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22041000
GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG›Wino ze świeżych winogron, włącznie z winami wzmocnionymi; moszcz gronowy, częściowo sfermetowany i o rzeczywistej mocy alkoholu > 0,5 % obj. lub moszcz gronowy z dodatkiem alkoholu o rzeczywistej mocy alkoholu > 0,5 % obj.

Sparkling wine

Einreihung von Schaumweinen

KN-Code 220410 umfasst Schaumweine einschließlich Champagner, Cava, Prosecco und andere CO2-haltige Weine aus Sekundärgärung. Mindestüberdruck von 3 bar bei 20 Grad. Einreihung erfordert Traubenwein. Geschützte geografische Angaben unterliegen besonderen Vorschriften.

Weinvorschriften und Verbrauchsteuer

Einfuhr gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und Richtlinie 2020/1151. Schaumweine unterliegen höheren Verbrauchsteuersätzen als Stillweine. Kennzeichnung gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2019/33. Schutz geografischer Angaben.

Einfuhr und Handelspraxis

KN-Code 220410 mit VI-1-Dokument. Transport mit Temperaturkontrolle. Hauptexporteure außerhalb der EU sind Australien, Südafrika und Neuseeland.

Schaumwein KN 2204 10 - Einfuhr und Verbrauchsteuer

Schaumwein unter KN 2204 10 unterliegt einem Zollsatz von 32 EUR/hl. Zusätzlich fällt Verbrauchsteuer (Schaumweinsteuer) an. VI-1-Bescheinigungen sind erforderlich. Die EUSt beträgt 19%.

Häufig gestellte Fragen

Welche Dokumente sind für Weineinfuhren erforderlich?
Drittland-Weineinfuhren erfordern ein VI-1-Dokument (Zeugnis und Analysebericht) einer zuständigen Stelle des Ausfuhrlandes.
Unterliegen Schaumweine der Verbrauchsteuer?
Ja. Schaumweine unterliegen harmonisierter EU-Verbrauchsteuer gemäß Richtlinie 2020/1151, typischerweise höher als Stillweine.
Sind Wein-Herkunftsbezeichnungen in der EU geschützt?
Ja. Die EU schützt g.U. und g.g.A. für Weine. Champagner, Cava und Prosecco sind geschützte Bezeichnungen.
Unterliegt Schaumwein KN 2204 10 der Verbrauchsteuer?
Ja, Schaumwein KN 2204 10 unterliegt Zoll (32 EUR/hl) und Schaumweinsteuer. VI-1-Bescheinigungen sind Pflicht.