Zum Hauptinhalt springen

Unsicher bei der Klassifizierung?

Intelligente Suche
21

Zolltarifkapitel 21

VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN

Was umfasst Kapitel 21 des Zolltarifs?

Kapitel 21 des EU-Zolltarifs umfasst verschiedene Lebensmittelzubereitungen, die nicht in anderen, spezifischeren Kapiteln des Zolltarifs eingereiht sind. Es handelt sich um ein Kapitel mit breitem und vielfältigem Anwendungsbereich. Hier eingereiht werden unter anderem: Auszüge und Essenzen von Kaffee (löslicher Kaffee, Instantkaffee), Auszüge von Tee und Mate, geröstete Zichorie und ihre Auszüge, Hefen (Back-, Bier-, aktive und inaktive Hefen), Backpulver, Soßen und Zubereitungen zu Soßen (Sojasoße, Ketchup, Senf, Mayonnaise), zusammengesetzte Würzmittel und Gewürzmischungen, Suppen und Brühen, Speiseeis (einschließlich pflanzliches Speiseeis), Lebensmittelzubereitungen anderweit weder genannt noch inbegriffen sowie Wasser, einschließlich Mineral- und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker oder Aromastoffen. Von besonderer Bedeutung ist Position 2106, die Lebensmittelzubereitungen anderweit weder genannt noch inbegriffen umfasst - eine Auffangkategorie, die Nahrungsergänzungsmittel, Eiweißpräparate, Lebensmittelmischungen und viele andere Erzeugnisse einschließt. Die Einfuhr dieser Erzeugnisse erfordert die Einhaltung der Lebensmittelsicherheitsvorschriften, der Kennzeichnungsvorschriften und bei Nahrungsergänzungsmitteln eine Anzeige bei den zuständigen nationalen Behörden. Löslicher Kaffee ist eines der handelspolitisch bedeutendsten Erzeugnisse dieses Kapitels und wird hauptsächlich aus Brasilien, Vietnam und Indien eingeführt.

Zollsätze in Kapitel 21

Die Zollsätze in Kapitel 21 sind differenziert. Löslicher Kaffee unterliegt einem Zoll von 9 %, Teeextrakt - 6 %. Aktive Hefen - 12 %, inaktive Hefen - 6,1 %. Sojasoße - 7,7 %, Senf - 9 %, Ketchup und Tomatensoßen - 10,2 %. Gewürzmischungen - 6,4 % + EA. Suppen und Brühen - von 5,1 % + EA bis 11,5 % + EA. Speiseeis - 8,3 % + EA. Lebensmittelzubereitungen der Position 2106 - von 5,5 % + EA bis 12,8 % + EA. Auf viele Erzeugnisse wird ein Agrarteilbetrag (EA) erhoben, der vom Gehalt an Zucker, Mehl und Milchfett abhängt. Länder mit Präferenzabkommen profitieren von ermäßigten Sätzen - z. B. hat löslicher Kaffee aus AKP-Ländern einen Satz von 0 %.

Wareneinreihung in Kapitel 21 - worauf ist zu achten

Die Einreihung in Kapitel 21 erfordert besondere Aufmerksamkeit, da viele Erzeugnisse Merkmale aufweisen, die sie für andere Kapitel qualifizieren könnten. Löslicher Kaffee (Position 2101) ist nicht dasselbe wie gerösteter gemahlener Kaffee (Kapitel 09). Tomatensoßen können je nach Zusammensetzung und Herstellungsverfahren in Kapitel 20 oder 21 eingereiht werden. Nahrungsergänzungsmittel in Form von Kapseln oder Tabletten können unter Position 2106 oder in Kapitel 30 (pharmazeutische Zubereitungen) eingereiht werden, je nach Verwendungszweck und Zusammensetzung. Gewürzmischungen mit Salz gehören zu Kapitel 21, nicht zu Kapitel 09. Trinkfertige Getränke werden in Kapitel 22 eingereiht, Getränkekonzentrate hingegen in Kapitel 21.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 21 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 21 umfasst löslichen Kaffee, Teeauszüge, Hefen, Soßen (Sojasoße, Senf, Mayonnaise), Gewürzmischungen, Suppen und Brühen, Speiseeis, Backpulver sowie verschiedene Lebensmittelzubereitungen wie Nahrungsergänzungsmittel und Eiweißpräparate. Es handelt sich um ein Kapitel mit breitem Anwendungsbereich.
Welche Zollsätze gelten für Lebensmittelzubereitungen (Kapitel 21)?
Die Zollsätze reichen von 5,1 % bis 14,7 %, häufig mit Zusatz eines Agrarteilbetrags (EA). Löslicher Kaffee hat Sätze von 9 % bis 14,1 %, Soßen 7,7-10,2 %, Speiseeis ab ca. 8 % + spezifischer Teilbetrag. Der Agrarteilbetrag hängt vom Gehalt an Zucker, Mehl und Milchfett ab. Viele Länder profitieren von Zollpräferenzen.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 21?
Es ist die Zusammensetzung und der Verwendungszweck des Erzeugnisses genau zu analysieren, um die Zugehörigkeit zu spezifischeren Kapiteln auszuschließen. Löslicher Kaffee ist Position 2101, nicht Kapitel 09. Nahrungsergänzungsmittel können unter Position 2106 oder Kapitel 30 fallen. Soßen und Gewürzmischungen erfordern eine Analyse der Zusammensetzung.