Ein aktuelles, der Verordnung (EU) 2020/878 entsprechendes Sicherheitsdatenblatt in der Amtssprache des Bestimmungsmitgliedstaats ist an alle nachgeschalteten Anwender weiterzugeben. Substanzen, die als APIs in Arzneimitteln verwendet werden sollen, unterliegen zusätzlich den GMP-Anforderungen und der ICH-Leitlinie Q7.
Unterliegen Pyrimidinderivate unter KN 293359 der Ausfuhrkontrolle für Dual-Use-Güter?
Pyrimidinderivate wie Thymin, Cytosin und Uracil sind grundsätzlich nicht in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführt. Ausführer sind gleichwohl verpflichtet, für jede Transaktion eine Endverbleibsprüfung (end-use und end-user check) durchzuführen, insbesondere wenn der Empfänger im Pharma-, Biotechnologie- oder Verteidigungsbereich tätig ist. Bei Unsicherheiten zur korrekten Einreihung wird die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) beim zuständigen Zollamt empfohlen.
Wie klassifiziert man Verbindungen mit Pyrimidinring im Zolltarif 2933 59?
Die Klassifizierung von Verbindungen mit Pyrimidinring unter KN-Code 2933 59 basiert auf der chemischen Struktur und den funktionellen Gruppen. Im Zweifelsfall kann eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beim Hauptzollamt beantragt werden.