23080000
RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse, auch in Form von Pellets, von der in der Tierernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Untercodes (4)
Einreihungsumfang und Verwendung
Der KN-Code 230800 umfasst pflanzliche Stoffe, pflanzliche Abfälle und pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse von der in der Tierfütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Unter diese Position fallen unter anderem Eicheln, für Futterzwecke bestimmte Esskastanien, Obstabfälle, Gemüsetrester, Rübenblätter und andere pflanzliche Abfälle zur Verwendung in der Tierernährung. Diese Position hat Auffangcharakter und umfasst pflanzliche Futtermittel, die nicht in spezifischeren Positionen des Kapitels 23 oder der Kapitel 7 bis 14 eingereiht werden. Eicheln werden traditionell in der iberischen Schweinehaltung in Spanien und Portugal verwendet, wo sie ein Schlüsselelement der Ernährung im Montanera-System darstellen. Esskastanien, die die Qualitätsnormen für den menschlichen Verzehr nicht erfüllen, können als Futtermaterial unter diesem Code eingereiht werden.
Pflanzengesundheitliche Anforderungen und Futtermittelsicherheit
Die Einfuhr pflanzlicher Futtermittel unter KN-Code 230800 kann pflanzengesundheitlichen Anforderungen gemäß Verordnung (EU) 2016/2031 unterliegen, je nach Erzeugnisart und Herkunftsland. Eicheln und Kastanien können Träger von Quarantäneorganismen sein, was eine Überprüfung durch den Pflanzenschutzdienst erfordert. Als Futtermittel unterliegen diese Erzeugnisse der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 hinsichtlich Kennzeichnung und Vermarktung sowie der Richtlinie 2002/32/EG hinsichtlich unerwünschter Stoffe. Besondere Aufmerksamkeit ist dem Vorhandensein von Mykotoxinen und Tanninen zu widmen, die in übermäßigen Mengen für Tiere schädlich sein können. Der Hersteller oder Importeur des Futtermittels muss gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert oder zugelassen sein.
Dokumentation und Handelsaspekte
Bei der Zollabfertigung pflanzlicher Futtermittel unter KN-Code 230800 ist eine Zollanmeldung zusammen mit Handelsrechnung und Transportdokumenten erforderlich. Die Warenbeschreibung sollte die Art des pflanzlichen Materials, etwa Korkeicheneicheln oder Esskastanien, sowie den Futterzweck genau angeben. Sofern ein Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich ist, muss es vor dem Versand von den Pflanzenschutzbehörden des Ausfuhrlandes eingeholt werden. Pflanzliche Abfälle aus der Lebensmittelverarbeitung, die unter diesen Code fallen, können Obsttrester, Rübenschnitzel nach der Zuckerextraktion und andere Rückstände umfassen, die nicht unter spezifischere KN-Codes fallen. Es empfiehlt sich zu prüfen, ob das Futtermittel im EU-Katalog der Einzelfuttermittel gemäß Verordnung (EG) Nr. 767/2009 aufgeführt ist, was die korrekte Kennzeichnung des Erzeugnisses erleichtert.
Eicheln und Kastanien KN 2308 00 importieren
Eicheln und Kastanien für Futterzwecke unter KN 2308 00 sind zollfrei (0%). Die EUSt beträgt 19%.
Häufig gestellte Fragen
Wird Obsttrester unter KN-Code 230800 eingereiht?
Ja, für Futterzwecke bestimmter Obsttrester kann unter KN-Code 230800 eingereiht werden, sofern er nicht unter spezifischere Positionen des Kapitels 23 fällt. Apfel- und Zitrustrester zur Verwendung in der Tierernährung sind typische Beispiele für Erzeugnisse, die in den Anwendungsbereich dieser Position fallen. Die Einhaltung der Futtermittelsicherheitsnormen und korrekte Kennzeichnung sind erforderlich.
Welche pflanzengesundheitlichen Anforderungen gelten für die Einfuhr von Eicheln in die EU?
Die Einfuhr von Eicheln in die EU kann je nach Herkunftsland ein Pflanzengesundheitszeugnis erfordern, da Eichenfrüchte Träger von Schadorganismen sein können, die den EU-Pflanzenschutzvorschriften unterliegen. Die Anforderungen ergeben sich aus Verordnung (EU) 2016/2031. Eine Konsultation des zuständigen Pflanzenschutzdienstes vor der Einfuhr wird empfohlen.
Müssen Materialien unter Code 230800 als Futtermittel gekennzeichnet werden?
Ja. Pflanzliche Materialien, die für Futterzwecke in Verkehr gebracht werden, müssen gemäß Verordnung (EG) Nr. 767/2009 gekennzeichnet werden, wobei der Name des Futtermittels, die Zieltierspezies oder -kategorie und die Angaben des verantwortlichen Unternehmers anzugeben sind. Das Material sollte gemäß dem EU-Katalog der Einzelfuttermittel identifiziert werden.
Sind Eicheln KN 2308 00 zollfrei?
Ja, Eicheln für Futterzwecke KN 2308 00 sind zollfrei (0%).
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse, auch in Form von Pellets, von der in der Tierernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.VerbrauchsteuerrechnerPrüfen Sie, ob Ihre Waren der Verbrauchsteuer unterliegen, und berechnen Sie den Steuerbetrag.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse, auch in Form von Pellets, von der in der Tierernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ unter Berücksichtigung aller Kosten.
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