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23011000
RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTERFlours, meals and pellets, of Fleisch or Fleisch Schlachtnebenerzeugnisse, of fish or of crustaceans, molluscs or anderer aquatic invertebrates, unfit zum menschlichen Verzehr; greaves

Flours, meals and pellets, of Fleisch or Fleisch Schlachtnebenerzeugnisse, of fish or of crustaceans, molluscs or anderer aquatic invertebrates, unfit zum menschlichen Verzehr; greaves, Mehl, Pulver und Pellets, of Fleisch or Fleisch Schlachtnebenerzeugnisse; greaves

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
7%
Zusatzzölle / Sanktionen
3 Regeln
ERGA OMNESBYRU
Erforderliche Dokumente
36 Dok.
C400Y900C679C680C683Y032+30
Zusatzzolle / Sanktionen
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNES (excl. RU, BY)Additional dutiesHinweise anzeigen2 Bedingung(en)R1227/25
BYAdditional duties50%-R1227/25
RUAdditional duties50%-R1227/25
Praferenzen
ERGA OMNES 0%EH 0%GB 0%MA 0%
Hinweise
TM01026In case the goods are exported directly or indirectly from the Russian Federation or from Belarus, the additional customs duty based on Council Regulation (EU) 2025/1227 is applied.
TM01026In case the goods are exported directly or indirectly from the Russian Federation or from Belarus, the additional customs duty based on Council Regulation (EU) 2025/1227 is applied.
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
TM01026In case the goods are exported directly or indirectly from the Russian Federation or from Belarus, the additional customs duty based on Council Regulation (EU) 2025/1227 is applied.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold110/25-1

Category 1 meat-bone meal for thermal recovery

materiał organiczny pochodzenia zwierzęcego (mięso i kości)GRI 1GRI 6
DEgold015/24-1

Meat and bone meal category 2

mięso i kości zwierzęceGRI 1GRI 6
DEgold597/25-1

Animal protein powder from bovine bones

białko zwierzęce z kości bydlęcychGRI 1GRI 6
DEgold600/25-1

Animal protein powder from bovine bones

białko zwierzęce z kości bydlęcychGRI 1GRI 6
DEgold488/24-1

Shellfish powder pet food supplement

mięczaki (muszle)GRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Warencharakteristik und zolltarifliche Einreihung

Der KN-Code 230110 umfasst Mehl und Pellets von Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Innereien, die für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind und hauptsächlich als Futtermittelbestandteile verwendet werden. Diese Erzeugnisse entstehen durch Rendering-Verfahren aus Schlachtabfällen und Nebenprodukten der Fleischverarbeitung unter Anwendung von hoher Temperatur und hohem Druck zur Sterilisation. Unter diese Position fallen Fleisch- und Knochenmehl (TKM), Geflügelmehl, Blutmehl und hydrolysiertes Federmehl. Diese Materialien stellen wertvolle Quellen für tierisches Protein, essentielle Aminosäuren und Mineralstoffe in Mischfuttermitteln dar. Die Einreihung in den Code 230110 setzt voraus, dass die Erzeugnisse tatsächlich zum menschlichen Verzehr ungeeignet sind und für Futterzwecke oder technische Verwendung bestimmt sind. Fleischerzeugnisse für den menschlichen Verzehr werden in den Kapiteln 2 oder 16 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.

Veterinärrechtliche Anforderungen und TRACES-System

Die Einfuhr von Fleischmehl in die Europäische Union unterliegt strengen veterinärrechtlichen Anforderungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 142/2011. Jede Sendung muss im TRACES-NT-System vorangemeldet und an einer zugelassenen Grenzkontrollstelle (BCP) veterinärrechtlich kontrolliert werden. Fleischmehl wird in drei Kategorien tierischer Nebenprodukte eingeteilt, wobei verarbeitetes tierisches Protein der Kategorie 3 in Futtermitteln für Nichtwiederkäuer zugelassen ist. Seit 2001 gilt in der EU ein Verbot der Verfütterung von verarbeitetem tierischem Protein an Wiederkäuer als BSE-Präventionsmaßnahme. Der Verarbeitungsbetrieb im Drittland muss im Verzeichnis der von der Europäischen Kommission zugelassenen Betriebe aufgeführt sein.

Zollabfertigung und Dokumentation

Bei der Zollabfertigung von Fleischmehl unter dem KN-Code 230110 muss der Importeur eine Veterinärbescheinigung der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes vorlegen, die die Übereinstimmung mit den EU-Anforderungen für die Verarbeitung tierischer Nebenprodukte bestätigt. Dieses Dokument muss vor Ankunft der Sendung an der Grenzkontrollstelle im TRACES-NT-System erfasst werden. Jede Sendung wird einer Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und in einem Teil der Fälle einer Warenuntersuchung einschließlich Laborproben auf Wiederkäuerproteine mittels Mikroskopiemethode unterzogen. Der Importeur sollte sicherstellen, dass Kennzeichnungen und Handelsdokumente die korrekte Kategorie der tierischen Nebenprodukte, die Quelltierart und die Verarbeitungsmethode enthalten. Der Export von Fleischmehl aus der EU in Drittländer erfordert eine Veterinärbescheinigung gemäß den Anforderungen des Bestimmungslandes.

Fleisch- und Knochenmehl KN 2301 10 - TSE-Regeln

Fleisch- und Knochenmehl unter KN 2301 10 ist zollfrei (0%). Strenge TSE/BSE-Vorschriften gemäß Verordnung (EG) Nr. 999/2001 gelten. Veterinärzeugnisse und TRACES-Kontrollen sind Pflicht. Die EUSt beträgt 19%.

Häufig gestellte Fragen

Darf Fleisch- und Knochenmehl an alle Tierarten verfüttert werden?
Nein. In der Europäischen Union gilt ein Verbot der Verfütterung von verarbeitetem tierischem Protein an Wiederkäuer als BSE-Präventionsmaßnahme. Fleisch- und Knochenmehl der Kategorie 3 darf in Futtermitteln für Geflügel, Schweine und Aquakulturtiere verwendet werden, sofern die strengen Anforderungen zur Arttrennung bei der Futtermittelherstellung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 eingehalten werden.
Welche Grenzkontrollen gelten für den Import von Fleischmehl in die EU?
Jede Sendung von Fleischmehl, die in die EU eingeführt wird, muss an einer zugelassenen Grenzkontrollstelle veterinärrechtlich kontrolliert werden. Die Kontrolle umfasst eine Dokumentenprüfung im TRACES-NT-System, eine Nämlichkeitskontrolle der Sendung und Warenuntersuchungen mit möglicher Probenahme für Laboranalysen. Die Häufigkeit der Warenuntersuchungen hängt von der Risikobewertung für das Herkunftsland und den Produkttyp ab.
Wird hydrolysiertes Federmehl unter KN-Code 230110 eingereiht?
Ja. Hydrolysiertes Federmehl, das für den menschlichen Verzehr ungeeignet ist, wird unter dem KN-Code 230110 eingereiht, sofern es für Futterzwecke oder technische Verwendung bestimmt ist. Federmehlhydrolysat ist eine Quelle von Keratinprotein für die Tierernährung und muss die Anforderungen der Verordnung über tierische Nebenprodukte erfüllen.
Gelten BSE-Beschränkungen für Fleischmehl KN 2301 10?
Ja, strenge TSE/BSE-Vorschriften gelten. Verfütterung an Wiederkäuer ist verboten. Veterinärzeugnisse und TRACES-Kontrollen sind Pflicht.