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12019000
ÖLSAATEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTERSojabohnen, auch geschrotet

Sojabohnen, auch geschrotet, anderer

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
7%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
12 Dok.
C644Y9297P017P557P237P24+6
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNES (excl. RU, BY)Third country dutyHinweise anzeigen2 Bedingung(en)R1652/24
Zusatzzolle / Sanktionen
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
BYThird country duty50%R1652/24
RUThird country duty50%R1652/24
Praferenzen
AD 0%CARI 0%CI 0%CM 0%EG 0%EH 0%ESA 0%FJ 0%GB 0%GH 0%IL 0%IS 0%JO 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%MX 0%PG 0%SADC EPA 0%SB 0%SM 0%WS 0%
Hinweise
CD775In case the goods are exported directly or indirectly from the Russian Federation or Belarus the increased duty rate based on Council Regulation (EU) 2024/1652 is applied.
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold189/25-1

Blanched frozen soybeans (Edamame) in pods

soja (Glycine max)GRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold495/24-1

Dried hulled soybeans, not for sowing

ziarna soiGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold194/25-1

Blanched frozen soybeans (edamame)

soja (Glycine max)GRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold215/25-1

Blanched frozen green immature soybeans

soja (Glycine max)GRI 1GRI 5bGRI 6
DKgold-1693490

Frozen whole soybeans in pods

soja (Glycine max)GRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Zolltarifliche Einreihung von Sojabohnen

Der KN-Code 120190 umfasst Sojabohnen, die nicht zur Aussaat bestimmt sind. Soja ist eine der wichtigsten Ölpflanzen im Welthandel, importiert hauptsächlich aus Brasilien, den USA, Argentinien und Paraguay. Sojabohnen werden zur Ölextraktion und Herstellung von Sojaschrot als Tierfutter verwendet. Die Einreihung unter 120190 gilt für Bohnen zur Verarbeitung, nicht zur Aussaat. Sojabohnen können auch zu Lebensmitteln verarbeitet werden, darunter Tofu, Sojamilch und Proteinisolate. Die korrekte Einreihung erfordert den Ausschluss von Saatgut unter 120110.

EUDR, GVO und phytosanitäre Anforderungen

Die Einfuhr von Sojabohnen in die EU unterliegt der EUDR-Verordnung (EU) 2023/1115 mit Sorgfaltserklärung und Geolokalisierung der Anbauflächen. Gentechnisch veränderte Sojabohnen erfordern eine Zulassung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 und Kennzeichnung bei GVO-Gehalt über 0,9 Prozent. Phytosanitäre Kontrollen gemäß Verordnung (EU) 2016/2031 sind erforderlich. Soja ist als Allergen in Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführt.

Praktische Einfuhraspekte im Jahr 2026

Importeure sollten den KN-Code 120190 und die EUDR-Referenznummer angeben. Die Dokumentation umfasst Analysezertifikate, phytosanitäre Zeugnisse und GVO-Dokumentation. Brasilien und die USA sind Hauptlieferanten. Der Transport erfolgt als Massengut. Lagerbedingungen müssen Selbsterwärmung und Mykotoxinentwicklung verhindern. Bio-Zertifizierung erfordert Konformität mit Verordnung (EU) 2018/848.

GVO-Vorschriften für Sojabohneneinfuhren

Sojabohnen unter KN-Code 1201 90 stellen eines der größten Agrarimportvolumen in die EU dar. Über 90% der weltweiten Sojaproduktion ist gentechnisch verändert. GV-Soja-Einfuhren sind nur für zugelassene Events erlaubt, hauptsächlich für Futter- und Industriezwecke. Jede Sendung erfordert ein GVO-Identifikationszertifikat und PCR-Testergebnisse. Die EUDR (Entwaldungsverordnung) verlangt ab 2025 Sorgfaltspflichterklärungen, dass Soja nicht von entwaldeten Flächen stammt. Hauptlieferanten sind Brasilien, USA und Argentinien.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegen Sojabohnen der EUDR?
Ja. Soja ist eines der Schlüsselprodukte der Verordnung (EU) 2023/1115. Der Importeur muss eine Sorgfaltserklärung mit Geolokalisierung abgeben, die bestätigt, dass kein Zusammenhang mit Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020 besteht.
Ist die Einfuhr von GVO-Soja in die EU erlaubt?
Ja, sofern die GVO-Sorte eine EU-Zulassung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 besitzt. Die Kennzeichnung muss die gentechnische Veränderung angeben, wenn der GVO-Gehalt 0,9 Prozent übersteigt.
Welche phytosanitären Anforderungen gelten für Sojabohnen?
Die Einfuhr erfordert ein Pflanzengesundheitszeugnis, das die Abwesenheit von Quarantäneorganismen bestätigt. Die phytosanitäre Kontrolle erfolgt an der EU-Grenze gemäß Verordnung (EU) 2016/2031.
Darf GV-Soja KN 1201 90 in die EU eingeführt werden?
Ja, aber nur zugelassene GV-Events. Ein GVO-Zertifikat, PCR-Ergebnisse und TRACES-Meldung sind erforderlich. Ab 2025 verlangt die EUDR eine Erklärung, dass Soja nicht von Entwaldungsflächen stammt.