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29199000
ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSEPhosphoric Ester und ihre Salze, einschließlich lactophosphates; their halogeniert, sulfoniert, nitriert or nitrosiert Derivate

Estry fosforowe i ich sole, włącznie z fosforanami kwasu mlekowego; ich fluorowcowane, sulfonowane, nitrowane lub nitrozowane pochodne (z wył. fosforanu tris(2,3-dibromopropylu)

Klassifikation und Charakterisierung der Stoffe

Der KN-Code 291990 erfasst Ester der Phosphorsäuren sowie ihre Salze und halogenierten, sulfonierten, nitrierten oder nitrosierten Derivate, sofern sie nicht unter spezifischere Positionen in Position 2919 fallen. Zur Gruppe gehören insbesondere Trialkylphosphate als Weichmacher und Flammschutzmittel, vor allem Tributylphosphat (TBP, CAS 126-73-8), Triethylphosphat (TEP, CAS 78-40-0), Tripropylphosphat (TPP) und Triphenylphosphat (CAS 115-86-6). Tributylphosphat wird als Verdünnungsmittel bei der Lösungsmittelextraktion von Metallen, als Entschäumer und als Weichmacher eingesetzt. Trialkylphosphate als Flammschutzmittel werden Kunststoffen, Polyurethanschäumen und Textilien zugesetzt, um die Brandfestigkeit zu verbessern. Die Einreihung unter 291990 erfordert eine chemisch definierte Verbindung gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 29. Kommerzielle Flammschutzmittelgemische aus mehreren Phosphorestern können in Kapitel 38 als chemische Zubereitungen eingereiht werden.

REACH-, CLP-Pflichten und Umweltsicherheit

In die EU eingeführte Phosphorsäureester unter KN 291990 unterliegen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und müssen bei der ECHA für das relevante Mengensegment registriert sein. Tributylphosphat (TBP) bedarf besonderer Aufmerksamkeit wegen seiner persistenten und bioakkumulativen Eigenschaften; es steht unter ECHA-Beobachtung auf der SVHC-Kandidatenliste. Triphenylphosphat ist als gewässerschädlich mit Langzeitwirkung (H411) klassifiziert und unterliegt in bestimmten Anwendungen Beschränkungen. Die CLP-Klassifizierung von Phosphorestern umfasst typischerweise akute Toxizität, Haut- und Augenreizung sowie Umweltgefährdung für Wasserorganismen. Sicherheitsdatenblätter (SDB) müssen gemäß Verordnung (EU) 2020/878 erstellt werden und aktuelle Expositionsszenarien als erweitertes SDB (eSDB) enthalten. Organophosphatverbindungen können neurotoxische Wirkungen aufweisen, was eine detaillierte arbeitsplatzbezogene Risikobewertung erfordert.

Handel, Exportkontrolle und Zollabfertigung in der Praxis

Zollanmeldungen für Einfuhren unter KN 291990 müssen eine genaue chemische Identifizierung (IUPAC-Name, CAS-Nummer), den Reinheitsgrad, die REACH-Registrierungsnummer oder OR-Bestätigung sowie eine Angabe zum beabsichtigten Verwendungszweck enthalten. Tributylphosphat und bestimmte andere Alkylphosphate können aufgrund ihrer potenziellen Verwendung als Extraktionsmittel in nuklearen Prozessen einer verstärkten Zollkontrolle unterliegen - Exporteure sollten die aktuellen Ausfuhrkontrolllisten einschließlich der Verordnung (EU) 2021/821 prüfen. Organische Phosphatflammschutzmittel in Verbraucherprodukten wie Möbeln, Textilien und Elektronik unterliegen zudem den Beschränkungen in Anhang XVII der REACH-Verordnung sowie sektorspezifischen Produktsicherheitsvorschriften gemäß Verordnung (EU) 2023/988. Präferenzzölle können für Einfuhren aus Ländern mit EU-Freihandelsabkommen gelten - eine Überprüfung in TARIC und die Vorbereitung geeigneter Ursprungsnachweise (EUR.1, Rechnungserklärung) werden vor jeder Bestellung empfohlen.

Chemikaliensicherheit und SDS-Anforderungen

Organische Stoffe unter KN-Code 2919 90 (Phosphorsäureester und Derivate) erfordern detaillierte chemische Dokumentation für die Zollabfertigung. Das Sicherheitsdatenblatt muss REACH Anhang II entsprechen. Als gefährlich eingestufte Stoffe nach CLP erfordern eine GHS-Piktogrammkennzeichnung. Der Transport folgt ADR- (Straße) oder IMDG-Vorschriften (See). Einige organische Stoffe können als Dual-Use-Güter der Exportkontrolle unterliegen. Importeure sollten prüfen, ob der Stoff eine REACH-Zulassung (Anhang XIV) erfordert oder Beschränkungen unterliegt (Anhang XVII).

Häufig gestellte Fragen

Werden Trialkylphosphat-Flammschutzmittel stets unter KN 291990 eingereiht?
Chemisch reine und definierte Phosphorsäureester, die die Anforderungen von Anmerkung 1 zu Kapitel 29 erfüllen, werden als Restposten unter Unterposition 291990 eingereiht. Fertige kommerzielle Zubereitungen aus verschiedenen Flammschutzmitteln oder solche, die Füllstoffe und Trägerstoffe enthalten, werden hingegen in der Regel in Kapitel 38 (z.B. 382390) als chemische Zubereitungen klassifiziert. Entscheidend ist, ob das Erzeugnis ein einzelner, chemisch definierter Phosphorsäureester oder eine Mehrkomponentenformulierung ist.
Benötigt Tributylphosphat (TBP) besondere Genehmigungen für die Einfuhr in die EU?
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Inhalte ist TBP noch nicht in Anhang XIV der REACH-Verordnung eingetragen, der eine förmliche Zulassung erfordert. TBP steht jedoch auf der SVHC-Kandidatenliste aufgrund seiner vPvB-Eigenschaften (sehr persistent und sehr bioakkumulativ). Importeure sind gemäß Artikel 33 REACH verpflichtet, Empfänger über die Anwesenheit von SVHC zu informieren, und sollten den Status des Stoffes in der ECHA-Kandidatenliste regelmäßig verfolgen, da Ergänzungen und behördliche Entscheidungen laufend erfolgen.
Welche CLP-Anforderungen gelten für organische Phosphate unter KN 291990?
Jeder Phosphorsäureester muss gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft und gekennzeichnet werden. Ist der Stoff in Anhang VI der CLP-Verordnung mit einer harmonisierten Einstufung aufgeführt, ist diese verbindlich anzuwenden. Für nicht in Anhang VI erfasste Stoffe müssen Lieferanten eine eigene Einstufung auf Basis verfügbarer toxikologischer und ökotoxikologischer Daten vornehmen. Etiketten und SDB müssen die Einstufung in der Amtssprache jedes EU-Mitgliedstaats widerspiegeln, in dem der Stoff in Verkehr gebracht wird.
Wie klassifiziert man Phosphorsäureester und Derivate im Zolltarif 2919 90?
Die Klassifizierung von Phosphorsäureester und Derivate unter KN-Code 2919 90 basiert auf der chemischen Struktur und den funktionellen Gruppen. Im Zweifelsfall kann eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beim Hauptzollamt beantragt werden.