29051200
ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE›Acyclic Alkohole und ihre halogeniert, sulfoniert, nitriert or nitrosiert Derivate
Propan-1-ol (alkohol propylowy) i propan-2-ol (alkohol izopropylowy)
Untercodes (1)
Einreihung und Geltungsbereich der Unterposition 2905 12 — Propanol und IPA
Unterposition 2905 12 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Propan-1-ol (n-Propylalkohol, CAS 71-23-8) und Propan-2-ol, allgemein als Isopropylalkohol (IPA, Isopropanol, CAS 67-63-0) bekannt. Beide Alkohole sind gesättigte einwertige aliphatische Alkohole und chemisch einheitlich definierte organische Verbindungen im Sinne von Anmerkung 1 zu Kapitel 29 KN. IPA ist eines der am weitesten verbreiteten Industrielösemittel und wird zur Herstellung von Reinigungsmitteln, Farben, Kosmetika, Desinfektionsmitteln, Arzneimitteln und Elektronikwerkstoffen verwendet. Propan-1-ol wird als Lösemittel und Vorprodukt bei der Estersynthese eingesetzt. Die Einreihung unter Unterposition 2905 12 gilt für beide Isomere des Propanols, während deren Gemische mit anderen Alkoholen oder Stoffen einer abweichenden Einreihung bedürfen können. Anmerkung 1 zu Kapitel 29 KN legt fest, dass die Positionen dieses Kapitels nur chemisch einheitlich definierte organische Verbindungen umfassen, mit bestimmten Ausnahmen für wässrige Lösungen. Die Einreihung erfolgt nach den AV der KN, insbesondere AV 1 und AV 6. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.
REACH, CLP, SDB und Regulierungsrahmen für IPA und Propan-1-ol — Einfuhranforderungen
Sowohl Propan-2-ol (IPA) als auch Propan-1-ol sind bei der ECHA im Rahmen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 registrierte Stoffe. Ein Einführer aus einem Drittland, der diese Stoffe in einer Menge von 1 Tonne oder mehr pro Jahr einführt, muss über die entsprechende REACH-Registrierung verfügen oder diese über einen registrierten EU-Hersteller oder einen Alleinvertreter (Only Representative, OR) nachweisen. Nach der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist IPA als entzündbare Flüssigkeit Kat. 2 (H225), augenschleimhautreizend (H319) und kann Schläfrigkeit und Schwindel verursachen (H336) eingestuft. Propan-1-ol weist vergleichbare Gefahreneinstufungen auf, mit zusätzlicher Einstufung als reproduktionstoxischer Stoff Kat. 1A bei beruflicher Exposition. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) gemäß Verordnung (EU) 2020/878 ist Pflicht und muss in der Amtssprache des Mitgliedstaats der Lieferung erstellt werden. IPA, das als aktiver Stoff in Biozidprodukten (z. B. Desinfektionsmitteln) verwendet wird, unterliegt zusätzlich der Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR). Als pharmazeutischer Rohstoff verwendete Alkohole unterliegen der Richtlinie 2001/83/EG. Die Einfuhr von Propanolen kann einer Verbrauchsteuerprüfung unterliegen — IPA als vergällter Alkohol kann nach wirksamer Vergällung gemäß den einschlägigen Kommissionsverordnungen verbrauchsteuerfrei sein.
Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 2905 12
MFN-Zollsätze für Waren der Unterposition 2905 12 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie sich im Zuge jährlicher Zollüberprüfungen ändern können. Für Propan-2-ol (IPA) können autonome EU-Zollaussetzungen oder Zollkontingente gelten, wenn der Rohstoff auf dem EU-Markt nicht in ausreichenden Mengen verfügbar ist. Präferenzzollsätze sind im Rahmen von FTA-Abkommen der EU verfügbar, darunter CETA (Kanada), das EU-Japan-WPA, das EU-Südkorea-Abkommen und das EU-UK-TCA sowie das APS für Entwicklungsländer. Deren Inanspruchnahme setzt die Einhaltung der Ursprungsregeln und die Vorlage einer EUR.1-Bescheinigung, Ursprungserklärung auf der Rechnung oder REX-Erklärung voraus. Der Einführer sollte in TARIC prüfen, ob für das betreffende Produkt und Ursprungsland Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen gelten. Unterposition 2905 12 gehört zu Abschnitt VI der KN (Erzeugnisse der chemischen Industrie), Kapitel 29 — organische chemische Erzeugnisse. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Alle Zollsätze und Handelsmaßnahmen in der aktuellen TARIC-Datenbank überprüfen.
