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ÖLSAATEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTERSamen, Früchte und Sporen, zur Aussaat

Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat, anderer, vegetable Saatguts

Einreihung von Gemüsesaatgut

KN-Code 120991 umfasst Gemüsesamen zur Aussaat, einschließlich Tomaten, Gurken, Paprika, Karotten, Salat und Kohl. Gemüsesamen sind ein hochspezialisiertes Marktsegment. F1-Hybridsamen dominieren den Handel. Hauptexporteure sind Niederlande, Frankreich, Japan und USA.

Phytosanitäre Anforderungen und Sortenschutz

Strenge phytosanitäre Anforderungen gemäß Verordnung (EU) 2016/2031. Sorten müssen im EU-Sortenkatalog registriert sein. Sortenschutz gemäß Verordnung (EG) Nr. 2100/94.

Handel und Einfuhr im Jahr 2026

KN-Code 120991 mit phytosanitärer Dokumentation und Qualitätszertifikaten. Transport unter kontrollierten Bedingungen. Wachsende Nachfrage nach krankheitsresistenten Sorten.

Gemüsesaatguthandel und Sortenschutz

Gemüsesamen zur Aussaat unter KN-Code 1209 91 umfassen eine breite Palette - Tomate, Paprika, Gurke, Salat und viele andere. Einfuhren unterliegen der Saatgutrichtlinie 2002/55/EG. Sorten müssen im EU-Sortenkatalog für Gemüse gelistet sein. Samen unterliegen Pflanzenschutzkontrollen auf Viren, Bakterien und pathogene Pilze. Züchterrechte sind durch Verordnung (EG) 2100/94 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (CPVR) geschützt, was den Schutz geistigen Eigentums gewährleistet.

Häufig gestellte Fragen

Erfordern Gemüsesamen eine Sortenregistrierung?
Ja. Gemüsesorten müssen im Gemeinsamen oder nationalen Sortenkatalog registriert sein.
Welche phytosanitären Anforderungen gelten?
Verordnung (EU) 2016/2031 mit Pflanzenpass-Anforderungen für bestimmte Arten. Freiheit von Quarantäneorganismen.
Erfordert der Import geschützter Sorten eine Lizenz?
Ja. Der Import geschützter Sorten erfordert eine Züchterlizenz gemäß EU-Sortenschutzrecht.
Müssen Gemüsesamen KN 1209 91 zertifiziert sein?
Ja, Gemüsesamen KN 1209 91 müssen im EU-Sortenkatalog gelistet sein und die Richtlinie 2002/55/EG erfüllen. Pflanzengesundheitszeugnis und Saatgutetikett mit Qualitätsparametern sind erforderlich.