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ÖLSAATEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTERSamen, Früchte und Sporen, zur Aussaat

Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat, Saatguts of forage plants, ryegrass (Lolium multiflorum Lam., Lolium perenne L.) Saatguts

Einreihung von Weidelgrassamen

KN-Code 120925 umfasst Weidelgrassamen (Lolium spp.) zur Aussaat, einschließlich Deutsches Weidelgras (L. perenne) und Welsches Weidelgras (L. multiflorum). Hauptexporteure sind Dänemark, Niederlande, USA und Neuseeland.

Phytosanitäre und Saatgutanforderungen

Einfuhr gemäß Verordnung (EU) 2016/2031 und Richtlinie 66/401/EWG. ISTA-Zertifikat erforderlich. Im EU-Sortenkatalog registrierte Sorten profitieren vom freien Warenverkehr.

Handelspraxis

KN-Code 120925 mit vollständiger Saatgutdokumentation. Transport in Säcken unter trockenen Bedingungen. Der Weidelgras-Saatgutmarkt ist eines der größten Grassaatgut-Segmente.

Weidelgras als wichtigstes Futtergras der EU

Weidelgrassamen zur Aussaat unter KN-Code 1209 25 umfassen Lolium-Arten - Deutsches und Welsches Weidelgras. Es ist das wichtigste Futtergras in Westeuropa, geschätzt für schnelles Wachstum und hohe Verdaulichkeit. Einfuhren unterliegen der Saatgutrichtlinie 66/401/EWG. Keimfähigkeit min. 75%, Reinheit min. 96%. Hauptlieferanten sind Dänemark, Neuseeland und USA. Der EU-Markt verlangt Sorten aus dem Gemeinsamen Sortenkatalog. Samen müssen frei von invasiven Arten und Quarantäneorganismen sein.

Häufig gestellte Fragen

Welche Weidelgrasarten umfasst Code 120925?
Alle Lolium-Arten einschließlich Deutsches und Welsches Weidelgras.
Erfordern Weidelgrassamen ein ISTA-Zertifikat?
Ja, ISTA oder gleichwertiges Zertifikat ist Standard für Grassaatgut-Einfuhren in die EU.
Welches Land ist der größte Weidelgrassamen-Exporteur?
Dänemark ist der größte europäische Produzent und Exporteur von Weidelgrassamen.
Welche Mindestkeimfähigkeit gilt für Weidelgras KN 1209 25?
Weidelgrassamen KN 1209 25 müssen min. 75% Keimfähigkeit und min. 96% Reinheit gemäß Saatgutrichtlinie 66/401/EWG aufweisen. Sorten müssen im EU-Sortenkatalog gelistet sein.