Chemikaliensicherheit und SDS-Anforderungen
Organische Stoffe unter KN-Code 2905 12 (Propan-1-ol und Propan-2-ol) erfordern detaillierte chemische Dokumentation für die Zollabfertigung. Das Sicherheitsdatenblatt muss REACH Anhang II entsprechen. Als gefährlich eingestufte Stoffe nach CLP erfordern eine GHS-Piktogrammkennzeichnung. Der Transport folgt ADR- (Straße) oder IMDG-Vorschriften (See). Einige organische Stoffe können als Dual-Use-Güter der Exportkontrolle unterliegen. Importeure sollten prüfen, ob der Stoff eine REACH-Zulassung (Anhang XIV) erfordert oder Beschränkungen unterliegt (Anhang XVII).
Häufig gestellte Fragen
Werden Propan-1-ol und Propan-2-ol bei der Einfuhr in die EU unter derselben KN-Unterposition eingereiht?
Ja, sowohl Propan-1-ol (n-Propylalkohol) als auch Propan-2-ol (IPA, Isopropylalkohol) werden als Isomere des Propanols unter Unterposition 2905 12 KN eingereiht. Beide unterliegen denselben MFN-Zollsätzen sowie denselben REACH- und CLP-Anforderungen, obwohl sie separate REACH-Registrierungsnummern und unterschiedliche SDB-Angaben besitzen können. IPA hat zahlreiche Endanwendungen, die zusätzlich durch die Biozidprodukte-Verordnung (BPR) oder das Arzneimittelrecht geregelt werden. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Erfordert die Einfuhr von IPA (Isopropylalkohol) besondere Zoll- oder Verbrauchsteuergenehmigungen?
IPA ist kein Ethylalkohol und unterliegt grundsätzlich nicht der Verbrauchsteuer als Trinkalkohol; die Zollbehörden können jedoch seine Zusammensetzung und seinen Verwendungszweck überprüfen. Als entzündbare Flüssigkeit Kat. 2 (CLP) unterliegt der Transport von IPA den ADR-Vorschriften (UN 1219, Klasse 3). Die Einfuhr erfordert eine EORI-Nummer und eine Zollanmeldung. Eine REACH-Registrierung oder Registrierungsnachweis vom Lieferanten ist bei einer Einfuhr von 1 Tonne oder mehr pro Jahr erforderlich. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) und CLP-konforme Verpackungskennzeichnung sind Pflicht. Zollsätze in TARIC überprüfen.
Welche Unterlagen werden bei der Einfuhr von Propanol (Unterposition 2905 12) in die EU benötigt?
Bei der Einfuhr von Propan-1-ol oder Propan-2-ol der Unterposition 2905 12 sind erforderlich: Handelsrechnung mit der CAS-Nummer des Stoffs, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), EORI-Nummer des Einführers und Sicherheitsdatenblatt (SDB) gemäß Verordnung (EU) 2020/878. Für Präferenzzollsätze wird eine EUR.1-Bescheinigung oder Ursprungserklärung auf der Rechnung benötigt. Bei Straßentransport ist ein ADR-Beförderungsdokument (UN-Nummer und Gefahrklasse) erforderlich. Der REACH-Registrierungsstatus des Stoffs ist in der ECHA-Datenbank zu prüfen. Aktuelle Anforderungen in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission überprüfen.
Wie klassifiziert man Propan-1-ol und Propan-2-ol im Zolltarif 2905 12?
Die Klassifizierung von Propan-1-ol und Propan-2-ol unter KN-Code 2905 12 basiert auf der chemischen Struktur und den funktionellen Gruppen. Im Zweifelsfall kann eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beim Hauptzollamt beantragt werden.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Propan-1-ol (alkohol propylowy) i propan-2-ol (alkohol izopropylowy)“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Propan-1-ol (alkohol propylowy) i propan-2-ol (alkohol izopropylowy)“ unter Berücksichtigung aller Kosten.
Verwandte Begriffe